"Steuerlast-Umkehr" oder so. Empfänger schuldet die USt.
Was passiert eigentlich rechtlich gesehen, wenn man eine Eingangsrechnung dieser Art
einfach Netto o. USt bucht? D.h., die MWSteuer fällt unter den Tisch.
Also, angenommen dein Finanzer ruft an und macht einen St-Prüfungstermin mit dir aus:
"Kommen Sie dann und dann ins FA und bringen Ihre/n Buchhaltung2019/Computer mit (Notebook),
will mir das mal angucken".
AHA! Lieferungen/Leistungen aus der Gemeinschaft (teilweise) fehlerhaft gebucht.
Entstand da irgendwo ein monetärer Schaden und wenn ja, wem?