ich hatte mal das gleiche Problem.
Laut telefonischer Aussage vom Finanzamt, muss die ans Finanzamt abgeführte Steuer an dem Termin gebucht werden, an dem sie erfolgt. Und das ist immer im nächsten Quartal. Und daher ist die ans Finanzamt abgeführte Steuer für das Jahr 22 im Jahr 23 als Ausgabe zu verbuchen.
Korrekt muss es heissen: Die im Jahr 22 vereinnahmte USt ist im Jahr 23 an das Finanzamt abzuführen und demnach NICHT in der EÜR22 als Ausgabe zu buchen.
Analog von Leistungen, die evtl. in 22 erbracht wurden, aber erst 23 bezahlt. Auch hier gilt der Tag des Geldflusses bar oder auf dem Konto.
Dies gilt selbstverständlich nur bei einer einfachen EÜR, die immer eine IST-Versteuerung ist, keine SOLL-Versteuerung.
LG
Philip
20 ist wieder eine frohe Zahl
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Philip Zerweck
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