Wenn ich im Februar 2023 eine Rechnung bekomme, kann ich den Umsatzsteuerbetrag sofort geltend machen. Das macht Jes über das Buchungsdatum.
Wenn ich ein Zahlungsziel von einem Monat habe, dann bezahle ich die Rechnung entweder noch im Februar 2023 oder aber im März 2023. Der Nettobetrag wird aber doch erst im Jahr 2024 relevant, wenn ich die Anlage EÜR ausfülle. Und der sieht man nicht mehr an, wann ich die Rechnung bezahlt habe.
Das kann allenfalls zum Jahreswechsel relevant sein: Ich bekomme die Rechnung im Dezember 2023, bezahle sie aber erst im Januar 2024. Die Rechnung erst im Folgejahr zu bezahlen ist aber nur dann sinnvoll, wenn 2023 schlecht lief (der Abzug vom Gewinn lohnt nicht) und 2024 voraussichtlich besser läuft (im Folgejahr lohnt es sich, den Gewinn zu reduzieren). Und dann muß es auch noch ein namhafter Betrag sein, bei dem sich die Überlegung wirklich lohnt.