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Ist/Sollversteuerung bei Doppelter Buchführung

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Sven Bode

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Apr 22, 2004, 10:16:12 AM4/22/04
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Hallo liebe Leuts.

Was ist der Unterschied bei doppelter Buchführung mit Istversteuerung zu
doppelter Buchführung mit Sollversteuerung. Ich glaube ich habe einen
Denkfehler und brauche Euren Rat. Und der Unterschied zwischen doppelter
Buchführung und EÜR ist mir auch entfallen. Vielleicht habe ich zuviel
gearbeitet das ich einen Blackout habe. ich weiß irgendwie gar nichts mehr
:-((

Bitte um Rat.

Sven

Heino Wedermann

unread,
Apr 22, 2004, 11:25:21 AM4/22/04
to
Hallo Sven Bode

"Sven Bode" <sve...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:NGLldRH...@star.lexware.de...

Kurzantwort:
Soll- und Istversteuererung sind Kurzbegriffe aus dem Bereich Umsatzsteuer.
Bei der Sollversteuerung ist die Umsatzsteuer im Monat der
Rechnungserstellung abzuführen.
Bei der Istversteuerung wird die Umsstzsteuer erst im Monat der Bezahlung
der Rechnung angemeldet und abgeführt.

EÜR: Es wird "nur" eine Gewinn- und Verlustrechnung gemacht, in der nur die
tatsächlich geleisteten Zahlungen erfasst werden.

Doppelte Buchführung = Betriebsvermögensvergleich. Es werden in der Bilanz
alle Vermögensgegenstände und alle Verbindlichkeiten erfasst. Im Unterschied
zur EÜR laufen Z. B. auch die noch nicht bezahlten Rechnungen in die GuV
ein.
Ich glaube das reicht erst einmal, um das Brett vorm Kopf wegzuschieben.
--

Mit freundlichen Grüßen aus dem Oldenburger Land
Heino Wedermann

Sven Bode

unread,
Apr 22, 2004, 1:08:59 PM4/22/04
to
Heino Wedermann wrote:

> Hallo Sven Bode


Hallo,

ja vielen Dank. Also muss ich jede eingehende Rechnung buchen. Ja wenn man
mit dem Jahr von Anfang anfängt ist das auch kein Problem. Nur ich muss
jetzt das 1 Quartal 2004 buchen. Also müsste ich die Rechnung erst als ER
buchen und dann am Datum wo wir sie bezahlt haben.

Aber wenn wir IST-Versteuerung haben dann dürfte ich auch nur die Rechnung
buchen die auch bezahlt ist(tatsächliche Zahlein-ausgänge). So wenn ich
aber bei doppelter Buchf.jede ER u. AR buchen muss, widerspricht sich das
mit der Istversteuerung. Kommt dann der Sollversteuerung nahe. Ich denke
zwischen Ist-Versteuerung und Doppelter Buchführung gibt es Widersprüche.
Sollversteuerung und Doppelte Buchf. hört sich mir logischer an. Aber mit
Istversteuerung? Sehr verwirrend ist das alles :-O.

Ich danke schonmal für eine Antwort. Ist echt dringend.

tschö


Heino Wedermann

unread,
Apr 22, 2004, 1:28:58 PM4/22/04
to
Hallo Sven Bode!

"Sven Bode" <sve...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag

news:9R$FByIKE...@star.lexware.de...

Richtig.

>Ja wenn man
> mit dem Jahr von Anfang anfängt ist das auch kein Problem. Nur ich muss
> jetzt das 1 Quartal 2004 buchen.

Kommt häufiger vor.

>Also müsste ich die Rechnung erst als ER
> buchen und dann am Datum wo wir sie bezahlt haben.
>

Richtig.

> Aber wenn wir IST-Versteuerung haben dann dürfte ich auch nur die Rechnung
> buchen die auch bezahlt ist(tatsächliche Zahlein-ausgänge).

Nein, die ER wird per Aufwand per Vorsteuer an Verbindlichkeiten gebucht
Die AR wird per Forderungen an Erlöse an Umsatzsteuer noch nicht fällig
gebucht.

Seit 2004 kann man das mit einer neu angelegten Firma in Lexware auch
automatisch abwickln lassen.

>So wenn ich
> aber bei doppelter Buchf.jede ER u. AR buchen muss, widerspricht sich das
> mit der Istversteuerung. Kommt dann der Sollversteuerung nahe. Ich denke
> zwischen Ist-Versteuerung und Doppelter Buchführung gibt es Widersprüche.
> Sollversteuerung und Doppelte Buchf. hört sich mir logischer an. Aber mit
> Istversteuerung? Sehr verwirrend ist das alles :-O.
>
> Ich danke schonmal für eine Antwort. Ist echt dringend.

Doppelte Buchführung ist das eine, nämlich die Buchhaltungsart.
Istversteuerungn und Sollversteuerung ist das andere. - nämlich
Umsatzsteuer.

TIPP: Wenn ich relativ schnell mein Geld hereinbekomme, dann die
Sollversteuerung wählen. Ist den meisten Anwendern eingängiger,
--

Mit freundlichen Grüßen aus dem Oldenburger Land
Heino Wedermann
>

> tschö
>
>
>
>

Simone Welle

unread,
Apr 27, 2004, 5:30:03 AM4/27/04
to
Heino Wedermann wrote:

> Hallo Sven Bode!

> Richtig.

> Kommt häufiger vor.


Hallo zusammen !

Wir buchen per Istversteuerung und Bilanz unsere Geschäftsvorfälle.
Ich habe nun das Problem, daß durch die automatische Buchung auf das
Konto "Ust nicht fällig" und die automatische Umbuchung bei Bezahlung auf
"Ust fällig" das Umsatz und Steuerfeld bei der USt-Voranmeldung nicht vom
Verfahren ausgefüllt wird. Herr Butzmühlen gab mir den Rat, alle Buchungen
zu stornieren, da es sich um einen Stammdatenfehler handle, aber das
Verfahren macht das meiner Meinung nach schon richtig, oder ?
Wieso werden dann aber meine Umsätze mit zugehöriger fälliger Steuer (nach
Zahlungseingang) nicht auf dem Steuerformular angeschrieben ?

Danke und Gruß
Simone Welle

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