Computerabschreibung

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werner.e...@gmail.com

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Jun 1, 2022, 7:29:08 AM6/1/22
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo in die Runde,
zu dem unendlichen Thema Computerabschreibung habe ich mal eine Frage bezüglich der Umsetzung in JES.
Es gibt ja jetzt das neue Schreiben des Finanzministeriums "Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung"  vom 22.02.2022 in dem nochmals Stellung zu dem Thema Abschreibung genommen wird.

Grundsätzlich werden dort drei Möglichkeiten zur Abschreibung angeboten:

1. Abschreibung wie bisher über 3 Jahre
2. Abschreibung über 12 Monate, was bedeuten würde z.B. vom 02/22 - 01/23)
3. Abschreibung im Monat der Anschaffung

Was ausdrücklich nicht erlaubt ist, ist es den Kauf in den Ausgaben (z.B. EDV) anzugeben,
da es sich lt. Finanzministerium immer um eine Abschreibung handelt und diese auch in das Anlageverzeichnis eingetragen werden muss.

Lange Vorrede, jetzt zu meiner Frage. Wie setzr man die Abschreibung innerhalb eines Monats, als gesamte Abschreibung z.B. 06/22 in JES um?

Schon mal danke für die Lösungsvorschläge.

Gruß
Werner Engelhardt

Uwe Mock

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Jun 1, 2022, 11:41:07 AM6/1/22
to Jes - Die Java-EÜR
Eine Abschreibung mit festgelegten Beträgen hinzufügen (1 Jahr Dauer) und als Abschreibungsbetrag im ersten Jahr den Nettobetrag minus 1 EUR angeben?

werner.e...@gmail.com

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Jun 1, 2022, 7:21:22 PM6/1/22
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo,
 
vielen Dank für die prompte Unterstützung.
Ich habe es gerade getestet, ich denke so müsste es tatsächlich gehen,
damit auch das FA zufrieden ist.
 
Viele Grüße
Werner

helge...@gmx.net

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Jul 10, 2022, 10:09:52 AM7/10/22
to Jes - Die Java-EÜR
Ach! Und die Computermaus oder den USB-Stick udgl. Verbrauchsmaterial für 12,80 EUR darf ich nicht mehr unter Büromaterial eintragen?

Uwe Mock

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Jul 10, 2022, 4:53:31 PM7/10/22
to Jes - Die Java-EÜR
Die Maus ist so ein Grenzfall, weil sie nicht eigenständig nutzbar ist.

Bei einem USB-Stick würde ich danach entscheiden, wie er verwendet werden soll: Wenn er im Betriebsvermögen verbleibt, als GWG buchen. Wenn er z.B. einem Kunden oder so zugeschickt werden soll, als "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe".

Axel

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Aug 9, 2022, 9:39:40 PM8/9/22
to Jes - Die Java-EÜR
Habe hier auch so ein ähnliches Problem: Ich habe eine Hardware gekauft, ein spezielles Lesegerät für den PC, über 250€ netto. Ich vermute es gilt nicht als GWG. Wie würdet ihr das nach der aktuellen BMF Richtlinie für IT verbuchen? Abschreibung 1 Jahr? Und Konto 320 Afa?

Mal als Beispiel, wäre das so korrekt wie oben beschrieben oder ganz anders buchen?

Screenshot.png

Ich musste zusätzlich beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, weil das Teil aus dem Ausland kam (Rechnung war aber mit deutscher USt.). Wie buche ich nun die EUSt. noch hinzu? Als einzelnen Posten mit auf die 320 weil es dazugehört?

Viele Grüße
Axel

Axel

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Aug 10, 2022, 7:47:04 AM8/10/22
to Jes - Die Java-EÜR
Der Punkt mit der EUSt. ist geklärt, ich habe im Forum noch das hier gefunden: https://groups.google.com/g/jes-eur/c/UMMSqvD0xIA/
Aber die Verbuchung einer Nicht-GWG Anschaffung macht mir noch Kopfzerbrechen...

Viele Grüße
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