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Von: Pressestelle MUGV <
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Datum: 17. Dezember 2012 10:01
Betreff: Neuer Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg in Kraft getreten
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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes
Brandenburg (MUGV)
Presseinformation
17. Dezember 2012
Neuer Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg in Kraft getreten
Potsdam - Die abfallwirtschaftlichen Strukturen und Entsorgungsanlagen
im Land Brandenburg sichern auch zukünftig die Entsorgung in unserer
Region. Dies ist die Kernaussage der aktuellen Fortschreibung des
Abfallwirtschaftsplanes, der jetzt veröffentlicht wurde. Einerseits
geht es um die Vermeidung und Verwertung von Abfällen, andererseits
aber auch um deren sichere Beseitigung. Abfälle entwickeln sich immer
mehr zu einer wichtigen einheimischen Rohstoffquelle, deren Bedeutung
ständig zunimmt. „Jede zusätzlich aus Abfall gewonnene Tonne
Sekundärrohstoff, die der produzierenden Wirtschaft zur Verfügung
gestellt wird, schont gleichzeitig die Natur und verbessert die
Klimabilanz“, so Umweltministerin Anita Tack.
Deshalb müssen die noch im Restabfall vorhandenen Wertstoffpotenziale
in den kommenden Jahren weiter ausgeschöpft werden. Voraussetzung
dafür ist der weitere Ausbau der bestehenden Erfassungssysteme. Das
ist eine Herausforderung, vor allem in ländlichen Regionen, zumal dies
nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger geschehen darf. Aus diesem
Grund muss die Verantwortung für die Erfassung der Abfälle auch
künftig in einer Hand liegen: Die Kommunen regeln die Abfallentsorgung
von privaten Haushalten und die private Entsorgungswirtschaft kümmert
sich mit ihrem Know-how um die Aufbereitung und Verwertung der
eingesammelten Abfälle. „Das ist ein fairer Ausgleich, bei dem alle
gewinnen: Bürger, Wirtschaft und Umwelt“, betont die Ministerin.
Die Prognosen zum Aufkommen gefährlicher Abfälle und zum Bedarf
entsprechender Entsorgungsleistungen zeigen, dass auch für diesen
Bereich im Land keine Entsorgungsengpässe zu erwarten sind. Die
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) hat sich in den
letzten 15 Jahren zu einer leistungsfähigen Serviceeinrichtung für die
Abfallwirtschaft entwickelt und wird auch zukünftig eine maßgebliche
Rolle bei der behördlichen Steuerung und Kontrolle der
Abfallentsorgung im Land spielen.
Die aktuelle Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans des Landes
Brandenburg ist am 12. Dezember 2012 mit der Veröffentlichung im
Amtsblatt in Kraft getreten (Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 49).
Erstmals wurden die Planungsinhalte zu den Siedlungsabfällen und zu
den gefährlichen Abfällen zeitgleich in einem Dokument veröffentlicht.
Auf der Grundlage einer Prognose zu den zu erwartenden Abfallmengen
und zu den zur Verfügung stehenden Entsorgungskapazitäten konnte bis
zum Jahr 2020 Entsorgungssicherheit nachgewiesen werden. Sowohl für
die Aufbereitung und Behandlung von verwertbaren Abfällen als auch von
Restabfällen stehen im Land Brandenburg ausreichend geeignete
Anlagenkapazitäten zur Verfügung. So hat es seit dem letzten
veröffentlichten Abfallwirtschaftsplan aus dem Jahr 2006 einen
deutlichen Zuwachs bei Kraftwerkskapazitäten für den Einsatz von
Ersatzbrennstoffen gegeben. In diesen Anlagen werden die zuvor aus dem
Restmüll abgetrennten Anteile mit hoher Energieeffizienz verbrannt.
Die dabei gewonnene Energie wird von vor Ort befindlichen
Produktionsanlagen, z.B. für die Papier- oder die Zementherstellung,
genutzt.
In den letzten Jahren hat die stoffliche Verwertung getrennt
gehaltener Abfälle zugenommen. Neben den traditionell hohen
Sammelmengen für Altpapier und Altglas war insbesondere bei biogenen
Abfällen und Elektroaltgeräten ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen.
Es gibt aber noch Reserven. Auch der Anteil von Altkunststoffen im
Restmüll ist noch zu hoch. Das im letzten Sommer in Kraft getretene
novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz erfordert in den kommenden
Jahren weitere Aktivitäten zur getrennten Wertstofferfassung. So
besteht ab 2015 beispielsweise die Pflicht zur getrennten
Bioabfallsammlung. Viele der für die kommunale Abfallentsorgung
zuständigen Landkreise, kreisfreien Städte und Abfallzweckverbände
haben bereits mit den erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten
begonnen.
Das im Plan ausgewiesene verfügbare Deponievolumen reicht für
mineralische Abfälle noch für mindestens zehn Jahre, für behandelte
Siedlungsabfälle noch über zwanzig Jahre. Darüber hinaus existieren
Reserven an bestehenden Deponiestandorten. Durch die zunehmende
Nutzung von Abfällen und die umfassende Restabfallbehandlung sind die
Ablagerungsmengen auf den Deponien in den vergangenen Jahren drastisch
zurückgegangen. Wurden vor 20 Jahren im Land Brandenburg jährlich noch
über vier Millionen Tonnen Abfälle auf 55 Deponien abgekippt, waren es
im vergangenen Jahr nur noch ca. ein halbe Million Tonnen. Die Zahl
der öffentlich zugänglichen Deponien hat sich auf acht reduziert.
Damit sich dieser positive Trend fortsetzt, sind vor allem bei der
Bauabfallentsorgung weitere Anstrengungen erforderlich. Das Trennen,
die intensive Aufbereitung sowie die Erschließung neuer
Anwendungsbereiche für Recyclingbaustoffe haben unbedingt Vorrang vor
einfachen Verfüllmaßnahmen. Entsprechenden Stellungnahmen der
Vertreter der Bau- und Entsorgungswirtschaft im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens zum Kreislaufwirtschaftsgesetz zu Gunsten
eines hochwertigen Bauabfallrecyclings müssen jetzt Taten folgen.
„Deponien sollten in Zukunft nur noch eine Reservefunktion haben.
Unser Augenmerk muss vielmehr auf die Rückgewinnung der Rohstoffe
gerichtet sein, die in den meisten der in Jahrzehnten aufgehäuften
Altdeponien schlummern“, sagte Tack.
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