Ich benutze SKR 03.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Mathäs.
da es sich um eine Ausfuhrlieferung handelt würde ich das Konto 8200 Erlöse
verwenden.
OP Debitor an Erlöse 8200
1200 Bank an OP Debitor (Zahlungseingang)
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Grüsse aus dem Münsterland
Jochen Höfker
in...@johoe.de
"Carsten Mathaes" <in...@mathaes-photo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:Mwqkcik...@star.lexware.de...
> da es sich um eine Ausfuhrlieferung handelt würde ich das Konto 8200
Erlöse
> verwenden.
> OP Debitor an Erlöse 8200
> 1200 Bank an OP Debitor (Zahlungseingang)
es handelt sich nicht direkt um eine Ausfuhr. Es werden vielmehr
Bildnutzungsrechte verkauft. Ist es dann genauso?
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Mathäs.
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Carsten Mathaes www.mathaes-photo.com
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Mobil: +49 177 7570568 12103 Berlin
Grundsätzlich darf ich Dir empfehlen, in solchen Fragen einen/Deinen
Steuerberater aufzusuchen. Gerade bei ausländischen Abnehmern muss sehr
differenziert unterschieden werden zwischen Abnehmer als
Privatmann/Unternehmer bzw. ob es sich um Lieferungen oder
Dienstleistungen handelt.
Aufgrund Deiner kurzen Beschreibung kann ich Dir jedoch sagen, dass es
sich vermutlich um eine sonstige Leistung i.s. des § 3a Abs. 4 UStG
handelt. Diese ist in Deutschland nicht seuerbar. Im Verhältnis mit der
Schweiz greift hier das Abzugsverfahren (analog zu unserem früheren §§ 51
ff. UStDV). Seit 2003 müssen diese nicht steuerbare Umsätze in der
Umsatzsteuervoranmeldung auf der Rückseite in Zeile 51 Feld 45 eingetragen
werden. Das DATEV-Konto lautet hierfür 8950 "Nicht steuerbare Umsätze".
Vermutlich musst du das Konto noch entsprechend in den Eigenschaften
schlüsseln, damit es Dir automatisch in der Umsatzsteuervoranmeldung
erscheint.
Noch ein Tipp: solltest Du grundsätzlich von der verkürzten
Umsatzsteuervoranmeldung gebrauch machen, kannst Du das hier vergessen, da
die Zeile 51 in der verkürzten Version nicht ausgedruckt wird!
Schöne Grüße aus dem luftigen Oberschwaben
Roland
Mit freundlichen Grüße
Carsten Mathäs.