am 17.09.2010 hat die LSK durch ihre Mitglieder
Thomas Grundmann, Vorsitzender
Dr. Gottfried Rokita, Berichterstatter (in beiden Verfahren)
Rosemarie Jahn und
Regina Schulz-Schwepritz
abschlieï¿œende Beschlï¿œsse zu den beiden meinerseits noch anhï¿œngigen Verfahren
(1) im Zusammenhang mit dem Verfahren der Behandlung eines Antrags der
AG Diskurs im Stadtvorstand Leipzig -
http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.AG-Diskurs.Antraege.12a-2008
(2) im Zusammenhang mit Behauptungen des Pressesprechers Sï¿œren Pellmann
in der PM vom 22.01.2009 -
http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.AG-Diskurs.Antraege.02c-2009
gefasst, die am 08.11.2010 schriftlich ausgefertigt und mir gestern per
Einschreiben zugestellt wurden.
Ich mï¿œchte euch die wichtigsten Punkte der Entscheidung und Begrï¿œndung
kundtun, wobei ich dabon ausgehe, dass euch die Hintergrï¿œnde prï¿œsent
sind. Sie kï¿œnnen ggf. auf den genannten Wikiseiten noch einmal
nachgelesen werden.
(1)
(a) "Es wird festgestellt, dass die Schlichtung nicht gescheitert ist."
(mein Antrag, dies wegen Untï¿œtigkeit der Schlichtungskommission
festzustellen)
Begrï¿œndung: "Ein Schlichtungsverfahren kann nur dann scheitern, wenn die
Schlichtungskommission aktiv geworden ist und erfolglos blieb. Es ist
also ein aktives Tun notwendig. Dies ist hier unterblieben."
Konsequenz: Das einfache Mitglied hat keinerlei Mittel in der Hand,
gegen die Untï¿œtigkeit eines Schiedsorgans vorzugehen, auch wenn die
Soll-Fristen nach ᅵ 7 (1) BSchO weit ᅵberschritten sind (die aber fᅵr
eine Schlichtungskommission nach ᅵ 5 (3) letzter Satz BSchO sowieso
irrelevant sind). Hiermit wird die frï¿œhere Spruchpraxis der LSK bekrï¿œftigt.
(b) In der Sache (den Fall nach ᅵ 4 (1) durch die LSK selbst zur
Entscheidung zu bringen): "Der Antrag .. wird abgelehnt".
Begrï¿œndung: Das damalige Vorgehen des Leipziger Stadtvorstands war
ermessensfehlerfrei.
Genauer: "Die Ablehnung des Antrags der AG Diskurs ... durch den
Stadtvorstand am 05.09.2008 ist rechtlich nicht zu beanstanden. Eine
Verletzung von Satzungsrecht ist nicht ersichtlich ... Gemᅵᅵ ᅵ 4 Abs. 1
d, ᅵ 29 Abs. 1 Bundessatzung hat jedes Mitglied das Recht, Antrᅵge an
die Vorstï¿œnde zu stellen. ... wird durch die Satzung gerergelt, dass der
Antragsteller unverzï¿œglich ï¿œber den Beschluss in Kenntnis gesetzt werden
muss. Weitere Regeln im Umgang mit Antrï¿œgen sind der Satzung nicht zu
entnehmen. ... Einer ausfï¿œhrlichen Begrï¿œndung der Ablehnung eines
Antrags bedarf es nicht. Diese ist auch deshalb entbehrlich, weil zum
einen das einzelne Mitglied keinen Rechtsanspruch auf Annahme eines
Beschlusses hat, und zum anderen ein Vorstand politisch entscheidet und
nicht an verwaltungsrechtliche Vorschriften und Ermessensï¿œberlegungen
gebunden ist. Indem - bei einer Enthaltung - mit "Nein" abgestimmt
wurde, wurde ausreichend kundgetan, dass man dem Antragstext und seiner
Begrï¿œndung nicht zustimmt. ... Eine einheitliche, protokollierbare
Begrï¿œndung kï¿œnnte nur durch einen formulierten und begrï¿œndeten negativen
Beschlusstext erreicht werden. Ein solches Vorgehen ist aber weder aus
den Verfahrensregeln der Satzung der Partei DIE LINKE, noch aus dem
ᅵbergeordneten Vereinsrecht der ᅵᅵ 28, 32 BGB herleitbar."
Fazit: Das einfache Mitglied ist mit seinen Rechten nach ᅵ 4 (1) d der
Willkï¿œr der angerufenen Organe vollstï¿œndig ausgeliefert; die
weitergehenden Rechte aus der alten Satzung spielen heute auch fï¿œr das -
landesschiedgerichtlich festgestellte - Selbstverstï¿œndnis dieser Partei
keine Rolle mehr.
(2) Ich weise zunï¿œchst auf meine umfassenden Einlassungen vom 4.5.2010
hin, in denen ich die Relevanz der Problematik fᅵr das Verstᅵndnis von ᅵ
4 (1) sowie ᅵ 3 (4) Satzung ("erheblich gegen Grundsᅵtze oder Ordnung
der Partei verstᅵᅵt und ihr damit schweren Schaden zufᅵgt.") genauer
ausgefï¿œhrt habe, siehe
http://groups.google.com/group/leipziger-linke/web/04a-2010.pdf
"Der Antrag ist als unzulï¿œssig abzuweisen".
Entscheidungsgrï¿œnde: "... einen gleichlautenden Antrag bereits bei der
Schlichtungskommission des Leipziger Standverbands eingereicht, der von
dieser am 5.3.2009 mit dem Ergebnis behandelt wurde, dass die Kommission
keine Mï¿œglichkeit zur Schlichtung dieses verfahrens sehe. Das lï¿œsst sich
so verstehen, dass die Schlichtung i.S.v. ᅵ 4 Abs. 1Schiedsordnung
"gescheitert" ist, obgleich es zu einem Schlichtungsversuch im
eigentlichen Sinne, bei dem es darum geht beide Seiten zu einer
einvernehmlichen Lï¿œsung zu bewegen, erst gar nicht gekommen ist. Die
Kommission hat gewissermaï¿œen (vorzeitig) die Waffen gestreckt."
Welch militï¿œrische Terminologie - HGG. Das Denken in Begriffen wie
"Kï¿œmpfen nach allen Regeln der Kunst" (SV 27.05.2008 -
http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.MB-Debatte.9-08-HGG) scheint
kein Alleinstellungmerkmal des Leipziger SV zu sein.
Damit ist die LSK zustï¿œndig. "Voraussetzung fï¿œr die Erï¿œffnung des
Verfahrens der LSK ist jedoch, dass ein Antragsteller geltend macht, in
einem seiner Rechte aus der Parteisatzung durch solche Parteimitglieder
verletzt worden zu sein, gegen die sich der Antrag richtet ... Daran
fehlt es im vorliegenden Fall. ... Eine ausdrï¿œckliche Regelung, wonach
die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden muss, ist zwar
weder in der Bundessatzung noch in der Schiedsordnung - im Unterschied
etwa zu ᅵ 42 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung - ausdrᅵcklich enthalten.
Doch ist ein solches Erfordernis einem Rechtsbehelfs- bzw.
Rechtsschutzverfahren immanent, weil anders nicht nur das Verfahren
nicht handhabbar wï¿œre, sondern auch in Rechtsbereiche anderer Personen
gegen deren Willen oder ï¿œber sie hinweg eingegriffen werden kï¿œnnte und
mï¿œsste mit der Folge, dass Rechtsschutz nur auf Kosten eines hier
unbeteiligten Dritten zu gewï¿œhren wï¿œre, was nicht Sinn eines solchen
Verfahrens ist. So verhï¿œlt es sich hier."
Weiter wird dies genauer ausgefï¿œhrt (H. und K. so im Original): "... Der
Antragsteller ist durch diese Erklï¿œrung schlechterdings nicht betroffen.
Betroffen ist allein - das allerdings massiv - H. An diesem wï¿œre es
gelegen, sich zur Wehr zu setzen, wenn er es gewollt hï¿œtte ... Die
Untï¿œtigkeit des Betroffenen H. muss die LSK respektieren. Sie ist
Ausfluss seines grundgesetzlich geschï¿œtzten Persï¿œnlichkeitsrechts. ...
Denn da der Antragsteller die Feststellung parteischï¿œdigenden Verhaltens
begehrt, mï¿œsste geprï¿œft werden, ob die in der Erklï¿œrung behaupteten
Tatsachen zutreffen. Denn nur wenn dies nicht der Fall wï¿œre - in der
Presseerklï¿œrung also Falsches ï¿œber K. verbreitet worden wï¿œre -
kï¿œnnte sich die Frage parteischï¿œdigenden Verhaltens stellen. Dann aber
mï¿œsste sich die LSK zwangslï¿œufig mit der Biografie von K. befassen, was
nicht ohne Eindringen in dessen Privatsphï¿œre geschehen kï¿œnnte. Dies kann
auch nicht im Interesse des Antragstellers liegen, dem es ersichtlich
u.a. darum geht, H. vor seiner Meinung nach ungerechtfertigten Angriffen
in Schutz zu nehmen. Einem Dritten einen derartigen aufgedrï¿œngten Schutz
zu gewï¿œhren, sieht die LSK jedoch als ihre Aufgabe an." (ich hï¿œtte ja
gedacht "sieht es nicht an", aber so steht es in der Tat im Text - hgg)
"Eine Betroffenheit des Antragstellers im Rechtssinn ergibt sich nicht
daraus, dass dieser sich durch das Verhalten des Stadtvorstands
veranlasst sieht, seine Mitarbeit in der Partei zu reduzieren oder gar
einzustellen. Denn dies stellt eine politische Entscheidung dar, die der
Antragsteller fï¿œr sich selbst getroffen hat. Anders verhielte es sich
nur, wenn ihm durch den Beschluss eines Parteiorgans eine bestimmte
Aktivitï¿œt untersagt worden wï¿œre, waqs aber nicht geschehen ist. ... Am
Rande des Verfahrens hï¿œlt die LSK allerdings den Hinweis fï¿œr angebracht,
dass ihr die Reaktion des Antragstellers auf die fragliche
Presseerklï¿œrung verstï¿œndlich erscheint. ..."
Nun denn, bleibt mir nur noch, diese meine "politische Entscheidung" nun
auch weiter voranzubringen. Damit ist zugleich der Vorsitz der AG
Diskurs vakant, wenn es diese denn noch geben sollte.
HGG
Hallo allerseits,
am 17.09.2010 hat die LSK durch ihre Mitglieder
Thomas Grundmann, Vorsitzender
Dr. Gottfried Rokita, Berichterstatter (in beiden Verfahren)
Rosemarie Jahn und
Regina Schulz-Schwepritz
abschließende Beschlüsse zu den beiden meinerseits noch anhängigen Verfahren
(1) im Zusammenhang mit dem Verfahren der Behandlung eines Antrags der AG Diskurs im Stadtvorstand Leipzig - http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.AG-Diskurs.Antraege.12a-2008
(2) im Zusammenhang mit Behauptungen des Pressesprechers Sören Pellmann in der PM vom 22.01.2009 - http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.AG-Diskurs.Antraege.02c-2009
gefasst, die am 08.11.2010 schriftlich ausgefertigt und mir gestern per Einschreiben zugestellt wurden.
Ich möchte euch die wichtigsten Punkte der Entscheidung und Begründung kundtun, wobei ich dabon ausgehe, dass euch die Hintergründe präsent sind. Sie können ggf. auf den genannten Wikiseiten noch einmal nachgelesen werden.
(1)
(a) "Es wird festgestellt, dass die Schlichtung nicht gescheitert ist." (mein Antrag, dies wegen Untätigkeit der Schlichtungskommission festzustellen)
Begründung: "Ein Schlichtungsverfahren kann nur dann scheitern, wenn die Schlichtungskommission aktiv geworden ist und erfolglos blieb. Es ist also ein aktives Tun notwendig. Dies ist hier unterblieben."
Konsequenz: Das einfache Mitglied hat keinerlei Mittel in der Hand, gegen die Untätigkeit eines Schiedsorgans vorzugehen, auch wenn die Soll-Fristen nach § 7 (1) BSchO weit überschritten sind (die aber für eine Schlichtungskommission nach § 5 (3) letzter Satz BSchO sowieso irrelevant sind). Hiermit wird die frühere Spruchpraxis der LSK bekräftigt.
(b) In der Sache (den Fall nach § 4 (1) durch die LSK selbst zur Entscheidung zu bringen): "Der Antrag .. wird abgelehnt".
Begründung: Das damalige Vorgehen des Leipziger Stadtvorstands war ermessensfehlerfrei.
Genauer: "Die Ablehnung des Antrags der AG Diskurs ... durch den Stadtvorstand am 05.09.2008 ist rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Verletzung von Satzungsrecht ist nicht ersichtlich ... Gemäß § 4 Abs. 1 d, § 29 Abs. 1 Bundessatzung hat jedes Mitglied das Recht, Anträge an die Vorstände zu stellen. ... wird durch die Satzung gerergelt, dass der Antragsteller unverzüglich über den Beschluss in Kenntnis gesetzt werden muss. Weitere Regeln im Umgang mit Anträgen sind der Satzung nicht zu entnehmen. ... Einer ausführlichen Begründung der Ablehnung eines Antrags bedarf es nicht. Diese ist auch deshalb entbehrlich, weil zum einen das einzelne Mitglied keinen Rechtsanspruch auf Annahme eines Beschlusses hat, und zum anderen ein Vorstand politisch entscheidet und nicht an verwaltungsrechtliche Vorschriften und Ermessensüberlegungen gebunden ist. Indem - bei einer Enthaltung - mit "Nein" abgestimmt wurde, wurde ausreichend kundgetan, dass man dem Antragstext und seiner Begründung nicht zustimmt. ... Eine einheitliche, protokollierbare Begründung könnte nur durch einen formulierten und begründeten negativen Beschlusstext erreicht werden. Ein solches Vorgehen ist aber weder aus den Verfahrensregeln der Satzung der Partei DIE LINKE, noch aus dem übergeordneten Vereinsrecht der §§ 28, 32 BGB herleitbar."
Fazit: Das einfache Mitglied ist mit seinen Rechten nach § 4 (1) d der Willkür der angerufenen Organe vollständig ausgeliefert; die weitergehenden Rechte aus der alten Satzung spielen heute auch für das - landesschiedgerichtlich festgestellte - Selbstverständnis dieser Partei keine Rolle mehr.
(2) Ich weise zunächst auf meine umfassenden Einlassungen vom 4.5.2010 hin, in denen ich die Relevanz der Problematik für das Verständnis von § 4 (1) sowie § 3 (4) Satzung ("erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.") genauer ausgeführt habe, siehe http://groups.google.com/group/leipziger-linke/web/04a-2010.pdf
"Der Antrag ist als unzulässig abzuweisen".
Entscheidungsgründe: "... einen gleichlautenden Antrag bereits bei der Schlichtungskommission des Leipziger Standverbands eingereicht, der von dieser am 5.3.2009 mit dem Ergebnis behandelt wurde, dass die Kommission keine Möglichkeit zur Schlichtung dieses verfahrens sehe. Das lässt sich so verstehen, dass die Schlichtung i.S.v. § 4 Abs. 1Schiedsordnung "gescheitert" ist, obgleich es zu einem Schlichtungsversuch im eigentlichen Sinne, bei dem es darum geht beide Seiten zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen, erst gar nicht gekommen ist. Die Kommission hat gewissermaßen (vorzeitig) die Waffen gestreckt."
Welch militärische Terminologie - HGG. Das Denken in Begriffen wie "Kämpfen nach allen Regeln der Kunst" (SV 27.05.2008 - http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.MB-Debatte.9-08-HGG) scheint kein Alleinstellungmerkmal des Leipziger SV zu sein.
Damit ist die LSK zuständig. "Voraussetzung für die Eröffnung des Verfahrens der LSK ist jedoch, dass ein Antragsteller geltend macht, in einem seiner Rechte aus der Parteisatzung durch solche Parteimitglieder verletzt worden zu sein, gegen die sich der Antrag richtet ... Daran fehlt es im vorliegenden Fall. ... Eine ausdrückliche Regelung, wonach die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden muss, ist zwar weder in der Bundessatzung noch in der Schiedsordnung - im Unterschied etwa zu § 42 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung - ausdrücklich enthalten. Doch ist ein solches Erfordernis einem Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsschutzverfahren immanent, weil anders nicht nur das Verfahren nicht handhabbar wäre, sondern auch in Rechtsbereiche anderer Personen gegen deren Willen oder über sie hinweg eingegriffen werden könnte und müsste mit der Folge, dass Rechtsschutz nur auf Kosten eines hier unbeteiligten Dritten zu gewähren wäre, was nicht Sinn eines solchen Verfahrens ist. So verhält es sich hier."
Weiter wird dies genauer ausgeführt (H. und K. so im Original): "... Der Antragsteller ist durch diese Erklärung schlechterdings nicht betroffen. Betroffen ist allein - das allerdings massiv - H. An diesem wäre es gelegen, sich zur Wehr zu setzen, wenn er es gewollt hätte ... Die Untätigkeit des Betroffenen H. muss die LSK respektieren. Sie ist Ausfluss seines grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts. ... Denn da der Antragsteller die Feststellung parteischädigenden Verhaltens begehrt, müsste geprüft werden, ob die in der Erklärung behaupteten Tatsachen zutreffen. Denn nur wenn dies nicht der Fall wäre - in der Presseerklärung also Falsches über K. verbreitet worden wäre -
könnte sich die Frage parteischädigenden Verhaltens stellen. Dann aber müsste sich die LSK zwangsläufig mit der Biografie von K. befassen, was nicht ohne Eindringen in dessen Privatsphäre geschehen könnte. Dies kann auch nicht im Interesse des Antragstellers liegen, dem es ersichtlich u.a. darum geht, H. vor seiner Meinung nach ungerechtfertigten Angriffen in Schutz zu nehmen. Einem Dritten einen derartigen aufgedrängten Schutz zu gewähren, sieht die LSK jedoch als ihre Aufgabe an." (ich hätte ja gedacht "sieht es nicht an", aber so steht es in der Tat im Text - hgg) "Eine Betroffenheit des Antragstellers im Rechtssinn ergibt sich nicht daraus, dass dieser sich durch das Verhalten des Stadtvorstands veranlasst sieht, seine Mitarbeit in der Partei zu reduzieren oder gar einzustellen. Denn dies stellt eine politische Entscheidung dar, die der Antragsteller für sich selbst getroffen hat. Anders verhielte es sich nur, wenn ihm durch den Beschluss eines Parteiorgans eine bestimmte Aktivität untersagt worden wäre, waqs aber nicht geschehen ist. ... Am Rande des Verfahrens hält die LSK allerdings den Hinweis für angebracht, dass ihr die Reaktion des Antragstellers auf die fragliche Presseerklärung verständlich erscheint. ..."
Nun denn, bleibt mir nur noch, diese meine "politische Entscheidung" nun auch weiter voranzubringen. Damit ist zugleich der Vorsitz der AG Diskurs vakant, wenn es diese denn noch geben sollte.
HGG
--
Sie haben diese Nachricht erhalten, da Sie der Google Groups-Gruppe leipziger-linke beigetreten sind.
Wenn Sie Nachrichten in dieser Gruppe posten möchten, senden Sie eine E-Mail an leipzig...@googlegroups.com.
Wenn Sie aus dieser Gruppe austreten möchten, senden Sie eine E-Mail an leipziger-lin...@googlegroups.com.
Besuchen Sie die Gruppe unter http://groups.google.com/group/leipziger-linke?hl=de, um weitere Optionen zu erhalten.
Zu deiner Erbauung nun auch noch etwas detaillierter
http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.AG-Diskurs.Antraege.02c-2009
und
http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.AG-Diskurs.Antraege.12a-2008
Wirklich lehrreiche Texte f�r alle, die die Lektion noch nicht gelernt
haben sollten.
Viele Gr��e, hgg
mit den Entscheidungen und Begr�ndungen vom 17.9. in den beiden noch
anh�ngigen Verfahren, die mir in der letzten Woche zugestellt wurden,
hat die LSK dankenswerter Weise Klarheit in das herrschende Verst�ndnis
von Rechten der Mitglieder insbesondere in Zusammenhang mit � 4 (1) d
Satzung gebracht.
Da dies meinen eigenen Erwartungen diametral zuwiderl�uft, habe ich
heute die Konsequenz gezogen und mein Parteibuch zur�ckgegeben.
Mit freundlichen Gr��en,
Hans-Gert Gr�be
PS: Ausz�ge aus der Argumentation der LSK siehe
nun hat er Dich, HGG, also auch erwischt, der böse Frust über die LINKEN und
Dich zu der einzig möglichen Tat bewogen, nämlich aus der scheinheilig
linken(den) Truppe um Gysi & Co auszusteigen. Die LINKEN sind nicht zu
retten, wenn man das linke Denken und Handeln retten will. Wer solche
offiziell vertretenen Träume wie Hahn träumt, nämlich den Regierungschef für
Sachsen mit Scheel als Finanzminister zu stellen, der leidet entweder an
gefährlichem Größenwahn oder noch schlimmer, an einer skrupellosen
Machtgier, die vor keinem Verrat an Idealen zurückschreckt. Dass die Linken
nun die Rente mit 67 in 4 Jahren für "gerecht" halten, weil sie
"Realpolitiker", ich würde eher sagen: karrieregeile Machtpolitiker ohne
realistisches Augenmaß sind, lässt tief blicken. Dieser neue Wurf der
Arschkriecherei wurde der staunenden Menschheit übrigens kürzlich bei phönix
von Mathias Birkwald, rentenpol. Sprecher der Bundestagsfraktion als eigenen
Gesetzesantrag in einer aktuellen Stunde des Bundestages unterbreitet. Damit
wollten die linken Idioten die SPD, die ihnen ja angeblich immer die Ideen
und die Show klaut, "bestrafen". In Wirklichkeit haben sich FDP und CDU nur
genüsslich die Hände gerieben, weil nun alle Welt sehen kann, dass es den
Linken nicht um die Sache oder die Menschen, sondern nur um ihre
Machtgeilheit, dümmlich versteckt hinter billigem Populismus, geht.
Der Programmkonvent ( Konvent ist eine Kirchensynode!, die verschiedene
Standpunkte vereinigt) zeigt, dass die Linken im buchstäblichen Sinne leere
Schläuche sind, die nur ein inhaltliches Ziel kennen, nämlich an die
Regierungsmacht zu kommen. Und wer an die Macht will, der kann nicht die
"Unterschichten", nämlich die Leidtragenden der Machtpolitik, vertreten. Das
kann nur eine Generalopposition, die sich aus der Verantwortung für
jegliches Regierungshandeln heraushält. Nur die Opposition kann positive
Programme für das Danach, wenn die Geldgesellschaft zusammengebrochen ist,
erstellen und die Menschen bis dahin auf dem Weg mit den geringsten Opfern
geleiten. Und in dieser Hinsicht sind die Bürgerbewegungen wie attac u. a.
hundertmal wertvoller als alle Parteien, DIE.LINKE eingeschlossen. Aber am
Ende des Weges steht ja auch die Selbstverwaltungsgesellschaft, die
dezentral von mündigen Bürgern organisiert wird und keine Vorbeter mehr
brauchen wird. Die Bürgerbewegungen "trainieren" schon heute überall, nicht
nur in Stuttgart oder Gorleben, den zivilen Aufstand und die
Selbstverwaltung.
Wir sind und bleiben deshalb die wahren Linken, auch wenn wir keine LINKEN
mehr sind.
Mit vielen antimarktwirtschaftlichen Grüßen, Kornelia
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: leipzig...@googlegroups.com
[mailto:leipzig...@googlegroups.com] Im Auftrag von IGR
Gesendet: Montag, 15. November 2010 23:14
An: leipziger-linke
Betreff: [leipziger-linke] Re: Offene Schiedsverfahren
Liebe Angela,
mit den Entscheidungen und Begründungen vom 17.9. in den beiden noch anhängigen Verfahren, die mir in der letzten Woche zugestellt wurden, hat die LSK dankenswerter Weise Klarheit in das herrschende Verständnis von Rechten der Mitglieder insbesondere in Zusammenhang mit § 4 (1) d Satzung gebracht.
Da dies meinen eigenen Erwartungen diametral zuwiderläuft, habe ich heute die Konsequenz gezogen und mein Parteibuch zurückgegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Gert Gräbe
PS: Auszüge aus der Argumentation der LSK siehe
--
Sie haben diese Nachricht erhalten, da Sie der Google Groups-Gruppe leipziger-linke beigetreten sind.
Wenn Sie Nachrichten in dieser Gruppe posten möchten, senden Sie eine E-Mail an leipzig...@googlegroups.com.
Wenn Sie aus dieser Gruppe austreten möchten, senden Sie eine E-Mail an leipziger-lin...@googlegroups.com.
Besuchen Sie die Gruppe unter http://groups.google.com/group/leipziger-linke?hl=de, um weitere Optionen zu erhalten.
Du kennst meine Antwort - "kollektive Psychotherapie"
Ich denke, ich bin nun einen ganz ordentlichen Schritt weiter in der
Selbsttherapie. Vielleicht war es ja den Aufwand sogar wert.
hgg
danke f�r den Hinweis auf diesen Report der LSK. Er ist nur ein weiteres
Mosaiksteinchen, welches das Gesamtbild erg�nzt. Wenn (auch) f�r die LSK
die dreisten L�gen eines S�ren Pellmann hingenommen werden, meine
Einlassung und entsprechender Verfahrensantrag dagegen - trotz meiner
schlichten Begr�ndung: Man nehme nur einmal die Eingangsdaten der
Unterlagen her - unbeachtlich bleiben und in der Begr�ndung nicht einmal
Erw�hnung finden, dann ist auch f�r den letzten Hornochsen klar, welcher
Geist in jener Partei wieder regiert.
Einstein wird der Ausspruch nachgesagt: "Als Mitglied einer Schafherde
muss man vor allem eines sein - ein Schaf." Gl�cklicherweise sind die
M�glichkeiten dieser "H�ter" heute arg begrenzt, abg�ngige Schafe wieder
in den Pferch zur�ckzutreiben. Dass es ein kleiner Schafstall in einem
gro�en ist und wir auch den - allerdings subtileren - Wirkungen der
"H�ter" dieser Gesellschaft ausgesetzt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Es gibt spannenderes im Leben als sich mit Holzk�pfen rumzu�rgern.
Viele Gr��e,
Hans-Gert