Abschreibung bei Herstellungskosten (Gebäude); Fertigstellung in der Zukunft

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Myriam Boos

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Jan 4, 2021, 9:55:06 AM1/4/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo in die Runde,
wir bauen gerade ein neues Gebäude. Dies zieht sich schon über einen längeren Zeitraum hin. Aktuell planen wir mit einer Fertigstellung und ersten Nutzung ca. Juli 2021.
Steuerlich darf ich ja auch dann erst mit der Abschreibung der Herstellungskosten beginnen. Die Ausgaben fallen ja aber bereits vorher an.
Ich habe mir nun so beholfen, dass ich die Ausgaben auf Konto 300 gebucht und den Abschreibungsbeginn fiktiv auf den 01.07.21 verändert habe.
Ist das so richtig oder gibt es alternativ Vorschläge/Erfahrungen?

Allerdings funktioniert seither die Auswertung "Anlagenverzeichnis" nicht mehr :-( .
Sie öffnet sich nicht mehr.
Zufall?

Freue mich über jeden Tipp.

Viele Grüße
Myriam

Uwe Mock

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Jan 4, 2021, 10:04:07 AM1/4/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ohje... das ist bizarr...

Ich glaube nicht, daß das Programm mit einem Anschaffungsdatum in der Zukunft zurechtkommt...

Welchen Sinn hat es denn, die Ausgaben schon jetzt zu buchen?

Geht das alles tatsächlich noch mit der EÜR? Was ist denn da der Tatbestand, der zur EÜR berechtigt?

Uwe Mock

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Jan 4, 2021, 10:29:58 AM1/4/21
to Jes - Die Java-EÜR
So, ich hab da mal was im Anlagenverzeichnis angepaßt. Es war erstaunlich einfach...

Testversion gibt es hier. Viel Spaß beim Ausprobieren.

Die Fragen oben interessieren mich aber trotzdem!

Myriam Boos

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Jan 5, 2021, 4:54:45 AM1/5/21
to Jes - Die Java-EÜR
Wow, das ging ja super schnell. Vielen Dank.
Also das Anlagenverzeichnis funktioniert wunderbar. Lässt sich wieder aufrufen und berücksichtigt die Abschreibung erst am 2021.

In der Saldenliste bin ich mir jedoch nicht sicher. Ich glaube, dass hier der Betrag berücksichtigt wird, da er ja auf das Konto 300 gebucht wurde. Bin mir aber wie gesagt nicht sicher. Wenn ich mir einzelne Monate in der Saldenliste ausgeben lasse, ist im November (hier wurde die fiktive Abschreibung gebucht) ein geringerer Betrag für Konto 300 aufgeführt als z.B. Oktober und Dezember (hier wurde jeweils der gleiche Betrag ausgeworfen). Warum kann ich jedoch leider nicht nachvollziehen.

Zur Eingabe muss ich wohl bei meiner "Umgehungslösung" bleiben oder?

Myriam Boos

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Jan 5, 2021, 5:01:32 AM1/5/21
to Jes - Die Java-EÜR
Nun noch zu den Fragen:
1. Die EÜR-Berechtigung resultiert aus der freiberuflichen Tätigkeit als Künstler
2. Die Kosten sind ja jetzt bereits entstanden. Das eine ist natürlich die persönliche Übersicht der Ausgaben. Vor allem geht es jedoch auch um die Umsatzsteuererstattung. Da alles in Eigenregie und aus der Wertstoffkette gebaut wird, sind Kosten natürlich schon im Vorfeld des tatsächlichen Bezugs entstanden und der Bau zieht sich nun schon über 2 Jahre. Ich hatte mal die Auskunft vom Finanzamt bekommen, ich dürfte in diesem speziellen Fall ausnahmsweise direkt mit der Abschreibung beginnen und nicht bis zur Fertigstellung/erstmalige Nutzung warten. Im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung wurde diese Aussage wieder revidiert und ich hab jetzt das Problem der Buchung.

Aus dieser Sonderprüfung haben sich übrigens noch weitere Fragen ergeben. Die werde ich aber zu gegebener Zeit in einem extra Thema erfragen :-).

Myriam Boos

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Jan 5, 2021, 10:36:38 AM1/5/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hab mir nun die neue Erklärung zur EÜR in der neuen Version angeschaut (vielen Dank dafür :-)!). Hier wird die "zukünftige" AfA bereits in 2020 berücksichtigt. Gibt es hierfür auch eine Lösung oder muss ich das alles manuell abziehen?
Vielen Dank nochmal für die schnelle Umsetzung des Anlagenverzeichnisses!!!

Uwe Mock

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Jan 5, 2021, 10:41:13 AM1/5/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ich hab mich bisher auf das Anlagenverzeichnis konzentriert. Wo jetzt überall was schon oder noch nicht abgezogen wird, muß ich mir noch anschauen.

Myriam Boos

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Jan 5, 2021, 10:54:23 AM1/5/21
to Jes - Die Java-EÜR
super, danke schön. Bis zur Steuererklärung hab ich ja noch n bisschen Zeit :-)

Uwe Mock

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Jan 5, 2021, 2:41:46 PM1/5/21
to Jes - Die Java-EÜR
So, ich habe mir das jetzt angesehen... und es ist nicht so einfach.

Das Problem ist, daß Jes zu jedem Beleg nur das Buchungsdatum kennt, das im aktuellen (!) Geschäftsjahr liegen muß, und bei Belegen mit Abschreibung noch das ursprüngliche Belegdatum. Das Buchungsdatum wird in Folgejahren auf den ersten Tag des Geschäftsjahres gelegt. Letztlich bedeutet das: Der Beleg kann sich nur entweder merken, wann er "geboren" wurde - oder wann er "aktiv" werden soll. Legt man das Anschaffungsdatum in die Zukunft, dann kann Jes nicht mehr wissen, wann die Vorsteuer abgezogen werden muß.

Workaround:
Ich halte diesen Anwendungsfall für relativ selten. Deshalb dürfte ein Workaround der passende Weg sein (statt dem Programm eine zusätzliche aber selten benötigte Komplexität hinzuzufügen).

1. Den Nettobetrag mit 0% USt buchen.
2. Den Vorsteuer-Betrag (passendes Vorsteuer-Konto, "nur USt") in einer zweiten Buchung mit Abschreibung und Startdatum in der Zukunft buchen.

Das müßte das gewünschte Ergebnis bringen. Getestet habe ich es noch nicht, aber das kann ich morgen mal machen.

Bei der Gelegenheit sind mir noch ein paar Fehler aufgefallen: Abschreibungen lassen sich momentan nicht bearbeiten. Das ist bereits korrigiert, und eine neue Version kommt in Kürze. Das Berechnungsproblem dieser Art von Abschreibungen in der EÜR habe ich lokalisiert und weitgehend behoben. Bei den anderen Auswertungen muß ich mal noch schauen, wo es eine Rolle spielt.

Uwe Mock

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Jan 6, 2021, 9:03:21 AM1/6/21
to Jes - Die Java-EÜR
Jetzt habe ich mir ein Bild verschafft. Vieles hängt wieder mal von der Frage ab, was man von einem Anlagegut eigentlich in der Auswertung sehen möchte.
  • USt-Voranmeldung: Die Abschreibung erscheint im Jahr des Abschreibungsbeginns als Umsatz, liefert aber bei Buchung ohne Vorsteuer keinen Beitrag. Das sehe ich als Schönheitsfehler - den Umsatz muß man ja in der USt-Voranmeldung nicht angeben. Die Frage ist, ob steuerfreie Umsätze an dieser Stelle generell eingerechnet werden sollen.
  • Saldenliste (mit und ohne USt): Der komplette Anschaffungsbetrag wird vor dem Beginn der Abschreibung eingerechnet. Das könnte ein Problem sein. Im Anschaffungsjahr sehe ich es nicht kritisch, denn da wurde das Geld ja tatsächlich ausgegeben. Wenn der Abschreibungsbeginn nicht im Folgejahr ist, haben wir aber Jahre, in denen die Saldenliste kein sauberes Ergebnis liefert. Ab dem Abschreibungsbeginn wird der Auflösungsbetrag eingerechnet.
  • Buchungsjournal: Gleiches Problem wie bei der Saldenliste.
  • Anlagenverzeichnis: Funktioniert.
  • Monatsübersicht: Funktioniert.
  • EÜR: Funktioniert (in der korrigierten Version).
Da die Monatsübersicht funktioniert, müßte ich mir mal anschauen, wie sie das genau macht. Und dann ist eben die Frage: Was sollen Saldenliste und Buchungsjournal anzeigen? Was würde man erwarten?

Für heute werde ich mal eine neue Version bauen mit den ganzen Korrekturen, die mir zwischenzeitlich untergekommen sind. Die Auswertungen können wir uns ja dann im Laufe der Zeit mal vornehmen.

Myriam Boos

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Jan 6, 2021, 10:16:02 AM1/6/21
to Jes - Die Java-EÜR
Vielen Dank erstmal für die ganze Mühe. Teilweise kann ich den Ausführungen in der Theorie folgen. Manches verwirrt mich aber noch.
Workaround:
1. Den Nettobetrag mit 0% USt buchen.=> kann ich erst zum Zeitpunkt des Abschreibungsbeginns buchen oder? Denn dann darf er sich ja steuerrechtlich erst auswirken?
2. Den Vorsteuer-Betrag (passendes Vorsteuer-Konto, "nur USt") in einer zweiten Buchung mit Abschreibung und Startdatum in der Zukunft buchen. => Vorsteuer-Konto dann auf das "AfA-Konto" (in dem Fall "300") buchen? Allerdings meiner Logik nach im Jahr der Entstehung/Zahlung, denn die USt soll sich ja steuerlich bei der Zahlung auswirken, oder?
  • USt-Voranmeldung: Die Abschreibung erscheint im Jahr des Abschreibungsbeginns als Umsatz, liefert aber bei Buchung ohne Vorsteuer keinen Beitrag. Das sehe ich als Schönheitsfehler - den Umsatz muß man ja in der USt-Voranmeldung nicht angeben. Die Frage ist, ob steuerfreie Umsätze an dieser Stelle generell eingerechnet werden sollen. => USt wurde ja bereits im Jahr der Anschaffung berücksichtigt. In den Folgejahren daher unerheblich => somit passt das für die USt-Voranmeldung, denke ich.
  • Saldenliste (mit und ohne USt): Der komplette Anschaffungsbetrag wird vor dem Beginn der Abschreibung eingerechnet. Das könnte ein Problem sein. Im Anschaffungsjahr sehe ich es nicht kritisch, denn da wurde das Geld ja tatsächlich ausgegeben. Wenn der Abschreibungsbeginn nicht im Folgejahr ist, haben wir aber Jahre, in denen die Saldenliste kein sauberes Ergebnis liefert. Ab dem Abschreibungsbeginn wird der Auflösungsbetrag eingerechnet. => hier sehe ich auch auch das Problem. Die Saldenliste soll ja mit der steuerlichen Berücksichtigung übereinstimmen. Dann dürfte aber die Ausgabe nicht vor dem Abschreibungsbeginn erscheinen. Oder hab ich hier den Denkfehler? Saldenliste ist eben nicht gleich steuerliche Berücksichtigung?
  • Buchungsjournal: Gleiches Problem wie bei der Saldenliste.
  • Anlagenverzeichnis: Funktioniert. => passt. :-)
  • Monatsübersicht: Funktioniert. => passt. :-)
  • EÜR: Funktioniert (in der korrigierten Version). => die korrigierte Version, die noch folgt? Aktuell erscheint die Ausgabe noch in der EÜR, dafür die UST nicht :-/ ?

Uwe Mock

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Jan 6, 2021, 10:23:57 AM1/6/21
to Jes - Die Java-EÜR
1. Den Nettobetrag mit 0% USt buchen.=> kann ich erst zum Zeitpunkt des Abschreibungsbeginns buchen oder? Denn dann darf er sich ja steuerrechtlich erst auswirken?

Wenn der Nettobetrag die Abschreibung mit Startdatum in der Zukunft bekommt, müßte es funktionieren, den Betrag sofort zu buchen. Der Beleg wird dann von Jahr zu Jahr übernommen, bis ganz normal die Abschreibung einsetzt.
 
2. Den Vorsteuer-Betrag (passendes Vorsteuer-Konto, "nur USt") in einer zweiten Buchung mit Abschreibung und Startdatum in der Zukunft buchen. => Vorsteuer-Konto dann auf das "AfA-Konto" (in dem Fall "300") buchen?

Vorsteuer-Konto wäre 120, Buchungskonto 300.
 
Allerdings meiner Logik nach im Jahr der Entstehung/Zahlung, denn die USt soll sich ja steuerlich bei der Zahlung auswirken, oder?

Exakt. Ich würde einfach beides (Netto und Vorsteuer) direkt nacheinander buchen.
  • Saldenliste (mit und ohne USt): Der komplette Anschaffungsbetrag wird vor dem Beginn der Abschreibung eingerechnet. Das könnte ein Problem sein. Im Anschaffungsjahr sehe ich es nicht kritisch, denn da wurde das Geld ja tatsächlich ausgegeben. Wenn der Abschreibungsbeginn nicht im Folgejahr ist, haben wir aber Jahre, in denen die Saldenliste kein sauberes Ergebnis liefert. Ab dem Abschreibungsbeginn wird der Auflösungsbetrag eingerechnet. => hier sehe ich auch auch das Problem. Die Saldenliste soll ja mit der steuerlichen Berücksichtigung übereinstimmen. Dann dürfte aber die Ausgabe nicht vor dem Abschreibungsbeginn erscheinen. Oder hab ich hier den Denkfehler? Saldenliste ist eben nicht gleich steuerliche Berücksichtigung?
Das kommt darauf an, was man mit der Saldenliste anstellen möchte...
  • EÜR: Funktioniert (in der korrigierten Version). => die korrigierte Version, die noch folgt? Aktuell erscheint die Ausgabe noch in der EÜR, dafür die UST nicht :-/ ?
Sollte aktuell funktionieren (2.0.14), wenn man getrennt bucht.

Myriam Boos

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Jan 6, 2021, 10:32:42 AM1/6/21
to Jes - Die Java-EÜR
1. Den Nettobetrag mit 0% USt buchen.=> kann ich erst zum Zeitpunkt des Abschreibungsbeginns buchen oder? Denn dann darf er sich ja steuerrechtlich erst auswirken?

Wenn der Nettobetrag die Abschreibung mit Startdatum in der Zukunft bekommt, müßte es funktionieren, den Betrag sofort zu buchen. Der Beleg wird dann von Jahr zu Jahr übernommen, bis ganz normal die Abschreibung einsetzt.
=> hier steh ich glaub gerade komplett auf dem Schlauch. D.h. der Beleg erscheint in den Übersichten (Buchungsjournal, Saldenliste) ohne sich in der EÜR und steuerlich auszuwirken? Sozusagen als "Dummy-Beleg"?

Das kommt darauf an, was man mit der Saldenliste anstellen möchte...=> gibt es hierfür verschiedene Möglichkeiten?

  • EÜR: Funktioniert (in der korrigierten Version). => die korrigierte Version, die noch folgt? Aktuell erscheint die Ausgabe noch in der EÜR, dafür die UST nicht :-/ ?
Sollte aktuell funktionieren (2.0.14), wenn man getrennt bucht. => muss ich mal in Ruhe ausprobieren, wenn ich das berichtigt buche. Heute ist aber glaub mein Kopf dazu zu verwirrt. :-(

Myriam Boos

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Jan 6, 2021, 10:48:35 AM1/6/21
to Jes - Die Java-EÜR

2. Den Vorsteuer-Betrag (passendes Vorsteuer-Konto, "nur USt") in einer zweiten Buchung mit Abschreibung und Startdatum in der Zukunft buchen. => Vorsteuer-Konto dann auf das "AfA-Konto" (in dem Fall "300") buchen?

Vorsteuer-Konto wäre 120, Buchungskonto 300.
 
Allerdings meiner Logik nach im Jahr der Entstehung/Zahlung, denn die USt soll sich ja steuerlich bei der Zahlung auswirken, oder?

Exakt. Ich würde einfach beides (Netto und Vorsteuer) direkt nacheinander buchen.

nochmal zur Klarstellung für mich:

=>> Netto-Betrag => Buchungskonto 300, Vorsteuer-Konto 120 (umsatzsteuerfrei) mit Abschreibungsbeginn in der Zukunft
=>> Umsatzsteuer => zum Zeitpunkt der Entstehung des Aufwandes: Vorsteuerkonto 100 und Auswahl "nur USt" und dann erneut Buchungskonto 300? Wird es dann nicht zweimal berücksichtigt? Oder Vorsteuer auf Buchungskonto 498 ohne Bezug auf "Aufwands-Buchungskonto"?

Uwe Mock

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Jan 9, 2021, 6:49:40 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
So, ich hab das mal in Bildern aufbereitet.

Es kommt Anfang Januar 2021 eine Rechnung für einen Teil des Gebäudes (z.B. das Dach oder das Fundament, ...). Wirklich "in Betrieb gehen" soll es am 1.7.2022. Als Abschreibungsdauer habe ich 16 Jahre angenommen (laut AfA-Tabelle, das hängt aber von der Art des Gebäudes ab).

Erster Schritt: Nettobetrag

afa_zukunft_1.png

Der Betrag wird rein netto gebucht, als Beleg-ID trägt man die Rechnungsnummer ein. Dieser Betrag wird ab dem 1.7.2022 auf 16 Jahre aufgeteilt. Dazu wird eine Abschreibung hinzugefügt (rechts oben: Abschreibung - Abschreibung hinzufügen...)

afa_zukunft_2.png

Die Abschreibung ist hier als lineare Abschreibung eingetragen. Für Anschaffungen aus 2020 und 2021 ist auch die degressive Abschreibung zulässig. Mir ist allerdings nicht ganz klar, ob das auch für Teilanschaffungen gilt. (Dann hätte man u.U. zu ein und demselben Wirtschaftsgut degressive und lineare Abschreibungen gemischt, weil die Bestandteile ihn verschiedenen Jahren fertig geworden sind...)
Wichtig: Hier wird als Anschaffungsdatum das Datum der Fertigstellung, also: das Datum, zu dem die Abschreibung beginnen soll, eingetragen.

Damit ist der erste Schritt erledigt.

Zweiter Schritt: Umsatzsteuer

afa_zukunft_3.png

Die Umsatzsteuer muß auf der Rechnung ausgewiesen sein und wird jetzt separat gebucht. Gleiches Buchungsdatum, gleiche ID, gleiches Konto, diesmal ein "richtiges" Vorstuerkonto. Bei der Art des Betrags wird "nur USt" ausgewählt. Eine AfA brauchen wir hier nicht, denn der USt-Betrag wird ja im Jahr der Zahlung abgerechnet.

Letztlich erhalten wir in der Tabellenansicht also zwei Zeilen:

afa_zukunft_4.png

Am Fettdruck bei Beleg Nr. 1 sehen wir die AfA. Dieser Beleg wird also ins nächste Geschäftsjahr übernommen - bis die Abschreibung beendet wird (z.B. weil das Gebäude verkauft oder abgebrochen wird).

Ergibt das so Sinn?

Uwe Mock

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Jan 9, 2021, 6:55:25 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
So, und jetzt sehe ich, daß Jes im Jahr 2022 ein ganzes Sechzehntel des Betrags abrechnen möchte, obwohl das Anschaffungsdatum auf den 1.7.2022 gesetzt ist.

Gilt in diesem Fall auch die monatsgenaue Berechnung ab - in diesem Fall - Monat der Fertigstellung?

Myriam Boos

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Jan 9, 2021, 7:12:56 AM1/9/21
to jes...@googlegroups.com
Ja, leider... erst bei Erhöhung der Herstellungskosten nach der Fertigstellung darf ich ab Beginn des Jahres abschreiben... 😣 ich muss alle Teile auf 33 Jahre abschreiben... das sind manchmal echt nur noch Cent-Beträge...

Uwe Mock <uwe...@gmail.com> schrieb am Sa., 9. Jan. 2021, 12:55:
So, und jetzt sehe ich, daß Jes im Jahr 2022 ein ganzes Sechzehntel des Betrags abrechnen möchte, obwohl das Anschaffungsdatum auf den 1.7.2022 gesetzt ist.

Gilt in diesem Fall auch die monatsgenaue Berechnung ab - in diesem Fall - Monat der Fertigstellung?

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Uwe Mock

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Jan 9, 2021, 7:50:05 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ich hab das jetzt so gelöst, daß der Beleg in dem Jahr, in dem die Abschreibung beginnt, automatisch das vorgesehene Startdatum als Belegdatum bekommt. Dadurch stimmt die Abschreibung. Nachteil: Man hat dann unter Umständen den Beleg Nr. 1 mitten im Jahr.

Myriam Boos

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Jan 9, 2021, 8:22:50 AM1/9/21
to jes...@googlegroups.com
Das ist auf jeden Fall das kleinere Übel. Ist ja auch gut zu erklären 😊. 
Vielen Dank nochmal für die schnelle Umsetzung. Werde es bei den nächsten fälligen Buchungen gleich auszuprobieren...


Uwe Mock <uwe...@gmail.com> schrieb am Sa., 9. Jan. 2021, 13:50:
Ich hab das jetzt so gelöst, daß der Beleg in dem Jahr, in dem die Abschreibung beginnt, automatisch das vorgesehene Startdatum als Belegdatum bekommt. Dadurch stimmt die Abschreibung. Nachteil: Man hat dann unter Umständen den Beleg Nr. 1 mitten im Jahr.

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Uwe Mock

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Jan 9, 2021, 8:23:09 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
So, und jetzt hab ich auch herausgefunden, warum das schiefgelaufen ist. Ich hatte offenbar irgendwann mal die Idee, daß Buchungsdatum und Belegdatum gleich sein müßten, wenn sie im gleichen Geschäftsjahr liegen. Diese Notwendigkeit sehe ich momentan nicht mehr. Wenn ich darauf verzichte, klappt es auch mit dem importieren Beleg am Anfang des Geschäftsjahres.

Ich werde mal eine Testversion bauen und sehen, ob sich das in allen Fällen vernünftig verhält.

Myriam Boos

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Jan 9, 2021, 8:32:51 AM1/9/21
to jes...@googlegroups.com
Ist ja normalerweise auch logisch. Aber Steuerrecht und Logik passt nicht immer zusammen 😉

Uwe Mock <uwe...@gmail.com> schrieb am Sa., 9. Jan. 2021, 14:23:
So, und jetzt hab ich auch herausgefunden, warum das schiefgelaufen ist. Ich hatte offenbar irgendwann mal die Idee, daß Buchungsdatum und Belegdatum gleich sein müßten, wenn sie im gleichen Geschäftsjahr liegen. Diese Notwendigkeit sehe ich momentan nicht mehr. Wenn ich darauf verzichte, klappt es auch mit dem importieren Beleg am Anfang des Geschäftsjahres.

Ich werde mal eine Testversion bauen und sehen, ob sich das in allen Fällen vernünftig verhält.

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Uwe Mock

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Jan 10, 2021, 8:58:06 AM1/10/21
to Jes - Die Java-EÜR
So, das hat jetzt etwas gedauert. Irgendwie war ich mit keiner Lösung richtig glücklich, so daß ich einiges umarbeiten mußte.

Es sollte jetzt funktionieren. Ab dem Jahr, in dem die Abschreibung beginnt, kann aber die Abschreibung nicht mehr geändert werden. ist das ein hinnehmbarer Nachteil? Die Frage ist, was passiert, wenn z.B. die Fertigstellung sich verzögert.

Uwe Mock

unread,
Jan 10, 2021, 8:59:51 AM1/10/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ist ja normalerweise auch logisch. Aber Steuerrecht und Logik passt nicht immer zusammen 😉

Ich schule ja auch IT-Abteilungen der Finanzbehörden. Diese Leute müssen die ganzen Gesetze mit all ihren Ausnahmen in die entsprechende Verwaltungssoftware umsetzen. Ich stelle mir diesen Job nicht lustig vor... 

Myriam Boos

unread,
Jan 10, 2021, 9:28:59 AM1/10/21
to jes...@googlegroups.com
Nee, das wäre tatsächlich ein Problem. Da die Fertigstellung in der Zukunft liegt und demzufolge heute noch nicht definitiv festgelegt werden kann müsste ich dann alle AfA-Buchungen im Nachgang buchen... keine schöne aussicht 🙄

Uwe Mock <uwe...@gmail.com> schrieb am So., 10. Jan. 2021, 14:59:
Ist ja normalerweise auch logisch. Aber Steuerrecht und Logik passt nicht immer zusammen 😉

Ich schule ja auch IT-Abteilungen der Finanzbehörden. Diese Leute müssen die ganzen Gesetze mit all ihren Ausnahmen in die entsprechende Verwaltungssoftware umsetzen. Ich stelle mir diesen Job nicht lustig vor... 

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Uwe Mock

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Jan 10, 2021, 9:42:58 AM1/10/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ich muß mal sehen, wie weit sich das abschwächen läßt. Jes sollte halt verhindern, daß man durch Änderungen alles durcheinanderbringt....

Myriam Boos

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Jan 10, 2021, 9:54:47 AM1/10/21
to jes...@googlegroups.com
Klar... ich bräuchte praktisch die eierlegende wollmilchsau

Uwe Mock <uwe...@gmail.com> schrieb am So., 10. Jan. 2021, 15:42:
Ich muß mal sehen, wie weit sich das abschwächen läßt. Jes sollte halt verhindern, daß man durch Änderungen alles durcheinanderbringt....

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Uwe Mock

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Jan 10, 2021, 10:11:19 AM1/10/21
to Jes - Die Java-EÜR
Okay, ich hab das jetzt mal so gemacht: Änderungen sind nach einem Import weiterhin möglich, sie passieren nur nicht mehr automatisch bei Änderungen des Belegs. Dadurch kann man den Start auch nochmal verschieben, sofern sich die Abschreibung noch nicht ausgewirkt hat.

Myriam Boos

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Jan 10, 2021, 10:41:55 AM1/10/21
to jes...@googlegroups.com
D.h. innerhalb eines Jahres kann ich es noch manuell ändern und notfalls auch noch in das Folgejahr verschieben...?

Uwe Mock <uwe...@gmail.com> schrieb am So., 10. Jan. 2021, 16:11:
Okay, ich hab das jetzt mal so gemacht: Änderungen sind nach einem Import weiterhin möglich, sie passieren nur nicht mehr automatisch bei Änderungen des Belegs. Dadurch kann man den Start auch nochmal verschieben, sofern sich die Abschreibung noch nicht ausgewirkt hat.

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Uwe Mock

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Jan 10, 2021, 10:58:33 AM1/10/21
to Jes - Die Java-EÜR
...bis zu einschließlich dem Jahr, in dem es eigentlich losgehen soll.

Myriam Boos

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Jan 10, 2021, 11:00:57 AM1/10/21
to jes...@googlegroups.com
Super... danke schön...

Uwe Mock <uwe...@gmail.com> schrieb am So., 10. Jan. 2021, 16:58:
...bis zu einschließlich dem Jahr, in dem es eigentlich losgehen soll.

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