Wenn die Zahlung an das FA bis zum 10.01. (bzw bei Lastschrift bis
15.01.) erfolgt, zählt sie umsatzsteuerlich *und* einkommensteuerlich
nach 2024. (§11 EStG Abs. 2 Satz 2 iVm §11 EStG Abs. 1 Satz 2).
Sie ist daher auf jeden Fall in 2024 zu buchen (manche Steuerprogramme
buchen das dann einfach fiktiv auf den 31.12.)
Erfolgt die Zahlung nach dem 10./15., zählt sie umsatzsteuerlich nach
2024, für die EÜR aber nach 2025 (§11 EStG Abs. 2 Satz 1). Für wie man
das dann korrekt bucht in JES, bin ich gespannt.
Am 01.07.25 um 15:03 schrieb Manfred Schlitter: