Gruss
Jutta
Websites fallen unter immaterielle Wirtschaftsguter, also Anlagevermögen.
Immaterielle Wirtschaftsgüter (0100) an Verbindlichkeiten
Manuela
"Manuela Jurrack" <jurra...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c95ieo$p8e$01$1...@news.t-online.com
> Websites fallen unter immaterielle Wirtschaftsguter, also
> Anlagevermögen.
Ist das nicht übers Ziel hinaus geschossen? Schließlich kaufe ich ja nicht
den Platz auf dem Server sondern miete ihn. IMHO kann das kein
Wirtschaftsgut sein.
Ich habe mir irgendwann einmal ein Konto "Internet" eingerichtet (Ausgaben,
Telefonkosten). Da habe ich damals nicht nur die Domaingebühren, sondern
auch die Onlinekosten gebucht. Macht mittlwerweile nicht mehr viel Sinn,
aber mein StB bucht weiter fleißig auf dieses Konto ;-)
--
Freundliche Grüße von der schönen hessischen Bergstraße
Axel Maurer
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
Hallo Manuela Jurrack,
"Manuela Jurrack" <jurra...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c95ieo$p8e$01$1...@news.t-online.com
> Websites fallen unter immaterielle Wirtschaftsguter, also
> Anlagevermögen.
Ist das nicht übers Ziel hinaus geschossen? Schließlich kaufe ich ja nicht
den Platz auf dem Server sondern miete ihn. IMHO kann das kein
Wirtschaftsgut sein.
Ich habe mir irgendwann einmal ein Konto "Internet" eingerichtet
(Ausgaben,
Telefonkosten). Da habe ich damals nicht nur die Domaingebühren, sondern
auch die Onlinekosten gebucht. Macht mittlwerweile nicht mehr viel Sinn,
aber mein StB bucht weiter fleißig auf dieses Konto ;-)
--
Axel Maurer
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
Hallo,
wir haben gerade eine Betriebsprüfung hinter uns, daher ist alles noch
sehr frisch.
Da hieß es: Software und Website als Anlagevermögen, unter 410 Euro kann
ja dann sofort abgeschrieben werden und Updates, Websites unter einem Jahr
sind sofort als Aufwand (ebenso die monatlichen Internetgebühren)
abzugsfähig.
Ich fands ersteres auch übertrieben, aber unter ABC-Kontierung ist ebenso
beschrieben. Soll wohl ein Streitfall sein, da Software nicht gerade
langlebig ist und dann soll man über Jahre abschreiben. Da Lexware nicht so
teuer ist, kommt man ja nicht über 410 Euro. :-)
Manuela
Hallo Manuela Jurrack und Axel Maurer,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antworten.
Als Software würde ich das eigentlich auch eher nicht einstufen, aber
ein Aufwandskonto in der "Nähe" von Telefon ist eine gute Idee.
Mit besten Grüßen aus dem gerade zugigen und bedeckten Kochertal
Jutta Baumann
also ich buche das immer auf "Werbung", weil ich mit meiner Domain
eigentlich nichts anderes mache. Kosten für den Net-Zugang lasse ich unter
Telefonkosten verschwinden. Man muß Betriebsprüfern schließlich auch mal
"was zu finden" geben. Sonst haben die schlechte Laune...
Hannes
"Manuela Jurrack" <jurra...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c95ieo$p8e$01$1...@news.t-online.com...