Frage:
Gilt eine Unterschrift unter dem Punkt "Empfangsbestätigung" als
Vertragsunterschrift, wenn es einen eigenen Punkt "Auftrag" auf dem
Auftrag/Vertrag gibt?
Beispiel:
X. Hiermit bestätige ich den Erhalt der Ware XY: [Unterschrift]
Y. Hiermit erteile ich der Firma gemäß den AGB den Auftrag für das
"Erbringen der Leistungen XYZ" (...): [Unterschrift]
Problem:
Es geht hier um einen mehrseitigen Auftrag mit Empfangsbestätigungen
(einzelner Waren) auf jeder Seite. Die Vertragsunterschrift (für
Leistungen, siehe oben Y.) selbst ist aber auf der letzten Seite.
Der Vertrag wurde gekündigt. Jedoch laufen (bis auf eine) die anderen
Leistungen der "einzelnen Auftragsseiten" weiter, da diese ja
schließlich nicht explizit gekündigt wurden (da die Verträge auch
einzeln unterschrieben worden seien; diese Unterschriften sind aber
lediglich Empfangsbestätigungen).
Anmerkung:
Mit Unterschrift ist hier stets die Unterschrift des Kunden gemeint, die
er auf einen Vertrag/Auftrag gesetzt hat.
Was meint Ihr zu meiner o.g. Frage?
Marco.
JSA 1.0
Grüße
Marc
--
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Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
und auf was?
>
> Grüße
> Marc
>
> Was meint Ihr zu meiner o.g. Frage?
Warum diesmal so abstrakt, wenn du schon vor ein paar Tagen konkret wegen
des o2 Genion Duo-Vertrags nachgefragt hast?
Ich gehe davon aus, daß deren Verträge hinreichend wasserdicht sind.
Ansonsten, versuch's mal dort: http://www.telefon-treff.de/
.jr
EINEN Vertrag unterschrieben, monatlich EINE Rechnung erhalten, EINEN
Vertrag gekündigt. Von ZWEI Verträgen ist an keiner Stelle (z.B. auf dem
Vertrag selbst sowie AGB) die Rede.
mh
> EINEN Vertrag unterschrieben, monatlich EINE Rechnung erhalten, EINEN
> Vertrag gekündigt. Von ZWEI Verträgen ist an keiner Stelle (z.B. auf
> dem Vertrag selbst sowie AGB) die Rede.
ZWEI Handys gesponsert bekommen, ZWEI SIM-Karten erhalten, ZWEI Mobilfunk-
Nummern bekommen und genutzt. EINE Mobilfunknummer gekündigt.
Klingt für mich ziemlich eindeutig.
.jr
Ich kann bei E+ auch 2 Rufnummern mit jeweils eigenem SIM bekommen und es
ist trotzdem nur ein Vertrag.
Allerdings rechnet T-Online auch bei Telekom mit ab, trotzdem muß man
T-Online seperat kündigen, wenn man zu einem anderen Anbieter als Telekom
wechselt.
Andererseits sollte man Verträge mit automatischer Vertragsverlängerung um
ein Jahr generell meiden (ansonsten wäre es ja kein Problem, den Rest auch
noch schnell los zu werden).
HS
Einen Vertrag gekündigt! So steht es auf dem Kündigungsschreiben!
Empfehlenswert ist, grundsätzlich, wenn man "alle" meint,
das auch in die Kündigung zu schreiben. "Hiermit kündige ich
zum nächstmöglichen Termin alle mit Ihnen geschlossenen und
bestehenden Verträge auf. Bitte bestätigen Sie mir Erhalt
und Vollzug der Kündigung(en)." Hilft Dir jetzt nix mehr,
das ist mir aber egal. Ich mach das, selbst wenn ich völlig
sicher bin, nie mehr als einen Vertrag geschlossen zu
haben. Auch beruflich. Funktioniert.
Felix
--
Selbst ich schaffe es in der Regel nicht, zwischen zwei Polls mehr als
fuenfzig Artikel zu schreiben - man hat ja schliesslich auch noch
anderes zu tun. (Marc Haber in ka.uni.rz)
> Antworte nicht, wenn es Dich nervt!
Schreib nicht, wenn Du keine anderen Meinungen hören magst!
> Es gibt da NICHTS Entsprechendes nachzulesen, wodurch das Problem ja
> erst entstanden ist!
Zwei Nummer, Zwei Anschlüsse. Wo ist das Problem? Anscheinend nur
darin, dass Du falsche Schlussfolgerungen gezogen hast.
> Das ist kein Konstrukt von mir, sondern von dem Vertragspartner.
Nein, deren Konstruktionen sind eindeutig, nur Deine Interpretation
falsch.
mario
> Einen Vertrag gekündigt! So steht es auf dem Kündigungsschreiben!
Geh zum Anwalt.
Hier willst Du ja anscheinend niemandem glauben.
mario
Danke.
>
> Felix
>
>> Es gibt da NICHTS Entsprechendes nachzulesen, wodurch das Problem ja
>> erst entstanden ist!
>
>
> Zwei Nummer, Zwei Anschlüsse. Wo ist das Problem? Anscheinend nur darin,
> dass Du falsche Schlussfolgerungen gezogen hast.
EINE Unterschrift! Wenn ich irgendwo anders N Waren erwerbe, muss ich ja
auch nicht N mal unterschreiben, oder?
>
>
>> Das ist kein Konstrukt von mir, sondern von dem Vertragspartner.
>
>
> Nein, deren Konstruktionen sind eindeutig, nur Deine Interpretation falsch.
Dann belege es! Weder auf dem Vertrag noch in deren AGB ist derartiges
Schriftliches festgehalten.
>
> mario
Hast Du mit der Vertragsgegenseite in der Zwischenzeit mal freundlich
gesprochen, um das Missverstaendnis aus der Welt zu schaffen?
>> Schreib nicht, wenn Du keine anderen Meinungen hören magst!
> Ich schreibe, weil ich Meinungen ZUM THEMA hören mag und keine
> Kommentare!
Dann bewegst Du Dich eindeutig im falschen Medium!
> EINE Unterschrift! Wenn ich irgendwo anders N Waren erwerbe, muss ich
> ja auch nicht N mal unterschreiben, oder?
Und? Es bedarf nicht mal einer Unterschrift! Da Du konkludent gehandelt
hast und beide Anschlüsse mit beiden Nummer ausführlich benutzt hast!
> Dann belege es! Weder auf dem Vertrag noch in deren AGB ist
> derartiges
> Schriftliches festgehalten.
Grundlagen BGB. Dafür bedarf es keiner AGB oder sonstiger Papiere!
Und jetzt geh endlich zum Anwalt.
mario
Oder schafft neue :-(
Hier: Entzug aller(!) Einzugsermächtigungen für die Stadtkasse
(Stadtverwaltung Karlsruhe). Folge: jahrelanger Streit um die
anschließende, nicht rechtmäßige Abbuchung, die entstandenen
Folgekosten, usw.
Gruß, Ralf
Da gibt's Auskunft ab 15,- Euro.
Und hat für die anderen Mitlesenden noch einen gewissen Unterhaltungswert.
.jr
> oder www.frag-einen-anwalt.de
Nette Sache!
mario
> Hast Du mit der Vertragsgegenseite in der Zwischenzeit mal freundlich
> gesprochen, um das Missverstaendnis aus der Welt zu schaffen?
Sven, was soll das?
Das wäre doch die einfachste und erfolgversprechendste Lösung. Wie kommst
Du darauf, daß eine solche Angelegenheit ohne großes Rumgejaule über den
bösen Anbieter und ohne gewaltigen Streit ablaufen kann?
Das ist nun wirklich keine Alternative, da man dann hinterher nicht große
Sprüche darüber machen kann, wie man gegen den mächtigen Mobilfunkanbieter
ins Feld gezogen ist und dann wegen der besseren Lobby der Großkonzerne vor
Gericht verloren hat.
--
Niels Kessler