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Einsicht in Abitur-Klausuren

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Markus Wiese

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Mar 8, 1999, 3:00:00 AM3/8/99
to
Moin moin,

Seit etwas über einem Monat bemühen mein Freund Nils und ich uns,
Einsicht in unsere Abitur-Klausuren zu bekommen. Die gesamte
Geschichte inklusive sämtlicher bisher angefaller Korrespondenz
diesbezüglich zwischen uns, unserer ehemaligen Schule und dem
Landesbeauftragten für den Datenschutz sind nachzulesen unter

http://www.aiki.de/~mw/abi-einsicht/

Sofern jemand bereits Erfahrungen mit diesem Thema hier in
Schleswig-Holstein gemacht hat, wäre eine diesbezügliche Info an mich
eventuell uns hilfreich. Sobald sich in der Sache wieder was tut, wird
es auf der Web-Seite nachlesbar sein und bei Interesse auch hier
geposted.

Herzliche Grüße
Markus

Followup-To:kiel.allgemein
--
Markus Wiese, Kiel, Germany, m...@aiki.de
http://www.AIKI.de/ - Aikido Site Kiel
PGP RSA 2048 bit, Key-ID E9D43AA9, created 1998/02/12
Fingerprint: A6ED 47B1 DFCE F093 9510 C8E7 D614 60F6

Christian von Busse

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Mar 8, 1999, 3:00:00 AM3/8/99
to
Hai Markus,

> Sofern jemand bereits Erfahrungen mit diesem Thema hier in
> Schleswig-Holstein gemacht hat,

Wielange mußte man nochmal warten, bis man sich das ansehen durfte?

--
___
/ iao +-- - .
(___hristian | Kruemel Boks! - +49-431-3292929 - 56k analog & ISDN |
. - --+
... Who am I? Why am I here? - Forget the questions, s.o. gimme another beer!


Markus Wiese

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Mar 9, 1999, 3:00:00 AM3/9/99
to
Moin Christan,

> > Sofern jemand bereits Erfahrungen mit diesem Thema hier in
> > Schleswig-Holstein gemacht hat,
>
> Wielange mußte man nochmal warten, bis man sich das ansehen durfte?

10 Jahre nach Erlaß des Kultusministeriums, sagt meine Schule.
Gar nicht, sagt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, da ein
solcher Erlaß gegen geltendes Recht verstieße. Siehe
http://www.aiki.de/~mw/abi-einsicht/ld990210.html

Gruss
Markus
--
http://www.AIKI.de - Aikido Site Kiel

Stefan Lang

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Mar 9, 1999, 3:00:00 AM3/9/99
to

Christian von Busse schrieb in Nachricht ...
Hai Markus,

> Wielange mußte man nochmal warten, bis man sich das ansehen > durfte?

Ich glaube die Dinger müssen 10 Jahre reifen bis Du da mal reinschauen
darfst.

Christian von Busse

unread,
Mar 9, 1999, 3:00:00 AM3/9/99
to
Hai Stefan,

> > Wielange mußte man nochmal warten, bis man sich das ansehen
> > durfte?
> Ich glaube die Dinger müssen 10 Jahre reifen bis Du da mal reinschauen
> darfst.

[Finger_bieg]

Na, dann hab' ich ja noch 3 Jahre...
___
/ iao
(___hristian


Michael Hahn

unread,
Mar 9, 1999, 3:00:00 AM3/9/99
to
ke...@kruemel.deceiver.org (Christian von Busse) meinte am 08.03.1999
zum Thema: "Einsicht in Abitur-Klausuren"...

> Wielange mußte man nochmal warten, bis man sich das ansehen durfte?

Hmm, ich hab's nach 10 Jahren mal versucht und meine ehemalige Schule
deswegen angeschrieben. AFAIR (das war 1993) schrieb man mir daraufhin,
daß die "Wartezeit" 30 Jahre beträgt... :( (Ohne Gewähr: Das Antwort-
schreiben habe ich nicht mehr.)

--
_ _ _ _ ___ .
Bye 4 now, /\/\/\/\/ \/ / \/ /\/- /
Michael \_/\_/_/_/,_/_/,_/_/\__/ FREEWAY KIEL
.*

Wolfgang Pomrehn

unread,
Mar 9, 1999, 3:00:00 AM3/9/99
to
ke...@kruemel.deceiver.org wrote on 09.03.99:

>
> Wielange mußte man nochmal warten, bis man sich das ansehen durfte?
>
10 Jahr, as far as I remember. Aber wie lange werden die
aufgehoben? Haette ich nach 16 Jahren noch `ne Chance. Und
wenn ja, frage ich bei der Schule oder beim Schulamt an?

--------
Wolfgang Pomrehn
kle...@mixer.toppoint.de

Hendrik Scholz

unread,
Mar 9, 1999, 3:00:00 AM3/9/99
to
Moin Moin!

Markus Wiese <m...@aiki.de> wrote:
>10 Jahre nach Erlaß des Kultusministeriums, sagt meine Schule.
>Gar nicht, sagt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, da ein
>solcher Erlaß gegen geltendes Recht verstieße. Siehe
>http://www.aiki.de/~mw/abi-einsicht/ld990210.html

Da ich gerade mein Abi an der besagten Schule mache, interessiert es
mich natuerlich besonders.
Wenn es moeglich ist, seine Abiklausuren direkt nach den Kontrolle
einzusehen, werde ich die Moeglichkeit nutzen :)
Dabei wuerde der im Brief (siehe URL) angegebene Arbeitsaufwand sicherlich
geringer ausfallen.

CU, Hendrik

--
Hendrik Scholz <hsc...@toppoint.de>
Homepage: http://www.toppoint.de/~hscholz
WWW-Seiten bekannt machen: http://www.toppoint.de/~hscholz/bekannt
Where do you want to die today ? - GlQuake 0.98

Stephan Hellwig

unread,
Mar 9, 1999, 3:00:00 AM3/9/99
to
Hi Folks,

keks schrieb hier:

> Wielange mußte man nochmal warten, bis man sich das ansehen durfte?

Vermutlich unendlich...

Ich hatte vor Urzeiten mal beim Kieler KuMi angefragt, wann ich wie meine
Abi-Klausuren einsehen könnte. Als Antwort kam (Briefkopf gekürzt):

(Zitat on; Umbrüche und mögliche Fipptehler von mir)
Kiel, den 12. August 1987

Sehr geehrter Herr Hellwig!

Ihrem Wunsch, die Abiturklausuren einzusehen, kann nicht entsprochen
werden. Diese Möglichkeit kann nur Abiturienten während der
Widerspruchsfrist eingeräumt werden, wenn begründete Zweifel bestehen, daß
bei der Festlegung der Noten für die Prüfungsarbeiten richtig verfahren
wurde.

MfG
Im Auftrage

(unleserliche Unterschrift ohne Realnamenangabe)

(/Zitat)

Ich habe leider keine Ahnung, ob sich die Rechtslage in den vergangenen
zwölf Jahren geändert hat.

BTW: Unabhängig davon, weiß jemand, wie sich "begründete Zweifel"
eindeutig konkretisieren lassden?

Steven

--
"Laß das, ich möchte jetzt deprimiert sein!"
[Sandra Bullock in "Speed 2"]


Markus Wiese

unread,
Mar 10, 1999, 3:00:00 AM3/10/99
to
Michael Hahn schrieb:

> ke...@kruemel.deceiver.org (Christian von Busse) meinte am 08.03.1999
> zum Thema: "Einsicht in Abitur-Klausuren"...
> > Wielange mußte man nochmal warten, bis man sich das ansehen durfte?
> Hmm, ich hab's nach 10 Jahren mal versucht und meine ehemalige Schule
> deswegen angeschrieben. AFAIR (das war 1993) schrieb man mir daraufhin,
> daß die "Wartezeit" 30 Jahre beträgt... :(

Wow. Nach 10 Jahren müssen die Teile normalerweise zurückgegeben oder
vernichtet werden (Auskunft des Datenschutzbeauftragten des Landes SH).

Das heisst, dass wenn das mit der 10-jährigen Wartezeit tatsächlich so
wäre, dann dürfte ich bis 24.00 Uhr Tag X nicht hineinsehen und ab 00.00
Uhr Tag Y darf meine Schule die Teile nicht mehr haben... Das ist schon
sehr wenig Zeit, die einem da bleibt...

> (Ohne Gewähr: Das Antwortschreiben habe ich nicht mehr.)

Schade.

Michael Hahn

unread,
Mar 10, 1999, 3:00:00 AM3/10/99
to
m...@aiki.de (Markus Wiese) meinte am 09.03.1999
zum Thema: "Re: Einsicht in Abitur-Klausuren"...

> 10 Jahre nach Erlaß des Kultusministeriums, sagt meine Schule.
> Gar nicht, sagt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, da ein
> solcher Erlaß gegen geltendes Recht verstieße. Siehe
> http://www.aiki.de/~mw/abi-einsicht/ld990210.html

Sehr interessant. Was Du da allerdings vom Landesbeauftragten für den
Datenschutz erzählst, kann ich nach dem abgedruckten Schriftwechsel auf
Deiner HP nicht nachvollziehen.

Mich macht die Sache langsam stutzig, zumal ich - wie berichtet - von
meiner ehemaligen Schule vor einigen Jahren eine andere Auskunft zu
dem Thema erhalten habe.

Ein Anruf eben im Kultusministerium ergab für mich eher das Bild, daß
eine Einsicht sehr wohl möglich ist (nach Par. 18 LDSG). Ich werde da
jedenfalls nochmal in schriftlicher Form nachhaken.

Markus Wiese

unread,
Mar 11, 1999, 3:00:00 AM3/11/99
to
Wolfgang Pomrehn schrieb:

> Aber wie lange werden die
> aufgehoben? Haette ich nach 16 Jahren noch `ne Chance. Und
> wenn ja, frage ich bei der Schule oder beim Schulamt an?

Nach der (mündlichen) Auskunft des Landesbeauftragten für den Datenschutz
darf die Schule die nur 10 Jahre aufbewahren und muß sie danach entweder
zurückgeben oder vernichten.

Markus

--
Einsicht in Abi-Klausuren
- das Märchen von den 10 Jahren ...
http://www.aiki.de/~mw/abi-einsicht/

Markus Wiese

unread,
Mar 11, 1999, 3:00:00 AM3/11/99
to
Michael Hahn schrieb:

> m...@aiki.de (Markus Wiese) meinte am 09.03.1999
> > Gar nicht, sagt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, da ein
> > solcher Erlaß gegen geltendes Recht verstieße. Siehe
> > http://www.aiki.de/~mw/abi-einsicht/ld990210.html
>
> Sehr interessant. Was Du da allerdings vom Landesbeauftragten für den
> Datenschutz erzählst, kann ich nach dem abgedruckten Schriftwechsel auf
> Deiner HP nicht nachvollziehen.

Ich habe das eventuell etwas ungeschickt wiedergegeben, aber im Brief des
LD an meine Schule steht:

>| Diese Rechtsvorschriften gehen dem von der Schulsekretärin zitierten
>| Erlaß vor.

Das bedeutet für mich, daß der Erlaß etwas vorsieht, was gegen geltendes
Recht (hier SchulG und LDSG) verstößt. Wenn dies juristisch eine Nuance
anders zu interpretieren ist, tut mir das leid.

> Ein Anruf eben im Kultusministerium ergab für mich eher das Bild, daß
> eine Einsicht sehr wohl möglich ist (nach Par. 18 LDSG). Ich werde da
> jedenfalls nochmal in schriftlicher Form nachhaken.

Informierst Du mich bitte über die Antwort? Ich verfolge das
verständlicherweise auch sehr interessiert. Momentan ist mein aktueller
Wissensstand, daß meine Ex-Schule beim LD um Aufschub gebeten hat, da man
auf Rückmeldung aus dem KuMi warte.

So long

Christian von Busse

unread,
Mar 11, 1999, 3:00:00 AM3/11/99
to
Hai Steven,

> BTW: Unabhängig davon, weiß jemand, wie sich "begründete Zweifel"
> eindeutig konkretisieren lassden?

Im Zweifelsfall Widerspruch gegen die Zensur einlegen. Da Du Dich im
Widerspruchsverfahren zur Sache äußern mußt, mußt Du dann wohl einen
Blick in die Klausuren werfen dürfen.


--
___
/ iao +-- - .
(___hristian | Kruemel Boks! - +49-431-3292929 - 56k analog & ISDN |
. - --+

... Ueberholen Sie ruhig. Wir schneiden Sie raus. Ihre Feuerwehr.


Michael Hahn

unread,
Mar 11, 1999, 3:00:00 AM3/11/99
to
hsc...@perikles.toppoint.de (Hendrik Scholz) meinte am 09.03.1999
zum Thema: "Re: Einsicht in Abitur-Klausuren"...

> Dabei wuerde der im Brief (siehe URL) angegebene Arbeitsaufwand sicherlich
> geringer ausfallen.

Wo Ordnung herrscht, ist es auch kein "Arbeitsaufwand", einen Vorgang
aus dem Archiv zu ziehen. Derartige Aussagen seitens der Schulen sollen
nur abwimmeln - nur nicht erschrecken lassen! :)

Markus Wiese

unread,
Mar 12, 1999, 3:00:00 AM3/12/99
to
Michael Hahn wrote:

> Hendrik Scholz wrote:
> > Dabei wuerde der im Brief (siehe URL) angegebene Arbeitsaufwand
> > sicherlich geringer ausfallen.
> Wo Ordnung herrscht, ist es auch kein "Arbeitsaufwand", einen Vorgang
> aus dem Archiv zu ziehen.

Daß so ein Archiv ordentlich zu führen ist, ist btw. auch irgendwo
festgelegt (Landesverwaltungsgesetz oder so, da sind wir noch am
Nachschauen für den Fall, daß uns damit nun doch noch das ganze
abzuwürgen versucht).

> Derartige Aussagen seitens der Schulen sollen
> nur abwimmeln - nur nicht erschrecken lassen! :)

Keine Angst :)

Wir haben mal im Kopf überschlagen, daß das Heraussuschen einer
einzelnen Klausur, selbst wenn man jeden Klausuren-Jahrgang regelmäßig
wieder neu mischt, maximal 10 Minuten dauert, Fußweg der Sekretärin
vom Sekretariat zum Archiv eingeschlossen.

Müssen die so eine Einsichtnahme eigentlich irgendwo vermerken oder
sonstwie schriftlich festhalten?

Markus


--
Markus Wiese, Kiel, Germany, m...@aiki.de

http://www.AIKI.de/ - Aikido Site Kiel

Michael Hahn

unread,
Mar 13, 1999, 3:00:00 AM3/13/99
to
m...@operating.netuse.de (Markus Wiese) meinte am 12.03.1999
zum Thema: "Re: Einsicht in Abitur-Klausuren"...

> Müssen die so eine Einsichtnahme eigentlich irgendwo vermerken oder
> sonstwie schriftlich festhalten?

Laß' den Bürokraten doch ihren Spaß... :)

BTW: Meine Anfrage an die Schule geht Anfang der Woche raus. Mit dem
Ergebnis melde ich mich.

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