Umsatzsteuerjahreserklärung und die Probleme um den Jahreswechsel

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Axel

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Jan 27, 2024, 10:32:07 PMJan 27
to Jes - Die Java-EÜR
Liebes Forum, lieber Uwe

da es weder hier im Forum noch auf der JES-Webseite eine klare und plausible Anleitung dazu gibt, und ebenso eine automatische Auswertung oder ein Plugin leider fehlt, welches bei der Eingabe hilft, muss ich diese Problematik hier noch einmal ansprechen:

Wie macht Ihr mit JES die Umsatzsteuerjahreserklärung?

Das Problem sind ja die zeitlich versetzten Umsatzsteuervoranmeldungen und die dazugehörigen Zahlungen, insbesondere nach einem Jahreswechsel für das vorangegangene Q4 bzw. November/Dezember, je nach Zahlweise. Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich jeder, der oder die JES nutzt vor dem Problem stehen muss, wie das Formular anhand der JES Buchungen auszufüllen ist.

Eigentlich buchen die (ich vermute mal) allermeisten nach dem IST-Prinzip, also nach vereinnahmten Beträgen, bzw. Zufluss/Abfluss-Prinzip, sodass es dadurch zu einem Problem um den Jahreswechsel kommt. Recherchiert man, so lässt sich die Auslegung finden - auch hier - dass die USt-Buchungen zum Jahreswechsel eine Ausnahme bilden und in irgendeiner Form auf den 31.12. zu buchen seien.

Wie ist es denn nun richtig zu buchen?
Und muss man die Zahlung dann "doppelt" buchen, also ins alte Jahr und ins neue?
Bisher habe ich alle USt.-Zahlungen bei Abfluss gebucht, also Q4/Nov/Dez ins neue Jahr, kann ich das nachträglich korrigieren ohne meine ggf. schon abgegebene EÜR zu ruinieren?

Ich würde mich wirklich sehr über eure Ansichten und Vorgehensweisen freuen, vielleicht kann Uwe eine Best Practice auf die Webseite stellen, damit es zukünftig alle User von vornherein richtig machen.

Viele Grüße
Axel

Uwe Mock

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Jan 28, 2024, 7:14:12 AMJan 28
to Jes - Die Java-EÜR
Wie immer ist "richtig" relativ...

Ich buche die Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen immer zum Tag des Ab- oder Zuflusses. D.h. in einem Geschäftsjahr habe ich dann die Umatzsteuerbeträge von November und Dezember des Vorjahres in der EÜR, November und Dezember des aktuellen Geschäftsjahres gehen ins folgende Geschäftsjahr ein (am 10.1. bzw. 10.2. des Folgejahres).

In der Umsatzsteuerjahreserklärung beziehe ich mich aber auf das Jahr, d.h. ich rechne die für Januar bis Dezember erklärten Beträge und die Zahlungen für Januar und Dezember zusammen. Das geht nur händisch, ist aber nicht viel Arbeit. In der Jahreserklärung ergibt sich dann (durch die Rundung der Umsätze auf ganze Euro) üblicherweise eine Abweichung von einigen Cent, die dann noch abgebucht oder erstattet werden.

Was noch dazukommt ist die Berechnung der Sondervorauszahlung zum Beginn des Jahres. Auch das mache ich händisch mit einer Tabellenkalkulation. Dazu verwende ich in Jes die Suchfunktion, um alle Buchungen auf die Konten 499 und 999 zu finden. Eine davon ist die Sondervorauszahlung des Vorjahres. Die kommt aus der Berechnung raus, dafür kommt im Dezember der Betrag ohne die abgezogene Sondervorauszahlung in die Berechnung. Die Beträge für November und Dezember übertrage ich von Hand in die Berechnung. Davon rechnet mir die Tabellenkalkulation dann 1/11, das ich in Elster angebe.

Dieses Jahr ist es mir schon zum zweitenmal passiert, daß ich im Januar vergessen habe, den Vorauszahlungsbetrag in der Voranmeldung für Dezember anzugeben. Wenn ich es bemerke, schicke ich einfach eine berichtigte Erklärung. Ich glaube, daß dieser Fehler offensichtlich ist (in beiden Erklärungen gibt es nur einen einzigen Unterschied) und wahrscheinlich öfter vorkommt.

So mache ich das schon viele Jahre, und es wurde noch nie beanstandet. Ob das "richtig" ist, steht auf einem anderen Blatt. Der Arbeitsaufwand ist jedenfalls überschaubar.

Philip Zerweck

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Jan 28, 2024, 7:37:45 AMJan 28
to jes...@googlegroups.com
ich wurde mal von meinem Sachbearbeiter gerügt und meine EÜR „korrigiert“:

USt-Zahlungen und -Rückerstattungen vom Finanzamt buche ich seit dem als Netto-Umsätze an exakt jenem Tag, an dem die sich auf meinem Konto bewegen. IST-Besteuerung!

In einigen Jahren machte ich eine vierteljährliche USt. Da wurden also nur die vom letzten Quartal im neue Jahr gebucht.
In den letzten Jahren mache ich nur eine jährliche: Da hatte ich dann im Jahr 22 am Ende der EÜR ein Minus, weil die USt-Abfuhr in 22 für einen Großauftrag in 21 meinen gesamten Umsatz auffraßen.


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Philip Zerweck
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Axel

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Jan 29, 2024, 11:58:56 PMJan 29
to Jes - Die Java-EÜR
Danke Uwe für Deine ausführliche Erklärung, das hat mir wirklich sehr geholfen! Ich habe eine entsprechende Excel-Tabelle zu diesen Zwecken angelegt und übertrage die paar Werte aus den Jahren. Herzlichen Dank und eine gute Woche!
Auch ein Dank an Philip für seinen Hinweis bzgl. der FA Sichtweise.

Viele Grüße
Axel

Uwe Mock

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Jan 30, 2024, 10:01:40 AMJan 30
to Jes - Die Java-EÜR
Noch eine Ergänzung: Das Ergebnis der Suchfunktion kann man auch in CSV exportieren - und dadurch direkt in die Tabellenkalkulation übernehmen. Die CSV-Datei findet sich am Ende der Druckausgabe.
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