Ist Kassenbon als Beleg zulässig ?

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Manfred Schlitter

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Jul 8, 2024, 5:01:53 PM (9 days ago) Jul 8
to Jes - Die Java-EÜR
Ich hätte noch 3 Fragen und hoffe, dass hier das richtige Forum dazu ist.
1. Ist ein Kassenbon vom Baumarkt für z.B. durchsichtiges Klebeband mit Abroller als Beleg zulässig oder muss es immer eine Rehnung mit Firmenname und Adresse sein?
2. Darf man Kosten für Porto monatlich zu einem Beleg zusammenfassen ?
3. DHL Porto ist ja USt frei. Wenn das Porto aber in der Rechnung ausweise, muss ich dann USt verlangen und 19%

Uwe Mock

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Jul 9, 2024, 1:17:37 AM (8 days ago) Jul 9
to Jes - Die Java-EÜR
1. Ist ein Kassenbon vom Baumarkt für z.B. durchsichtiges Klebeband mit Abroller als Beleg zulässig oder muss es immer eine Rehnung mit Firmenname und Adresse sein?

In der Regel enthält ein Kassenbon alle notwendigen Angaben, damit er als Kleinbetragsrechnung gilt. Das ist bis zu einem Bruttobetrag von 250 EUR ausreichend. Es wird aber empfohlen, den Kassenbon zu fotokopieren oder einzuscannen, weil oftmals Drucktechnologien verwendet werden, durch die der Kassenbon nach wenigen Jahren verblaßt. (Ist mir noch nie passiert. Ich hatte aber Beschädigungen durch rostende Heftklammern.)

Tip für Baumärkte: Zumindest bei Bauhaus steht am Ausgang ein Terminal, an dem man sich mit einem Kassenbon direkt eine Rechnung im A4-Format ausdrucken lassen kann.
 
2. Darf man Kosten für Porto monatlich zu einem Beleg zusammenfassen ?

Streng genommen sollte man jeden Einzelbeleg buchen. Solange es nachvollziehbar ist und für das Finanzamt keinen Nachteil bedeutet, ist es aber wohl ausreichend.
 
3. DHL Porto ist ja USt frei. Wenn das Porto aber in der Rechnung ausweise, muss ich dann USt verlangen und 19%

Ja, das ist so. Der Umsatzsteuersatz für Versandkosten (Nebenleistung) ergibt sich aus dem Umsatzsteuersatz der Hauptleistung (in der Regel 19%).
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