Bartl: Statt Weihnachtsgeld-Streichung für Beamte endlich
flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn auch in Sachsen
Zu Ergebnissen der Öffentlichen Sachverständigen-Anhörung vorm Rechtsausschuss des Landtags zum Antrag der LINKEN „Kürzung der Jahresbesoldung durch Streichung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für sächsische Beamtinnen und Beamte rückgängig machen“ (Landtags-Drucksache 5/7710) erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl:
Entgegen den von CDU und FDP geschürten Vorurteilen geht es hier zum nicht geringen Teil um Beschäftigte, die alles andere als Gutverdiener sind. So bekommt ein 35-jähriger Bediensteter im Strafvollzug, der in wechselnden Schichten und auch am Wochenende zu arbeiten hat, monatliche Bezüge von unter 2.000 Euro, von denen dann noch Steuern und Beihilfeabgaben zu entrichten sind.
Mit der Streichung des Weihnachtsgeldes ist die gerade zuvor nach 20 Jahren vorgenommene Ost-West-Angleichung im öffentlichen Dienst für sächsische Beamtinnen und Beamte faktisch wieder kassiert worden. Die als Rechtfertigung dafür von der Staatsregierung seinerzeit im Haushaltsbegleitgesetz vorgelegten Steuereinnahme-Zahlen sind, wie der Sachverständige Dr. Thomas Giesen heute dargestellt hat, überholt und damit falsch gewesen. Deshalb schiebt Finanzminister Unland inzwischen in der Stellungnahme zu unserem Antrag ein neues „Argument“ nach: Es sei überhaupt nicht um finanzielle Engpässe gegangen, sondern um die „unterproportionale wirtschaftliche Entwicklung“ und die „unterdurchschnittliche Bezahlung“ außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Das aber ist ein Argument für flächendeckende gesetzliche Mindestlöhne auch in Sachsen und keine Handreichung für die Kürzung der Bezüge im öffentlichen Dienst trotz fortwährend steigender Lebenshaltungskosten.
Kontakt:
Marcel Braumann
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag