Trennung Vorsteuer-Erstattung und Ausgabe

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Rainer

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Jul 10, 2023, 8:30:33 AM7/10/23
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo,

wenn ich eine Eingangsrechnung vorliegen habe kann ich bereits die Vorsteuer erstatten lassen, während erst mit Zahlung der Rechnung diese als Ausgabe in der Auswertung erscheint. (Das ist ja das praktische bei der IST-Versteuerung, diese bezieht sich auf die Ausgangsrechnungen, während die Eingangsrechnungen "Soll-Versteuerung" bleiben.

Das Verhalten kannte ich so auch von Lexware-Produkten: Hatte ich dort eine Eingangs-Rechnung erfasst erschien die Vorsteuer in "Elster" bzw. in der Auswertung, während der Nettobetrag so lange unberücksichtigt bleibt bis er auch gezahlt wird.

Wie stelle ich diesen beiden unterschiedlichen Zeitpunkte ein jes-EÜR dar?

Uwe Mock

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Jul 10, 2023, 9:48:37 AM7/10/23
to Jes - Die Java-EÜR
Aus Gründen der Vereinfachung ist das in Jes nicht vorgesehen. Für die Zielgruppe wird das in der Regel keine Rolle spielen. Der Nettobetrag wird ja erst in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt; das ist in der Regel weit in der Zukunft.

Ich kann mir wenige Fälle vorstellen, bei denen das relevant ist. In den Fällen kann man dann Nettobetrag und Umsatzsteuer in zwei Vorgängen buchen.

Hast Du einen konkreten Anwendungsfall?

Rainer

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Jul 10, 2023, 10:07:40 AM7/10/23
to Jes - Die Java-EÜR
Sorry, nun hatte ich "dem Author Antworten" statt allen gewählt ...

Sinngemäß hatte ich geschrieben dass es regelmäßig vorkommt das beim Ausnutzen von Zahlungszielen zwei Zeitpunkte relevant sind, die der Rechnung und die der Zahlung und man sich dann bei jes entscheiden muss ob man so anders andersherum falsch bucht oder umständlich bucht und zwei Buchungen draus macht....   Ich müsste mich aber auch noch schlau machen wie das steuerrechtlich aussieht ...

Uwe Mock

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Jul 10, 2023, 10:17:30 AM7/10/23
to Jes - Die Java-EÜR
Wenn ich im Februar 2023 eine Rechnung bekomme, kann ich den Umsatzsteuerbetrag sofort geltend machen. Das macht Jes über das Buchungsdatum.

Wenn ich ein Zahlungsziel von einem Monat habe, dann bezahle ich die Rechnung entweder noch im Februar 2023 oder aber im März 2023. Der Nettobetrag wird aber doch erst im Jahr 2024 relevant, wenn ich die Anlage EÜR ausfülle. Und der sieht man nicht mehr an, wann ich die Rechnung bezahlt habe.

Das kann allenfalls zum Jahreswechsel relevant sein: Ich bekomme die Rechnung im Dezember 2023, bezahle sie aber erst im Januar 2024. Die Rechnung erst im Folgejahr zu bezahlen ist aber nur dann sinnvoll, wenn 2023 schlecht lief (der Abzug vom Gewinn lohnt nicht) und 2024 voraussichtlich besser läuft (im Folgejahr lohnt es sich, den Gewinn zu reduzieren). Und dann muß es auch noch ein namhafter Betrag sein, bei dem sich die Überlegung wirklich lohnt.

Rainer

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Jul 10, 2023, 10:41:01 AM7/10/23
to Jes - Die Java-EÜR
Wenn ich das Zufluss- Abfluss Prinzip jedoch sauber buchen will kann ich die Eingangsrechnung nur zum Zahldatum buchen, was dann aber dazu führt dass ich bei der Vorsteuer eine IST-Versteuerung machen würde. Soweit ich das auf die Schnelle quer lesen konnte ist das aber im Steuerrecht nicht zulässig, die Vorsteuer ist auch bei IST-Versteuerung eine SOLL-Versteuerung. (Gleichwohl gibt es da ein aktuelles Urteil auf EU-Ebene, die dieses als unzulässig einstuft, das wird noch spannend). Oder sollte es zulässig sein auch beim zu- und abflussprinzip ein Beleg zum Rechnugnsdatum zu buchen? Mir qualmt gerade etwas der Kopf ...  :)

Uwe Mock

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Jul 10, 2023, 10:52:03 AM7/10/23
to Jes - Die Java-EÜR
Die andere Frage ist, ob das jemals beanstandet wurde...

Man kann ja auch auf die vorgezogene Vorsteuererstattung verzichten. Bei den Dimensionen, in denen EÜR zulässig ist, wird es keine so große Rolle spielen, ob man die Vorsteuer im einen Monat oder im Folgemonat erstattet bekommt.

Rainer

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Jul 10, 2023, 10:59:10 AM7/10/23
to Jes - Die Java-EÜR
Mir fehlt derzeit etwas der Überblick was in Bezug auf die Vorsteuer zulässig ist und was. Jedenfalls danke für die schnelle Antwort und Lob für die tolle Arbeit, das super Programm!

Axel

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Jul 13, 2023, 3:12:37 PM7/13/23
to Jes - Die Java-EÜR
Vielleicht hilft Ihnen dies bei der Buchung als IST-Versteuerer:


"Als Ist-Versteuerer buchen Sie immer dann wenn Geld fließt [...] Beispiel [...] Sie erhalten am 12.02.20xx eine Gutschrift auf Ihrer Bank über 500 € für eine Rechnung die Sie am 20.01.20xx gestellt haben. Die Rechnung [...] buchen Sie mit dem Buchungsdatum 12.02.20xx"

"Somit wird sowohl die Umsatzsteuer als auch der Gewinn für das Finanzamt erst im Februar relevant. Und das ist auch richtig so. Denn als IST-Versteuerer müssen Sie dem Finanzamt gegenüber erst die Umsatzsteuer überweisen, wenn Sie diese auch bereits von Ihrem Kunden erhalten haben."

"Nun zahlen Sie eine Rechnung: Sie erhalten eine Telefonrechnung am 15.01.20xx über 20 € brutto [...] Abgebucht wird [...] am 01.02.20xx. Somit ergibt sich [...] Buchungsdatum vom 01.02.20xx"

"Auch hier gilt: Sie können erst die Vorsteuer vom Finanzamt erklären, wenn Sie selbst auch die Rechnung bezahlt haben. Und auch die Kosten wirken sich erst zum Zahlungszeitpunkt gewinnmindernd aus."

Rainer

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Jul 13, 2023, 4:59:26 PM7/13/23
to Jes - Die Java-EÜR
In Bezug auf die Vorsteuer ist der verlinkte Artikel leider falsch. Die Vorsteuer gibt es nicht als IST-Versteuerung, das ist immer SOLL-Versteuerung.

Axel

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Jul 13, 2023, 5:27:58 PM7/13/23
to Jes - Die Java-EÜR
Danke für Ihren Beitrag, ich habe nochmal bei Haufe nachgelesen, das ist m.E. in jedem Fall eine seriöse Quelle. Die geben Dir grundsätzlich Recht und sagen "Vorsteuer darf immer sofort abgezogen werden", als Praxis Tipp steht dort aber auch:

"Bei der Einnahmen-Überschussrechnung wird die Vorsteuer gebucht, wenn die Rechnung gezahlt wird."

"Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung werden keine Verbindlichkeiten gebucht. In der Praxis wird oft so verfahren, dass im Laufe eines Jahres die Vorsteuer erst beim Zahlungsausgang gebucht wird. Das ist einfacher und übersichtlicher, weil sich dann die Umsatzsteuervoranmeldungen unmittelbar aus der Buchführung ableiten lassen. Dadurch entsteht ein Liquiditätsnachteil, den man wegen der Vereinfachung der Buchführungsarbeiten in Kauf nehmen kann."

Rainer

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Jul 13, 2023, 5:46:51 PM7/13/23
to Jes - Die Java-EÜR
Die Formulierung "In der Praxis wird oft so verfahren" ist gut gewählt. Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht, wenn man sich streng an die Gesetze hält, Vorsteuer ist immer Soll-Versteuerung, es wird aber offensichtlich nicht beanstandet wenn es anders gemacht wird. Und ein aktuelles Urteil ( EuGH, 10.02.2022 (C-9/20)) bemängelt sogar die Soll-Versteuerung bei der Vorsteuer. Insofern wird man das ohne Probleme zu machen können und es ist sogar davon auszugehen das der Gesetzgeber hier sowieso eine Anpassung vornehmen wird.
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