ich habe einen gebrauchten PKW gekauft, den ich aber nicht bar sondern
über die autofirmeneigene Bank habe finanzieren lassen. Bisher hatte ich
einen Leasingwagen und habe die 1% Regelung in Anspruch genommen. Außerdem
bin ich umsatzsteuerpflichtig. Wie lautet dafür der korrekte Buchungssatz.
Vielen Dank im voraus
Udo
ich habe gerade nochmal Ihren Text durchgelesen. Wenn sich Ihre Frage auf
die Finanzierung bezieht, ist es so, dass sich weder in den
Tilgungsbeträgen noch in den Zinsbeträgen Vorsteuer befindet. Umsatzsteuer
brauchen Sie also in dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt nicht zu
buchen.
Beim nächsten mal lese ich Ihren Text in einem Rutsch durch - versprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf - der Pullover ist doch zu eng und zu
warm
für die Umsatzsteuerpflicht gibt es keinen Buchungssatz. Es kommt auf den
konkreten Leistungsaustausch an.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf mit 26 Grad und Pullover an
Im skr03 will ich PKW-Kauf (0320) an sonstige Verbindlichkeiten geg.
Kreditinstitute (0630) mit gesplitteter USt verbuchen. Das geht aber
nicht. Wie bei sonstigen Kfz-Ausgaben, wo man doch die USt immer schön
splitten kann. Wer weiß Rat?
Vielen Dank
Udo
den PKW-Kauf würde ich in einem ersten Schritt buchen per 0320 PKW, per
Vorsteuer in voller Höhe, an 1700 Sonstige Verbindlichkeiten.
Eine Aufteilung der Vorsteuer in 50 % abzugsfähig und 50 % nicht
abzugsfähig würde ich Ihnen nicht empfehlen, da die deutsche Regelung mal
wieder gegen europäisches Recht verstößt. Peinlich. Eine
höchstrichterliche Entscheidung steht an. Wenn sie kommt - und alles
deutet darauf hin - dann ist diese deutsche Regel von Anfang an
rechtswidrig.
Um die horrenden Schäden zu Lasten der deutschen Steuerzahler nicht weiter
wachsen zu lassen, sollte jeder Steuerpflichtige folgendes tun:
1. Veranlagungen offen halten,
2. ab sofort die Vorsteuer bei vorliegen der sonstigen Voraussetzungen in
voller Höhe geltend machen,
3. Auch auf bereits rechtskräftig veranlagte Jahre achten. Hier könnte es
sich unter dem Gedanken des Schadenersatzes ergeben, dass auch diese Fälle
von Anfang an richtig zu stellen sind. Die Literatur wird sich damit
beschäftigen, sobald das Urteil vorliegt.
Näheres sollte jeder mit seinem Steuerberater besprechen.
Herr Udo, in einem zweiten Schritt ist die Finanzierung zu verbuchen.
Diese Buchungen richten sich nach der Art Ihrer Gewinnermittlung.
Bilanzierung Sie oder ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Gegenüberstellung
der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG?
Herr Udo, es wäre toll, wenn Sie hier mit vollem Namen auftreten könnten.
Sie erhalten hier aus verschiedenen Fachbereichen hochqualifizierte
Informationen. Und das kostenlos. Die Beteiligten machen das einfach aus
Spaß an der Freude. Aber so hinter dem Zaun versteckt zu fragen, aus
sicherer Deckung heraus, das vermittelt mir das Gefühl, eine Gefahr für
Sie und die Menschheit zu sein. Das tut mir weh, denn ich bin ein
anständiger Mensch - meistens.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf und mit juchhhhuuuu, ein bischen Regen
vielen Dank für die ausführliche Nachricht. Zur Beantwurtung Ihrer Frage:
ich bilanziere nicht, sondern mache eine Einnahme-Überschussrechnung. Ich
habe den Vorgang jetzt unter PKW (0320) an Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten (0630)verbucht. Mal sehen, ob das geht.
Die weglassung meines Familiennamens hatte nur mit den üblichen
Internetgepflogenheiten zu tun: informal. Mit habe ich auch kein Problem.
Ich beneide Sie wegen des Regens, hier ist es noch heiß..
MfG
Ihre Buchung ist dann richtig, wenn das Kreditinstitut die Zinsen
nachträglich am Jahresende berechnet und zusätzlich zu den Tilgungsraten
erhält.
In der Regel wird jedoch eine Kreditsummen einschließlich aller Kosten
vereinbart. Diese Darlehensaufwendungen sind dann in den monatlichen Raten
"versteckt". Wenn das der Fall sein sollte, bitte noch einmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf mit inzwischen wieder reichlich Sonne,
aber bei weitem nicht so heiss wie anno dazumal