zunächst: Wenn Du JES benutzt, wirst Du eine EÜR machen. Sprich eine einfache Einahme-Überschuss-Rechnung. Diese ist immer (bitte korrigieren, wenn ich hier oder anderswo irre) eine IST-Versteuerung / -buchung.
Das heißt: Wir buchen bei EÜR immer den wahren Geldfluss zu dem Tag, an dem er geflossen ist.
Konkretes Beispiel:
Du stellst am 20.11.2021 eine Rechnung an Y über 1.300 € für Schulung X am 20.4.2022, mit den Zahlungszielen 30 Tage für Anzahlung 300€ und Restbetrag 30 Tage vor Schulungsbeginn.
Die Beleg lautet „Rechnung 211120“ (so benenne ich meine Rechnungen“.
Am 10.12.2021 git es einen Zahlungseingang auf Dein Konto von 300 €.
Am 10.3.2022 gibt es einen Zahlungseingang auf Dein Konto von 1.000 €.
Du buchst:
1. Buchung:
Datum: 10.12.2021
Beleg: Rechnung 211120
Beschreibung: Anzahlung Schulung X am 20.4.2022 von Y
2. Buchung:
Datum 10.3.2022
Beleg: Rechnung 211120
Beschreibung: Restzahlung Schulung X am 20.4.2022 von Y
Da muss man gar nicht tricksen oder „Workaround“ machen, sondern das ist so üblich.
LG
Philip
20 ist wieder eine frohe Zahl
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Philip Zerweck
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