Hej Uwe,
besten Dank für die schnelle Antwort.
Auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Steuern findet man unter dem Link:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/
in dem Dokument "Hilfe zu Photovoltaikanlage" den Absatz .....in einem weiteren Artikel unter:
findet man, dass im Steuergesetz 2020 geplant ist, diese 40% auf
50% anzuheben:
dann jetzt nochmal meine Frage: kann ich diese 40% (oder 50%) im
ersten Jahr als Sonderabschreibung eingeben?
mit freundlichen Grüßen Anette Winkler
Sonderabschreibung beträgt insgesamt maximal 20% der Anschaffungskosten. --
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stimmt.....muss ich den "woanders" (wo?) im JES eingeben?? ich
hatte gedacht, da alles in §7g EStG geregelt ist, wäre das unter
"Sonderabschreibung" im JES einzutragen...
mit freundlichen Grüßen Anette Winkler
Da scheint es nicht um die Sonderabschreibung zu gehen, sondern um einen Investitionsabzugsbetrag. --
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muss dieser Investitionsabzugsbetrag denn dann nicht auch bei den
Anlagegütern berücksichtigt werden?
Bei Investitionsabzugsbeträgen bin ich raus. In den genannten Quellen stoße ich aber auf diesen Satz: "Der Investitionsabzugsbetrag wird außerhalb der unternehmerischen Gewinnermittlung in der Steuererklärung (Einkommensteuererklärung/Körperschaftsteuererklärung) steuermindernd berücksichtigt." Damit wäre Jes die falsche Anlaufstelle.
Aber vielleicht weiß das jemand anders hier besser.
--
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