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to Jes - Die Java-EÜR
Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 angenommen, das am 22. November 2024 dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt. Einige wichtige Änderungen betreffen umsatzsteuerliche Kleinunternehmer:
Kleinunternehmer werden von der Pflicht befreit, E-Rechnungen auszustellen. Annehmen müssen sie sie aber trotzdem.
Die Umsatzgrenzen steigen: Kleinunternehmer ist dann, wer im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz hatte (bisher: 22.000 Euro) und im aktuellen Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz hat (bisher: 50.000 Euro).