Hallo in die Runde,
zu dem unendlichen Thema Computerabschreibung habe ich mal eine Frage bezüglich der Umsetzung in JES.
Es gibt ja jetzt das neue Schreiben des Finanzministeriums "Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung" vom 22.02.2022 in dem nochmals Stellung zu dem Thema Abschreibung genommen wird.
Grundsätzlich werden dort drei Möglichkeiten zur Abschreibung angeboten:
1. Abschreibung wie bisher über 3 Jahre
2. Abschreibung über 12 Monate, was bedeuten würde z.B. vom 02/22 - 01/23)
3. Abschreibung im Monat der Anschaffung
Was ausdrücklich nicht erlaubt ist, ist es den Kauf in den Ausgaben (z.B. EDV) anzugeben,
da es sich lt. Finanzministerium immer um eine Abschreibung handelt und diese auch in das Anlageverzeichnis eingetragen werden muss.
Lange Vorrede, jetzt zu meiner Frage. Wie setzr man die Abschreibung innerhalb eines Monats, als gesamte Abschreibung z.B. 06/22 in JES um?
Schon mal danke für die Lösungsvorschläge.
Gruß
Werner Engelhardt