weiß jemand, wie ich einen davon-Vermerk in der Bilanz definieren kann?
Konkret benötige ich einen davon-Vermerk auf den Aktiv-Ausweis des
eingeforderten Teils der ausstehenden Einlage auf das gezeichnete Kapital.
Genutzt wird SKR04, falls das von Belang sein sollte.
Danke für die Hilfe!
Viele Grüße
Peter Lahmann
leider habe ich darauf auch keine Antwort, da mich das gleiche Problem
"plagt". Würde gerne die Verbindlichkeiten einer GmbH im JA gem. Laufzeit
ausweisen. Wenn man die Konten anlegt, wird man ja auch danach gefragt. Beim
Ausdruck der Bilanz erscheinen bei mir jedoch auch keine "Davon-Vermerke".
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Andrea Schittko
"Peter Lahmann" <p.la...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:dgy6$ch2DH...@star.lexware.de...
ja, das ist wirklich ein bisschen doof. Die Restlaufzeitvermerke kannst Du
ja auch in einen Verbindlichkeitenspiegel in den Anhang packen (finde ich
sowieso übersichtlicher), aber bei den ausstehenden Einlagen sieht's schon
ein bisschen ungeschickt aus... Aber ich hoffe ja noch, dass es trotzdem
irgendwie eine Lösung gibt, wie sich ein HGB-konformer JA erstellen lässt
;-)
Viele Grüße
Peter
ich vermute mal, der Kontenrahmen ist schon von Belang. Hier die Konten
für den SKR04 der Reihe nach - direkt zum Aussuchen:
- Ausstehende Einlagen, eingefordert, Passivausweis: 1298
- Ausstehende Einlagen, eingefordert, Aktivausweis: 0040
- Ausstehende Einlagen, nicht eingefordert, Passivausweis: 2910
- Ausstehende Einlagen, nicht eingefordert, Aktivausweis: 0001
An dieser Stelle würde meine Frau fragen: "Herz, was willst du noch mehr?"
"Immer nur den Kontenrahmen", würde ich antworten.
Schikane:
Wenn das Konto nicht bereits von Lexware eingerichtet ist, bitte
nachträglich einrichten und die zutreffende Kontensteuerung vorsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf beim Sortieren und Besichtigen der
verschiedenen Kontenrahmen
das Konto ist leider nicht das Problem. Zwar war 0040 noch nicht
eingerichtet, aber das war nicht weiter schwer. Problematisch ist
lediglich der Ausweis als davon-Vermerk - und hierfür weiß ich leider
immer noch keine Lösung :-(
Viele Grüße
Peter Lahmann
davon-Vermerke sind doch nur etwas für mittelgroße und große
Kapitalgesellschaften (und GmbH & Co. KG's). Ihr wollt doch nicht im Ernst
sagen, dass ihr eine solche Firma mit Lexware buchhalter bucht, oder?
Sorry Lexware, das würde ich nicht wagen.
Alle anderen Firmen brauchen diesen "Schnickschnack" nicht.
Gruß
Uwe Schellscheidt
"Peter Lahmann" <p.la...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:xDcgRUv...@star.lexware.de...
das ist so nicht richtig:
Die davon-Vermerke bei den Passiva sind aufgrund der weniger detaillierten
Bilanzgliederungen zwar bei kleinen KapGes und KapCoGes nicht
obligatorisch, aber das betrifft zumindest nicht den davon-Vermerk für die
eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital (vgl. § 272 Abs. 1 S.
2, 1. Hs. HGB, keine Erleichterung in § 274a HGB). Mit einer Dehnung
schafft man es wohl noch, die Norm so auszulegen, dass man den Vermerk
auch in den Anhang packen kann (ich weiß es zwar nicht, aber bei ADS wird
das sicherlich so vertreten :-))... Bei den Passiva hast Du natürlich
recht.
Allerdings sind auch Konstellationen nicht unüblich, in denen kleine
KapGes oder KapCoGes sich zur Aufstellung von JA im Umfang mittelgroßer
KapGes kraft GesV verpflichtet haben, weil die Zahlen für den KA der
Mutter benötigt werden. Oder aber auch deswegen, weil man selbst die
Aussagekraft seines JA verbessern will. Ich halte das nicht gerade für
Schnickschnack.
Na ja, ich werd' das Problem jetzt zu den Akten legen. Wird halt die
Bilanz schnell in Excel auf die geänderte Optik angepasst, dann ist der
davon-Vermerk drin.
Viele Grüße
Peter
he, he, he, nicht so schnell aufgeben. Denn: Mit der richtigen Kontierung
müßte der Ausweis "...eingeforderte, jedoch noch nicht eingezahlte
Einlagen" gelöst sein - egal ob klein, mittel, oder groß.
Es könnte allerdings sein, dass Lexware die Bilanzposition standardmäßig
nicht vorsieht; ich habe es noch nicht ausprobiert. Wenn Lexware das noch
nicht eingerichtet hat, können Sie diese Position nachträglich einfügen -
siehe Handbuch.
Richtig ist, dass Sie über § 265 Abs. 5 HGB - so auch ADS RdNr. 157 ff.
diesen Posten auch im Anhang angeben können. Schöner ist nach meiner
Ansicht jedoch der gerade Weg, also der direkte Ausweis in der Bilanz.
Wenn Sie trotzdem die Lösung über Excel oder ein anderes Programm wählen,
kann ich Sie gut verstehen. Die Darstellung eines GmbH-Abschlusses unter
Lexware ist zwar grundsätzlich fehlerfrei möglich, aber optisch derzeit
nicht "der Hit". Dessen ungeachtet sollten Sie die von mir genannten
Konten nehmen, da sie unter DATEV einen "Quasi-Standard" darstellen und
jeder mit der Rechnungslegung vertraute Zeitgenosse diese Konten
zutreffend einordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf mit Wind und Wolken, die sich gerade
überlegen, ob sie es herausregnen lassen sollen oder nicht oder doch.
Vielen Dank, dass Sie sich auch noch mal Gedanken über das Problem gemacht
haben.
Das Konto habe ich eingerichtet, war auch kein Problem. Ich habe
allerdings den Eindruck, dass Lexware generell gar keine davon-Vermerke
vorsieht, da ich auch in der Hilfe keinerlei Stichpunkte hierzu gefunden
habe.
Den Ausweis der ausstehenden Einlage auf das gezeichnete Kapital in der
Bilanz ist obligatorisch, der Wortlaut von § 272 Abs. 1 S. 2 HGB lässt
keine andere Auslegung zu, eine eigenständige Position vor dem
Anlagevermögen zeigt ja auch, dass aufgrund des Gläubigerschutzgedankens
auf ausstehende Kapitalanteile deutlich hingewiesen werden muss. So weit
bin ich ja schon im Lexware gekommen. Ich halte mich auch an die Konten,
da ich meinen Kontenrahmen in Lexware auch an DATEV-SKR0 2004 angeapsst
habe. Praktischerweise wird bei der Bebuchung von 0040 bei DATEV der
davon-Vermerk ja automatisch angelegt, ohne dass man die Zuordnungstabelle
bearbeiten muss. Lediglich den davon eingeforderten Teil bekomme ich bei
Lexware einfach nicht mehr als davon-Vermerk hinein.
Im Übrigen stimme ich Ihnen voll und ganz zu, dass die Optik einer
GmbH-Bilanz völlig daneben ist. Ich werd's ohnehin in Excel machen, damit
das Ergebniss auch wie eine Bilanz aussieht. Und ich habe leider auch den
Eindruck, dass die Darstellung bei Leaxware nicht so ganz fehlerfrei ist:
Bevor ich das Programm customized habe, sollten beispielswiese die in den
SoPo mit Rücklageanteil einfließenden Konten in den Rückstellungen
ausgewiesen werden. Da fängt ja jeder geneigte Rechnungsleger zu heulen
an... ;-)))
Viele Grüße und besten Dank für Ihre aufmunternden Worte
Du willst auf Dich eingedroschen haben? Ok, na dann mal los... Nein, Spaß
beiseite:
Ich geb's zu, ich kenne auch keine Konstellation, in der ein TU für den KA
der MU auf Lexware bucht. Aber ich kennen einige kleine GmbH, bei denen es
entsprechende Klauseln im GesV gibt, um die Aussagekraft zu erhöhen.
Und ich hoffe, Du fasst das jetzt nicht als Klugscheißerei auf: Ich bin
ganz und gar nicht der Ansicht, dass Restlaufzeitvermerke informativ gegen
null gehen. Ganz im Gegenteil: Immerhin lassen sich daraus Rückschlüsse
auf die Fristenkongruenz von Aktiva und Passiva und damit mglw. zukünftige
Liquiditätsengpässe oder zukünftiger Finanzierungsbedarf analysieren. Das
halte ich für wichtig. Wir können darüber natürlich gerne diskutieren :-)
Viele Grüße
Peter
PS: Um doch mit dem Handelsrecht zu argumentieren: Der Gesetzgeber findet
das wohl auch wichtig, vgl. §§ 268 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 S. 1, 285 Nr. 1
lit. a HGB, die ja auch für kleine KapGes gelten.
Uwe Schellscheidt wrote:
> Hallo Peter,
> > Allerdings sind auch Konstellationen nicht unüblich, in denen kleine
> > KapGes oder KapCoGes sich zur Aufstellung von JA im Umfang mittelgroßer
> > KapGes kraft GesV verpflichtet haben, weil die Zahlen für den KA der
> > Mutter benötigt werden.
> .... aber ob die mit Lexware buchen (wollen)?
> Oder aber auch deswegen, weil man selbst die
> > Aussagekraft seines JA verbessern will. Ich halte das nicht gerade für
> > Schnickschnack.
> >
> >
> Also die Aussagekraft einer Restlaufzeit oder ähnliches geht ja wohl gegen
> Null. Allenfalls für den Kapitalvermerk könnte ich ein gewisses Verständnis
> aufbringen. So liebe Handelsrechtler, dann drescht mal auf mich ein.
> Gruß
> Uwe Schellscheidt
> Allerdings sind auch Konstellationen nicht unüblich, in denen kleine
> KapGes oder KapCoGes sich zur Aufstellung von JA im Umfang mittelgroßer
> KapGes kraft GesV verpflichtet haben, weil die Zahlen für den KA der
> Mutter benötigt werden.
... aber ob die mit Lexware buchen (wollen)?
Oder aber auch deswegen, weil man selbst die
> Aussagekraft seines JA verbessern will. Ich halte das nicht gerade für
> Schnickschnack.
>
>
Also die Aussagekraft einer Restlaufzeit oder ähnliches geht ja wohl gegen
gerade erst sehe ich Ihre "Vergehen". Wichtig finde ich solche
Kleinigkeiten schon. Der Leser der Bilanz kann dann analysieren und sich
so seine Gedanken machen. Auch im Hinblick auf das anstehende Rating ist
diese Information wichtig. Ob das alles immer zu den richtigen
Erkenntnissen führt, ist ein andere Sache, da stimme ich Ihnen zu.
Also: Sie als Ersttäter bekommen auferlegt, mit dem HGB auf dem Kopf
balancierend drei Runden um den ortseigenen Kirchturm zu drehen. Bitte
gegen den Uhrzeigersinn, damit keine Zeit verloren geht.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf am Rhein bei Regen, stürmischen
Winden, und dem HGB mit einer Plane abgedeckt
Uwe Schellscheidt wrote:
> Hallo Peter,
> > Allerdings sind auch Konstellationen nicht unüblich, in denen kleine
> > KapGes oder KapCoGes sich zur Aufstellung von JA im Umfang mittelgroßer
> > KapGes kraft GesV verpflichtet haben, weil die Zahlen für den KA der
> > Mutter benötigt werden.
> .... aber ob die mit Lexware buchen (wollen)?
ich habe ja meine Meinung dazu bewusst provokant vorgetragen.
Und natürlich gibt es Bilanzen, bei denen diese Zahlen eine gewisse
Aussagekraft entwickeln.
Aber, ob das gerade der Kiosk an der Ecke oder der Blumenladen gegenüber
sind?
Wenn man wirklich den Hintergründen in einer Bilanz nachgehen will, dann
hilft einem gewiss nur die Einsicht in die Unterlagen und kein
davon-Vermerk.
>
> gerade erst sehe ich Ihre "Vergehen". Wichtig finde ich solche
> Kleinigkeiten schon. Der Leser der Bilanz kann dann analysieren und sich
> so seine Gedanken machen. Auch im Hinblick auf das anstehende Rating ist
> diese Information wichtig. Ob das alles immer zu den richtigen
> Erkenntnissen führt, ist ein andere Sache, da stimme ich Ihnen zu.
Andere davon-Vermerke wären eigentlich viel hilfreicher:
- davon eigentlich privat veranlaßte Aufwendungen
- davon Wareneinkauf, dem kein offizieller Warenverkauf gegenüber steht
- davon Darlehen zur Finanzierung des selbstgenutzten EFH
Ich glaube, diese Aufstellung liese sich endlos fortsetzen...
>
> Also: Sie als Ersttäter bekommen auferlegt, mit dem HGB auf dem Kopf
> balancierend drei Runden um den ortseigenen Kirchturm zu drehen. Bitte
> gegen den Uhrzeigersinn, damit keine Zeit verloren geht.
Ich gebe zu, dass ich kein Freund der FORMALITÄTEN des HGB bin (und des
KapCoRiLiG schon gar nicht), aber was uns künftig mit IAS erwartet, lässt
mich da geradezu erschaudern. Aber mit dem schweren Buch auf den Kirchturm
(schwindel), nein das brauche ich schon gar nicht. Es sei denn, ich sähe von
dort mit dem Fernglas durch die offenen Fenster an der Brehmstraße wie man
mal wieder ein Eishockeyspiel gewinnt.
Gruß
Uwe Schellscheidt
gerade vom tiefsten Niederrhein zurückgekehrt und sich fragend
wann denn endlich nach 21 Jahren vergeblichen Wartens einer kommt,
der sich für seine davon-Vermerke interessiert.
da haben sie den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Es wird auch in den
nächsten 21 Jahren vermutlich niemand danach fragen. Und das ist die Falle.
Warum?
Die Banken erstellen in diesem Jahr - teilweise erstmalig – für Ihren
Mandanten ein internes Rating. Das wird dem Kunden nicht gesagt. Der Kunde
wird auch nicht gefragt. Noch schlimmer: Das Verfahren wird nicht vom
Kontenführer in der Bank selbst durchgeführt, sondern von einem
Sachbearbeiter, der die Unterlagen Ihres Mandanten heute zum ersten mal in
die Finger bekommt. Dieser Rating-Mensch kennt Ihren Mandanten also nicht
– und wird ihn nie kennenlernen.
Und noch einen drauf: Manche Banken haben – noch – keine eigene Abteilung
für das Rating, sind aber wegen Basel II verpflichtet, das Rating
durchzuführen. Was tun die? Die geben die Unterlagen Ihres Mandanten
stillschweigend an eine andere Bank. Da sitzt dann der Rating-Mensch für
Ihren Mandanten. Und der hakt ab. Checklisten. Und noch ne Checkliste. Auf
diesen Checklisten geht es auch um Formalien. Wie sieht der
Jahresabschluss aus? Ist er professionell aufgestellt? Sind die für eine
weitere Analyse wichtigen Informationen vorhanden?
Wenn dort etwas fehlt, dann gibt das Punktabzüge. So wird Ihr Mandant
eingestuft, ob er will oder nicht, ob er es mitbekommt oder nicht. Und
dann wundert sich Ihr Mandant die nächsten 21 Jahre, warum er keinen
Kredit mehr bekommt, oder nur unter „...tut uns leid“, schlechteren
Bedingungen.
So ist das mit den Formalien. Deshalb: Ihr Jahresabschluss sollte auch
freiwillig den handelsrechtlichen Grundsätze entsprechen.
Das wird für den Berufsstand der Steuerberater noch ein Heulen und
Zähneklappern geben, wenn diese Anforderungen die Runde machen und sauber
nach Handelsrecht Rechnung gelegt werden soll, obwohl doch kein Mensch
danach fragt.
Damit es nicht so einfach ist, veröffentlichen derzeit nicht alle Banken
die Anforderungen an das hausinterne Rating. Man ist noch ängstlich, will
sich nicht auf die Finger schauen lassen. Mir sind bisher auszugsweise die
Anforderungen der Dresdner Bank, der Volks- und Raiffeisenbanken und der
Sparkassen bekannt. Die Sparkasse ist so nett und gibt eine Broschüre dazu
heraus.
Einen einheitlichen Standard gibt es nicht. Allerdings wird die
Rechnungslegung mit 45% Wertanteil im Rating am höchsten bewertet. Und
dort kann der Berufsstand im Interesse seiner Mandanten etwas tun – sollte
er zumindest.
Der Arbeitskreis für Rechnungslegungsfragen – von der
Bundessteuerberaterkammer mitgetragen - hat deshalb einen Purzelbaum
geschlagen und sich stark an die Sitten und Gebräuche der Wirtschaftprüfer
angelehnt, was mir ein breites zufriedenes Grinsen entlockt. Das alles ist
dargestellt im DStl-Praxisleitfaden von Herrn Korth, ISBN 3-415-03164-0,
der erstmals eine für die Steuerberater vernünftige Vorgehensweise dort
aufzeigt, wo vorher nur halbherzig herumgeflickt wurde.
Aber: Eigentlich wollte ich gar nicht so viel schreiben. Ich wollte Ihnen
auch nicht den Sonntag verderben. Jetzt sind es halt vier Runden mit dem
HGB auf dem Kopf um den ortsüblichen Kirchturm – entgegen dem
Uhrzeigersinn bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf direkt nach der Hundeschule zusammen
mit Flynn
da haben Sie bei mir aber einen wunden Punkt erwischt.
Natürlich ist mir das weitestgehend geläufig, was Sie hier schreiben.
Aber mir kocht gerade wieder die Galle hoch.
> Der Arbeitskreis für Rechnungslegungsfragen - von der
> Bundessteuerberaterkammer mitgetragen - hat deshalb einen Purzelbaum
> geschlagen und sich stark an die Sitten und Gebräuche der Wirtschaftprüfer
> angelehnt, was mir ein breites zufriedenes Grinsen entlockt. Das alles ist
> dargestellt im DStl-Praxisleitfaden von Herrn Korth, ISBN 3-415-03164-0,
> der erstmals eine für die Steuerberater vernünftige Vorgehensweise dort
> aufzeigt, wo vorher nur halbherzig herumgeflickt wurde.
>
Und genau da liegt der Punkt. Wenn diese BStbK zu irgendwas zu gebrauchen
wäre, dann hätte sie dieses ganze Ratingspektakel boykottiert und sabotiert.
Ich halte das für untragbar. Es geht hier nur um das in Deutschland
einmalige "Muffensausen" bei (Klein)krediten. Es erfolgt hier einen wohl
einmalige Risikoverlagerung für Kredite von den Banken auf uns Berater. So
etwas löst bei mir nur Kopfschütteln aus. Ich bin mal auf die ersten Fälle
gespannt und den anschließenden Anstieg der Prämien für die
Berufshaftpflicht. Von einer Kammer verlange ich eigentlich die Vertretung
der eigenen Interessen und nicht das genaue Gegenteil. Ich sehe für einen
Steuerberater (nicht WP) hier nur berufsfremde Risiken. Wenn man wirklich
alle Bilanten vom WP prüfen lassen will, dann soll man es auch so festlegen.
Um nochmal auf die schlechteren Konditionen bei den Krediten zurück zu
kommen: Wenn die Bank einen "geprüfteren" Abschluß haben will als bisher,
dann soll sie ihn gerne anfordern. Eine Rücksprache beim Mandanten über die
Höhe der künftig entstehenden Jahresabschlußkosten im Vergleich zu den
schlechteren Kreditkonditionen hat da schon Wunder bewirkt. Ich sehe
wirklich nicht ein, dass ich meinen Kopf hier hinhalten soll, ohne dann auch
wirklich eine Prüfung vollzogen zu haben. Und die ist zeitintensiv und
kostet eben.
Wie schon gesagt: das ist alles was für Unternehmen, die in einer gewissen
Größenordnung operieren. Damit soll man den Kiosk an der Ecke und den
Bäcker, der die Brötchen anliefert in Ruhe lassen. Langsam schießen wir mit
Kanonen auf Spatzen (siehe jetzt auch wieder das Formular für die
EÜ-Rechner).
Nun aber nochmal zu den davon-Vermerken. Als ich einmal gehört habe wie die
Laufzeitaufteilung eines normalen Annuitätendarlehens erfolgen muß, habe ich
den Glauben an der Richtigkeit dieser Vermerke in 90% aller Bilanzen
aufgegeben und beschlossen, dass unsinnige und falsche Angaben in meinen
Bilanzen nichts zu suchen haben.
> Aber: Eigentlich wollte ich gar nicht so viel schreiben. Ich wollte Ihnen
> auch nicht den Sonntag verderben. Jetzt sind es halt vier Runden mit dem
> HGB auf dem Kopf um den ortsüblichen Kirchturm - entgegen dem
> Uhrzeigersinn bitte.
>
Wenn Sie wollen, renne ich den ganzen Tag um den Kirchturm und lese in der
Messe das HGB vor. Hauptsache dieser Ratingwahnsinn verliert sich in der
gängigen Praxis. Je mehr da nicht mitziehen, um so besser.
Solange es unproblematischer ist einen Kredit über EUR 1 Mio. zu bekommen
als über EUR 10000, liegt das Problem bei den Banken und da soll es auch
bleiben.
Aber lassen Sie uns jetzt diesen Thread schließen, ich denke, wir sind dafür
im falschen Forum.
Und wenn Sie nix dagegen haben , dann kochen wir heute Abend in Krefeld eine
deftige Haifischflossensuppe ..........
Gruß
Uwe Schellscheidt
na gut, noch eine Anmerkung:
> Präzision:
>
> Eine freiwillige Prüfung ist nicht automatisch gefordert. Der erste
> Schritt ist lediglich die eindeutige Rechnungslegung - auch dort, wo es an
> den direkten Erfordernissen des Mandanten nach unserer Kenntnis
vorbeigeht.
>
Bis hierher bin ich zu allen Schandtaten bereit (im Rahmen der echten
Erfordernisse). Nichts anderes machen wir doch seit Jahren.
> In einem zweiten Schritt wird lediglich die Plausibilitätskontrolle
> gefordert - aber nur dann, wenn es der Mandant beauftragt und auch
bezahlt.
Hier hört der "Spaß" aber schon auf. Leider wollen die Banken aber wohl
darauf hinaus. Das sollte tunlichst von unserer Seite im kleinstmöglichen
Rahmen gehalten werden. Ich sehe hier auch schon den Konflikt mit der
Wirtschaftsprüfung.
>
> Im dritten Schritt steht erst eine berufsübliche Prüfung an, natürlich
> auch gegen Honorar.
Das ist nun gar nicht mehr unsere Aufgabe.
>
> Und das Ganze - was ich wie gemacht habe und zu welchem Ergebnis ich
> gekommen bin - wird in einem Bericht festgehalten gemäß der genannten
> Broschüre.
Schön. Je mehr Bericht - desto mehr Zeit - desto mehr Honorar (schön wär's)
>
> Die Möglichkeit diese Entwicklung zu ignorieren besteht nicht.
Zum ignorieren ist es zu spät.
Ich hätte von einer Kammer erwartet, Demos zu organisieren, Proteste zu
schreiben, oder was auch immer. Diese Entwicklung hätte im Keime erstickt
werden müssen.
>
> Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf, der gleich noch zu einer Mandantin
> fährt, die morgen in aller Herrgottsfrühe wieder nach Hamburg entschwindet
>
Na, dann noch frohes Schaffen. Aber auch ich werde den Abend noch mit
bilanzieren verbringen und dabei am Radio die Zubereitung der Suppe
verfolgen.
Gruß
Uwe Schellscheidt
guten Appetit heute abend.
Klar gehen mir die Formalien auch auf den Geist - und zwar gewaltig. Und
was die Steuerberaterkammer angeht, halte ich diese Einrichtung für ein
Relikt aus Großvaters Zeiten. Irgend eine berufliche Interessenvertretung
sehe ich dort nicht. Vermutlich verstößt das ganze Gebilde gegen die
Grundrechte zum einen und gegen europäisches Recht insbesondere.
Ich hoffe, dass dem Spuk der Zwangsmitgliedschaften durch europäische
Rechtsprechung bald ein Ende gesetzt wird. Ich brauche den Laden nicht nur
überhaupt nicht, ich fühle mich in meiner freien Berufsausübung
eingeschränkt.
So weit zu diesem Thema. Vielleicht zur Rechnungslegung und Prüfung eine
Präzision:
Eine freiwillige Prüfung ist nicht automatisch gefordert. Der erste
Schritt ist lediglich die eindeutige Rechnungslegung – auch dort, wo es an
den direkten Erfordernissen des Mandanten nach unserer Kenntnis vorbeigeht.
In einem zweiten Schritt wird lediglich die Plausibilitätskontrolle
gefordert – aber nur dann, wenn es der Mandant beauftragt und auch bezahlt.
Im dritten Schritt steht erst eine berufsübliche Prüfung an, natürlich
auch gegen Honorar.
Und das Ganze - was ich wie gemacht habe und zu welchem Ergebnis ich
gekommen bin - wird in einem Bericht festgehalten gemäß der genannten
Broschüre.
Die Möglichkeit diese Entwicklung zu ignorieren besteht nicht. Damit, dass
sich der Berufsstand gegenüber dem Fiskus wegen zu hoher formellen
Anforderungen wehren sollte, bin ich einverstanden. Da schöpfe ich auch
alles aus, was geht. Zum Beispiel überlasse ich die Berechnung des
Anteiles der steuerlich nicht abzugsfähigen Zinsen regelmäßig dem
Finanzamt – die Herren bekommen von mir nur die Werte (Entnahmen,
Einlagen) geliefert, die nach dem Gesetz gefordert sind. Und siehe da:
Dort ist kaum jemand in der Lage, die Werte richtig zu berechnen.
Einen schönen Sonntag wünscht Ihnen
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf, der gleich noch zu einer Mandantin
fährt, die morgen in aller Herrgottsfrühe wieder nach Hamburg entschwindet