Wenn wir eine Kreditorenrechnung als Fax bekommen, gilt die dann wie ein
Original?
Wenn eine Eingangsrechnung älteren Datums heute als Kopie gefaxt wird, muß
man mit welchem Datum einbuchen? Rechnungserstellungsdatum - z.B. 6.März
2002 - oder Rechnungseingangsdatum - z.B. 14. Nov 2002-? Das Original ist
nicht mehr aufzufinden bzw. nie abgeschickt worden.
Gruß Fuehrer
> Wenn wir eine Kreditorenrechnung als Fax bekommen, gilt die dann wie
ein
> Original?
Ja, es gilt auch eine Rechnung, die Sie sich (z.B. im Kundenbereich
eines Providers) im Internet ausdrucken können.
> Wenn eine Eingangsrechnung älteren Datums heute als Kopie gefaxt
wird, muß
> man mit welchem Datum einbuchen? Rechnungserstellungsdatum - z.B.
6.März
> 2002 - oder Rechnungseingangsdatum - z.B. 14. Nov 2002-? Das
Original ist
> nicht mehr aufzufinden bzw. nie abgeschickt worden.
Es gilt das Belegdatum, also hier der 6. März.
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
Wie ist dieser Fall - Beleg älteren Datums später in der Buchhaltung
eingetroffen - bei der Kassenbuchführung zu behandeln? Wenn z.B. jemand
eine Benzinquittung, Buchquittung, Reisespesenrechnung, o.ä. erst im
nächsten Monat (Extremfall!) zur Buchhaltung abgibt? Belegdatum auch hier
als Buchungsdatum nehmen?
Kann eigentlich nicht sein, weil dann u.U. der Kassenstand negativ sein
könnte, was ja nicht geht.
mfG aus Teutoland
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> Wie ist dieser Fall - Beleg älteren Datums später in der Buchhaltung
> eingetroffen - bei der Kassenbuchführung zu behandeln? Wenn z.B.
jemand
> eine Benzinquittung, Buchquittung, Reisespesenrechnung, o.ä. erst
im
> nächsten Monat (Extremfall!) zur Buchhaltung abgibt? Belegdatum auch
hier
> als Buchungsdatum nehmen?
Das Buchungsdatum können Sie ja (ohne das Rechnerdatum zu verstellen)
im Buchhalter nicht beeinflussen. Sie geben in der Buchungsmaske also
immer das BELEGdatum an. Gerade Tankrechnungen kommen ja häufiger mal
"stapelweise" nach dem Motto "ich habe mal wieder mein Auto
aufgeräumt".
> Kann eigentlich nicht sein, weil dann u.U. der Kassenstand negativ
sein
> könnte, was ja nicht geht.
Doch klar. Das Geld haben Sie ja nicht *heute* ausgegeben, weil Sie
heute die Buchführung machen, sondern Sie haben das Geld "damals",
also zum Belegdatum (bei Tankrechnungen z.B.) ausgegeben.
Damit Sie mit der Kasse keine Probleme bekommen, sollten Sie entweder
immer über einen Reserve-Betrag verfügen, oder ggf. solche Rechnungen
per "Einlage" buchen. Der Kassenbestand darf natürlich niemals Negativ
werden.
mfG J.Fuehrer
Udo Netzel [Team Sonderhomepage] wrote:
> Bei uns wird
> immer statt Belegdatum der Buchungstag als Buchungsdatum genommen.
Das ist falsch und ruft bei einer Steuerprüfung mit Sicherheit
Mißtrauen hervor.
> Ist das denn sooooo schlimm?
Negative Kassen sind beim Steuerprüfer ein klares Zeichen für
geschummelte Einnahmen. Woher kommt das Geld, wenn das Portemonnaie
leer ist?
> Hinzu kommt auch, dass Lexware-Buchhalter nicht das Buchungs-,
sondern das
> Belegdatum für die Zuordnung zum Anmeldezeitraum verwendet.
Das ist ja auch richtig so.
> Dabei kann es
> vorkommen, dass das Datum des Beleges in einen bereits
abgeschlossenen
> Anmeldezeitraum fällt (Warnmeldung "Für diesen anmeldezeitraum wurde
> bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung gedruckt"). In solchen Fällen
ist es
> empfehlenswert, den Beleg mit einem "Eingangsdatum" zu versehen und
dieses
> als Belegdatum zu verwenden.
Nein, das Belegdatum bleibt wie es ist und der Beleg wird in den ggf.
schon gemeldeten Zeitraum gebucht.
> Auch dem Finanzamt dürfte diese Praxis lieber
> sein als ihm eine "berichtigte Anmeldung" über 0,12 ? Vorsteuer für
diesen
> Monat zu schicken, deren Erfassungsaufwand in keinem Verhältnis zum
Erfolg
> stehen würde.
Deshalb gibt es ja auch die Regelung, dass nur eine berichtigte
Voranmeldung abzugeben ist, wenn sich die Zahllast um mehr als 52 EUR
ändert. Alle anderen Unterschiedsbeträge werden mit der
Jahres-Umsatzsteuererklärung ausgeglichen.
> Hallo Jürgen,
Hallo,
hier gibt's einen besseren und saubereren Trick: Der Empfänger quittiert
auf dem Beleg mit "Betrag erhalten - Hintertupfingen, den 17.11.2002".
Jetzt ist dieses Datum - korrekt - das Belegdatum, denn die Forderung
gegenüber dem zahlungspflichtigen Betrieb wird erst mit der Vorlage des
Beleges geltend gemacht, während der Aussteller des Beleges die Forderung
am Tage des Belegdrucks gegenüber demjenigen geltend macht, der den Betrag
vorgelegt hat, nicht gegenüber dem belieferten Betrieb.
Hinzu kommt auch, dass Lexware-Buchhalter nicht das Buchungs-, sondern das
Belegdatum für die Zuordnung zum Anmeldezeitraum verwendet. Dabei kann es
vorkommen, dass das Datum des Beleges in einen bereits abgeschlossenen
Anmeldezeitraum fällt (Warnmeldung "Für diesen anmeldezeitraum wurde
bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung gedruckt"). In solchen Fällen ist es
empfehlenswert, den Beleg mit einem "Eingangsdatum" zu versehen und dieses
als Belegdatum zu verwenden. Auch dem Finanzamt dürfte diese Praxis lieber
sein als ihm eine "berichtigte Anmeldung" über 0,12 € Vorsteuer für diesen
Monat zu schicken, deren Erfassungsaufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg
stehen würde.
Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet
Rainer
Frage ist dann, wie ein EÜ-Rechner sauber mit dem Buchhalter das
reinrassige Zu- und Abflußprinzip realisieren soll, ohne die
OP-Buchhaltung mit (IMHO unübersichtlichem, fehlerträchtigen)
Workaround laut Lehrbuch nicht nur für Debitoren, sondern
strenggenommen analog auch für Kreditoren zu benutzen.
Wenn man als EÜ-Rechner wegen die OP-Buchführung NICHT verwenden will,
muß man ja de facto mit Buchungsdatum = Zahlungsein/ausgang buchen,
damit es von der zeitlichen Zuordnung stimmt. (siehe auch mein
Extra-Thread)
Kann sich Lexware nicht mal WIRKLICH bitte eine
workaround/Extrabuchungsfreie OP-Buchhaltung für die echten EÜ-Rechner
einfallen lassen? Ich dachte, die wären explizit auch eine der
Hauptzielgruppen.
mfG Matthias Mansfeld
Der Einwand mit dem leeren Portemonnaie zieht aber nicht, weil ja der
"Einkäufer" vorgestreckt hat, also streng genommen dann doch eine Einlage
gemacht hatte. Nur gebucht wurde das nie... was für ein Aufwand
Udo Netzel [Team Sonderhomepage] wrote:
> Dann haben wir geändert, weil die Buchhalterin wegen des negativen
> Kassenbestandes doch meckerte.
>
> Der Einwand mit dem leeren Portemonnaie zieht aber nicht, weil ja
der
> "Einkäufer" vorgestreckt hat, also streng genommen dann doch eine
Einlage
> gemacht hatte. Nur gebucht wurde das nie... was für ein Aufwand
Dieser "Aufwand" wird aber von der neuen Prüfsoftware der Finanzämter
genau geprüft, und wehe da ist irgendwo ein negativer Kassenbestand
;-))