DieFrage, wie die Deutschen ethnisch und als Nation zu definieren wren, hat im Laufe der Geschichte eine Flle verschiedener, teils widersprchlicher Antworten gefunden.[3] Die Vorstellung einer ethnisch-kulturellen Einheit der Deutschen ist ab etwa Beginn des 19. Jahrhunderts, seit den Freiheitskriegen gegen die napoleonische Herrschaft, die wichtigste Grundlage deutscher Nationskonzepte. Da kein deutscher Nationalstaat existierte, konstituierte sich das Konzept der Volksgemeinschaft nicht ber einen Staat, sondern ber Vorstellungen kultureller (insbesondere auch sprachlicher) Identitt und gemeinsamer Abstammung.[4] Dies prgt das deutsche Nationalverstndnis bis in die Gegenwart und uert sich etwa in den Bestimmungen ber die deutsche Staatsangehrigkeit.[5] Nach dem Historiker Friedrich Meinecke (1922) wird eine solche Nation als Kulturnation von Staatsnationen auf der anderen Seite abgegrenzt,[6] wonach die deutsche Nation neben der italienischen eine der ersten primr kulturell und ethnisch konzipierten Nationen sei.
Die Frage, ab wann von einem deutschen Volk gesprochen werden kann, fand seit dem Mittelalter unterschiedliche Antworten. Das Annolied des spten 11. Jahrhunderts und die um Mitte des 12. Jahrhunderts entstandene Kaiserchronik warten mit dem Geschichtsmythos auf, Gaius Iulius Caesar htte Schwaben, Bayern, Sachsen und Franken unterworfen und anschlieend mit ihrer, also deutscher Hilfe, das rmische Kaisertum errichtet, das also in Wahrheit ein deutsches wre.[11] Etwas spter fhrte Norbert von Iburg in seiner Vita Bennonis die Entstehung der Deutschen auf den Sieg Karls des Groen ber die Sachsen zurck.[12] Der Historiker Herfried Mnkler weist darauf hin, dass eine Rckbesinnung auf eine erfahrene politische Gemeinschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht mglich war, weshalb viele Literaten die Hermannsmythik, die Erzhlungen ber Friedrich Barbarossa, der im Kyffhuser schlafe, einem Nationalepos zusprachen. Hauptschlich Intellektuelle beschworen in politischen Mythen eine nationale Identitt von oben.[13] Der Schutzpatron der Deutschen, Erzengel Michael, wurde mit Schlafmtze zum deutschen Michel, der nicht richtig wach wird und von anderen Nationen leicht betrogen werden kann.[14]
Das Heilige Rmische Reich war ein multiethnisches Gebilde, in dem neben Deutschen auch Menschen mit italienischer, flmischer, franzsischer und tschechischer Muttersprache in geschlossenen Siedlungsgebieten lebten.[26] Der Historiker Helmut Neuhaus verweist auf zwlf Sprachen, die in der Frhen Neuzeit innerhalb der Grenzen des Heiligen Rmischen Reichs Deutscher Nation gesprochen wurden, von denen Deutsch die hufigste gewesen sei. Es wurde aber auch auerhalb der Reichsgrenzen verbreitet gesprochen, namentlich in Ost- und Sdostmitteleuropa.[27]
Auch die Barockdichter setzten sich fr die deutsche Sprache und gegen Einflsse anderer Sprachen ein, auch wenn noch beispielsweise der preuische Knig Friedrich II. der franzsischen Kultur den Vorzug gab, die in der frhen Neuzeit der deutschen Kultur wichtige Impulse gab (Vorbild Ludwigs XIV., Hugenotten). Die deutsche Kultur erfuhr auch von Zuwanderern wichtige Anregungen, genannt seien hier die Hugenotten (unter deren Nachfahren sich auch Theodor Fontane findet). Auch die jdische Minderheit hatte Anteil am deutschen Geistesleben (Moses Mendelssohn), doch wenn sie sich nicht wie Heinrich Heine taufen lieen, galten sie bis zu ihrer rechtlichen Gleichstellung, die in den deutschen Staaten zwischen 1797 und 1918 erreicht wurde, nicht als vollgltige Deutsche und wurden ausgegrenzt.[28]
Im Laufe der Zeiten wanderten weitere Bevlkerungsgruppen in den deutschen Sprachraum ein, so in der zweiten Hlfte des 19. Jahrhunderts viele Polen und Masuren ins Ruhrgebiet, und assimilierten sich im Laufe der Zeit. Auf der anderen Seite wanderten auch deutsche Bevlkerungsgruppen (aus der Schweiz, Deutsches Reich usw.) in fremdsprachige oder berseeische Gebiete aus, grndeten dort eigene Kolonien oder wurden von der dortigen Bevlkerung assimiliert.
Deutschenfeindlichkeit, Germanophobie oder Deutschenhass (franzsisch germanophobie, englisch germanophobia) war eine breite Erscheinung in der Zeit der imperialistischen Auseinandersetzungen zwischen den Gromchten um die Jahrhundertwende (19./20. Jahrhundert)[54] sowie insbesondere zur Zeit und whrend der Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen. Der Begriff wurde nach dem Zweiten Weltkrieg u. a. durch rechtsextremistische Gruppierungen fr geschichtsrevisionistische Propaganda benutzt.[55]
Erst mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 nderte sich dieses ethnische Verstndnis. Fr die Zugehrigkeit zum deutschen Volk liegt keine Legaldefinition vor.[62] De jure sind alle Personen Deutsche, welche
Sonderflle stellen Personen dar, die 1945 als deutsche Staatsangehrige ihren Wohnsitz stlich der Oder-Neie-Linie beibehalten haben, und Personen, die nach Art. 116 Abs. 2 GG einen Anspruch darauf haben, dass ihre illegale Ausbrgerung aus politischen oder rassischen Grnden whrend der Zeit des Nationalsozialismus rckgngig gemacht wird. Die Nachkommen beider Gruppen haben einen Rechtsanspruch auf Besttigung der deutschen Staatsangehrigkeit, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Hierbei handelt es sich vor allem um Staatsbrger der Republik Polen[70] und Israels.[71]
Darber hinaus besteht seit 2021 auch fr jene (Nachfahren von) Verfolgten des NS-Regimes, welche nicht unter die Regelung des Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes fallen, ein Rechtsanspruch auf einen vereinfachten (Wieder-)Erwerb der deutschen Staatsangehrigkeit. Dies gilt auch bei Wohnsitz im Ausland. Eventuell bestehende andere Staatsbrgerschaft(en) drfen fortbestehen.[72][73]
Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus im Ostteil Europas und der Auflsung des Warschauer Pakts schloss die Bundesrepublik Deutschland Vertrge, durch die sich die Vertragspartner zum Schutz der deutschen Minderheit in ihren Staatsgebieten verpflichten. Es handelt sich um die folgenden Vertrge:
Nicht alle Einwohner Deutschlands sind deutsche Staatsangehrige oder haben nur eine Staatsbrgerschaft. Nach dem Zensus von 2011 haben etwa 4 Millionen Deutsche eine weitere Staatsbrgerschaft.[80] Die nicht vorhandene deutsche Staatsangehrigkeit eines in der Bundesrepublik lebenden Menschen darf nur dann zur Abwehr von Ansprchen rechtlich geltend gemacht werden, wenn sich der Betreffende dabei auf ein Brgerrecht beruft. Ansonsten verbietet es Art. 3 des Grundgesetzes, Menschen auf Grund ihrer Abstammung und Herkunft zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Nach der Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch der Sowjetunion sank mit der Zahl der Statusdeutschen das Bedrfnis nach einer ber die Staatsgrenzen Deutschlands hinausreichenden Definition der Deutschen, so dass bei der Reform des Jahres 2000 in das deutsche Staatsangehrigkeitsrecht erstmals seit Beginn des 20. Jahrhunderts wieder Elemente des Geburtsortsprinzips (ius soli) Eingang fanden. Bis dahin galt in Deutschland ausschlielich das Abstammungsprinzip.[81]
Die Bundesrepublik versteht sich als Staat aller Deutschen, gleich welcher ethnischen Gruppe, welcher Kultur oder Religion sie zugerechnet werden. Somit ist es unzulssig, bestimmte ethnische oder kulturelle Merkmale als dominierend zu definieren und einen Verfassungsauftrag zu formulieren, der deren Schutz verlangt. Das wrde der freiheitlichen Konzeption des Grundgesetzes zuwiderlaufen.[82] Die Rechte anerkannter nationaler Minderheiten in Deutschland sind durch Gesetze geschtzt. Das bedeutet, dass sie selbst entscheiden, ob sie in einer bestimmten Situation als Deutsche (kraft Staatsangehrigkeit) oder als Angehrige einer ethnischen oder nationalen Minderheit (mit einem verbrieften Recht z. B. auf Brauchtumspflege oder eigene Schulen) behandelt werden wollen. In Deutschland gibt es auerdem keine staatliche Erfassung der Angehrigen nationaler Minderheiten und auch generell keine bevlkerungsstatistischen und soziokonomischen Daten, die auf ethnischer Basis erhoben werden.[83]
Mit der Reichsgrndung von 1871 kam es zu einem Bruch zwischen dem politischen und nicht-politischen Deutschlandbegriff. Das Deutsche Reich vereinigte weder alle Deutschsprachigen, noch waren alle seine Staatsbrger deutschsprachig: Die deutschsprachige Bevlkerung im Baltikum, in sterreich, der Schweiz und Luxemburg gehrten nicht zum Reich, andererseits schloss das Staatsgebiet nichtdeutsche Minderheiten wie Franzosen, Dnen, Niederlnder, Sorben und Polen ein.[89][90][91] Mit seiner Grndung wurden das Deutsche Reich und Deutschland gleichgesetzt. Deswegen musste die nicht-politische Zugehrigkeit zum umfangreicheren deutschen Sprach- und Kulturgebiet durch einen Zusatz ausgedrckt werden: Es entstanden vlkische Bezeichnungen wie Deutschschweizer, Deutsch-Balten, Deutsch-sterreicher und so weiter; Deutsche an sich waren nur noch die Reichsdeutschen.[92] Dies ist einer der Grnde, aus denen sich die meisten Schweizer, Liechtensteiner, Sdtiroler, sterreicher und anderen Deutschsprachigen nicht als Deutsch bezeichnen, obwohl sie wie die Deutschen aus dem mittelalterlichen und frhneuzeitlichen deutschen Sprach- und Kulturgebiet entstanden. Das wandelnde Verhltnis dieser Gruppen zu den Deutschen und dem Deutschsein ist kompliziert und vielschichtig.
Das Staatsgebiet der Schweiz umfasst deutsche, franzsische, italienische und rtoromanische Kultur- und Sprachgebiete, die grenzberschreitend mit den Nachbarstaaten bestehen, sowie Kantone mit berwiegend katholischer und protestantischer Religionszugehrigkeit. Die einheimischen Volksgruppen der Schweiz versuchen einerseits, ihre jeweilige Identitt beizubehalten, haben aber andererseits im Laufe der Zeit ein gemeinsames volksgruppenbergreifendes Zusammengehrigkeitsgefhl und einen festen Willen zum Erhalt des gemeinsamen Staates entwickelt. Separatistische Bestrebungen gibt es keine, so dass die Menschen ihre Staatsgemeinschaft auch als Willensnation bezeichnen. Von den deutschsprachigen Schweizern wird zumeist das Schweizerdeutsch, eine Sammelbezeichnung fr die in der Deutschschweiz gesprochenen alemannischen Dialekte und ein wesentliches Teil des Schweizer Gemeinschafts- und Heimatgefhl, als Alltagssprache gesprochen. Schweizer Hochdeutsch wird im Alltag kaum gesprochen, zumeist eher zur Verstndigung mit oder unter Personen, die des Schweizerdeutschen nicht mchtig sind, so z. B. mit Bewohnern der Romandie, der Italienischen Schweiz bzw. mit Auswrtigen oder zugezogenen Personen.[93]
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