ich habe wieder mal verschiedene Fragen und ich hoffe, dass ich wieder so
hilfreiche Antworten wie beim letzten Mal bekomme. Benutze SK03,
Buchhalter 7.0.
1. Worin liegt der Unterschied bei Bürobedarf und Betriebsbedarf?
Wir haben ja nur ein kleines Büro in unserer Mietwohnung eingerichtet,
kommt dann nur das Konto Bürobedarf für uns in Frage?
2. Über welches Konto lasse ich die Ausgaben für Fotokopien laufen?
3. Welches Konto gebrauche ich, wenn mein Mann oder ich Geld aus der Kasse
oder von der Bank nehmen als Privatentnahme? Das Konto: "Privatentnahmen
allgemein" oder "Privatentnahmen allgemein Teilh."? Wir sind beide
zusammen Geschäftsinhaber.
4. Wie verbuche ich den Kauf eines Kabels das im PC eingebaut wird? Fällt
es dann unter Bürobedarf oder gilt es als Kosten einer Aufrüstung?
Wer ist so lieb und kann mir da weiterhelfen?
Viele Grüße aus dem schönen Lübeck
Anni
> 1. Worin liegt der Unterschied bei Bürobedarf und Betriebsbedarf?
> Wir haben ja nur ein kleines Büro in unserer Mietwohnung eingerichtet,
> kommt dann nur das Konto Bürobedarf für uns in Frage?
Klar. Für 'Bürosachen' schon. Und natürlich bis zur Gwg-Grenze.
Betriebsbedarf sehe ich als etwas weiter gefasst, als lediglich das Büro
(Lager, Teeküche usw)
> 2. Über welches Konto lasse ich die Ausgaben für Fotokopien laufen?
Kommt drauf an, ob das für Euch eine wichtiger, eigens Auszuwertender Posten
ist.
Ich habe mir dafür ein eigenes Konto angelegt (Unterkonto von Büromaterial),
da ich dies in den Auswertungen ins Verhältnis zu anderen Zahlen setzen
muss. Handelt es sich um eine Kopie ab und zu, dann würde ich auch über
Büromaterial gehen.
> 3. Welches Konto gebrauche ich, wenn mein Mann oder ich Geld aus der Kasse
> oder von der Bank nehmen als Privatentnahme? Das Konto: "Privatentnahmen
> allgemein" oder "Privatentnahmen allgemein Teilh."? Wir sind beide
> zusammen Geschäftsinhaber.
Von einem Geschäft welcher Rechtsform?
Solange es sich nicht um eine Gesellschaft handelt, ist es einfach
Privatentnahme.
> 4. Wie verbuche ich den Kauf eines Kabels das im PC eingebaut wird? Fällt
> es dann unter Bürobedarf oder gilt es als Kosten einer Aufrüstung?
Gute Frage.
Würde ich auch auf Büromaterial legen.
Zwar wohl nicht ganz perfekt ;-)
Johannes
--
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www.johannes-meyer.com - Schulungen und EDV
www.meyer-waging.de - Schreinerei
ich versuche mal deine Fragen zu beantworten - gebe allerdings keine
Garantie auf Richtigkeit ;-):
1. Bürobedarf sind im Regelfall alles was für Bürotätigkeiten benötigt (z.B.
Stifte, Papier, Hefter, Ordner, ...).
Betriebsbedarf sind u.a. Aufwendungen für Arbeitskleidung, Reinigung, ... .
"Anni" <andrea...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ruByJC#OCHA...@star.lexware.de...
Hallo Anni,
ich versuche mal deine Fragen zu beantworten - gebe allerdings keine
Garantie auf Richtigkeit ;-):
1. Bürobedarf sind im Regelfall alles was für Bürotätigkeiten benötigt (z.B.
Stifte, Papier, Hefter, Ordner, ...).
Betriebsbedarf sind u.a. Aufwendungen für Arbeitskleidung, Reinigung, ... .
2. Für welchen Zweck hast du die Kopien gemacht?
Falls du Flyer, sprich Werbung hast kopieren lassen, so würde ich das Konto
Werbeaufwand nehmen.
"Alexander Roos" <drag...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:gw45W8#OCHA...@star.lexware.de...
Hallo Anni,
ich versuche mal deine Fragen zu beantworten - gebe allerdings keine
Garantie auf Richtigkeit ;-):
1. Bürobedarf sind im Regelfall alles was für Bürotätigkeiten benötigt (z.B.
Stifte, Papier, Hefter, Ordner, ...).
Betriebsbedarf sind u.a. Aufwendungen für Arbeitskleidung, Reinigung, ... .
2. Für welchen Zweck hast du Kopien anfertigen lassen?
Sollten es Flyer, sprich Werbung gewesen sein, so würde ich es auf
Werbeaufwand buchen.
Hast du nur Formulare, o.ä. kopieren lassen liegst du mit Bürobedarf
richtig.
3. Du schreibst, dass du und dein Mann Gesellschafter sind.
Also tippe ich mal auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).
Da solltest du getrennte Konten anlegen - für dich und deinen Mann.
Du musst einfach das Konto Privatentnahme kopieren, die Kontonummer um eines
nach oben zählen und den Kontentext um den Namen ergänzen.
4. Gegenfrage: Gehört der PC zum Gesellschaftsvermögen?
Wenn ja, so würde ich auf "Aufwendungen für Reparatur und Instandhaltung"
buchen.
Es handelt sich ja nur um ein kleines Kabel - also muss nichts aktiviert
werden und kann gleich als Aufwand gebucht werden.
Wenn nein, so sehe ich schlechte Chancen, es über die Gesellschaft laufen zu
lassen.
Schließlich kannst du auch keinen Drucker (ohne Extrafunktionen) mit in das
Gesellschaftsvermögen aufnehmen wenn du keinen PC hast (Vorraussetzung: kein
Leihgerät o.ä.).
Gruß,
Alexander Roos
"Alexander Roos" <drag...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:gw45W8#OCHA...@star.lexware.de...
> Betriebsbedarf sehe ich als etwas weiter gefasst, als lediglich das Büro
> (Lager, Teeküche usw)
> > 4. Wie verbuche ich den Kauf eines Kabels das im PC eingebaut wird?
Fällt
> > es dann unter Bürobedarf oder gilt es als Kosten einer Aufrüstung?
>
> Würde ich auch auf Büromaterial legen.
> Zwar wohl nicht ganz perfekt ;-)
Ich denke, dass das nicht zum Bürobedarf gehört, sondern hier definitiv zum
Betriebsbedarf. Bürobedarf ist in meiner Vorstellung eigentlich alles, was
man zum Schreiben benötigt, also Stifte, Papier, Druckerpatronen und ggf.
die Fotokopien. Kabel usw. gehören zum Bedarf des Betriebes.
Letztendlich ist es aber egal, da es ohnehin alles "sonstige Kosten" sind,
und sie damit auch keinen *anderen* Einfluss auf die GuV haben.
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
> Pc Kabel muß in sonstige Kosten als Anschaffungsnebenkosten PC gebucht
> werden.
Anschaffungsnebenkosten sind z.B. Verpackung, Versandversicherung,
Frachtkosten etc.
Kabel - wie auch normale Stromkabel - sind normaler Betriebsbedarf.