1. Den Nettobetrag mit 0% USt buchen.=> kann ich erst zum Zeitpunkt des Abschreibungsbeginns buchen oder? Denn dann darf er sich ja steuerrechtlich erst auswirken?
2. Den Vorsteuer-Betrag (passendes Vorsteuer-Konto, "nur USt") in einer zweiten Buchung mit Abschreibung und Startdatum in der Zukunft buchen. => Vorsteuer-Konto dann auf das "AfA-Konto" (in dem Fall "300") buchen?
Allerdings meiner Logik nach im Jahr der Entstehung/Zahlung, denn die USt soll sich ja steuerlich bei der Zahlung auswirken, oder?
- Saldenliste (mit und ohne USt): Der komplette Anschaffungsbetrag wird vor dem Beginn der Abschreibung eingerechnet. Das könnte ein Problem sein. Im Anschaffungsjahr sehe ich es nicht kritisch, denn da wurde das Geld ja tatsächlich ausgegeben. Wenn der Abschreibungsbeginn nicht im Folgejahr ist, haben wir aber Jahre, in denen die Saldenliste kein sauberes Ergebnis liefert. Ab dem Abschreibungsbeginn wird der Auflösungsbetrag eingerechnet. => hier sehe ich auch auch das Problem. Die Saldenliste soll ja mit der steuerlichen Berücksichtigung übereinstimmen. Dann dürfte aber die Ausgabe nicht vor dem Abschreibungsbeginn erscheinen. Oder hab ich hier den Denkfehler? Saldenliste ist eben nicht gleich steuerliche Berücksichtigung?
- EÜR: Funktioniert (in der korrigierten Version). => die korrigierte Version, die noch folgt? Aktuell erscheint die Ausgabe noch in der EÜR, dafür die UST nicht :-/ ?
So, und jetzt sehe ich, daß Jes im Jahr 2022 ein ganzes Sechzehntel des Betrags abrechnen möchte, obwohl das Anschaffungsdatum auf den 1.7.2022 gesetzt ist.
Gilt in diesem Fall auch die monatsgenaue Berechnung ab - in diesem Fall - Monat der Fertigstellung?
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Ich hab das jetzt so gelöst, daß der Beleg in dem Jahr, in dem die Abschreibung beginnt, automatisch das vorgesehene Startdatum als Belegdatum bekommt. Dadurch stimmt die Abschreibung. Nachteil: Man hat dann unter Umständen den Beleg Nr. 1 mitten im Jahr.
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So, und jetzt hab ich auch herausgefunden, warum das schiefgelaufen ist. Ich hatte offenbar irgendwann mal die Idee, daß Buchungsdatum und Belegdatum gleich sein müßten, wenn sie im gleichen Geschäftsjahr liegen. Diese Notwendigkeit sehe ich momentan nicht mehr. Wenn ich darauf verzichte, klappt es auch mit dem importieren Beleg am Anfang des Geschäftsjahres.Ich werde mal eine Testversion bauen und sehen, ob sich das in allen Fällen vernünftig verhält.
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Ist ja normalerweise auch logisch. Aber Steuerrecht und Logik passt nicht immer zusammen 😉
Ist ja normalerweise auch logisch. Aber Steuerrecht und Logik passt nicht immer zusammen 😉Ich schule ja auch IT-Abteilungen der Finanzbehörden. Diese Leute müssen die ganzen Gesetze mit all ihren Ausnahmen in die entsprechende Verwaltungssoftware umsetzen. Ich stelle mir diesen Job nicht lustig vor...
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Ich muß mal sehen, wie weit sich das abschwächen läßt. Jes sollte halt verhindern, daß man durch Änderungen alles durcheinanderbringt....
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Okay, ich hab das jetzt mal so gemacht: Änderungen sind nach einem Import weiterhin möglich, sie passieren nur nicht mehr automatisch bei Änderungen des Belegs. Dadurch kann man den Start auch nochmal verschieben, sofern sich die Abschreibung noch nicht ausgewirkt hat.
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...bis zu einschließlich dem Jahr, in dem es eigentlich losgehen soll.
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