JES 2.8 EüR 2020-2024 Privatentnahme/Privateinlage Zeile 125/126 nicht sichtbar

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Hoa Ng

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Apr 5, 2024, 3:15:51 AMApr 5
to Jes - Die Java-EÜR
xml_plugin_bearbeiten.jpghallo ich nutze derzeit :
  • JES Version 2.8
  • JAVA 21.02.
  • Windows 10/Windows 11

Bisher habe ich das Programm benutzt und bin sehr zufrieden mit der Einfachheit und Übersichtlichkeit. 

Jedoch habe nicht herausgefunden wie man als selbstständige Geld Privateinlage und Privatentnahme machen kann, so dass die Zeile 125 und 126 in der EüR ausgegeben werden.

Leider habe Ich das weder in der Dokumentation noch in der FAQ eine Anleitung gefunden, wie sowas gebucht wird, obwohl das ein fundamentaler Teil für Selbständiger ist, da jeder irgendwie Geld aus dem Umsatz entnehmen muss, um seine seine Monatliche Private Ausgaben zu bezahlen. und beim beginnen des Geschäft muss auch viel Geld Privateingelegt werden.

Unter dem Menü: 
  1. Einstellungen
  2. Plugins-Einstellungen
  3. XML-Plugin bearbeiten
finde ich auch keinerlei Eintrag von Zeile 125/126 für die  Auswertung

was mache Ich hier falsch?
Bitte um schnelle Hilfe.

Danke

Philip Zerweck

unread,
Apr 5, 2024, 11:22:18 AMApr 5
to jes...@googlegroups.com
Moin,
hier meine Meinung dazu und da ich kein Jurist oder Steuerberater bin, bitte ich andere mich zu korrigieren, wenn ich falsch liege.

Als Selbstständig:e bzw. Freiberufler:in wirtschaftet man in und aus der eigenen persönlichen Tasche. Das Geschäft ist keine juristische Person und hat daher kein eigenes Kapital. Das Kapital ist Dein Besitz als natürliche Person aka Privatmensch. Daher gibt es hier keine Privateinlage oder Privatentnahme.

Jedes Geld, dass man/frau als Selbstständig:e erwirtschaftet ist „privates" Geld und jedes Geld, das investiert wird ebenso. Jedes Geld, dass die „Unternehmung“ schuldet, schuldest Du als Unternehmer:in.
Der Cashflow der „Unternehmung“ eines Freiberuflers, Selbstständigen läuft also über Privatkonten.

Da es also per Definition eines Selbstständigen/Freiberuflerin keine Geldströme zwischen dem Unternehmen und der Privatperson gibt, weil sie identisch sind, existieren auch keine Konten.

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG
Philip

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Philip Zerweck
zer...@heikoundphilippa.de
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> <xml_plugin_bearbeiten.jpg>

Bernd Ehrenbrecht

unread,
Apr 5, 2024, 11:22:34 AMApr 5
to jes...@googlegroups.com
Guten Morgen ,

Privateinlagen und -entnahmen werden in JES nicht gebucht , da sie nicht in die EÜR gehören .

MfG

--

Uwe Mock

unread,
Apr 6, 2024, 2:19:26 AMApr 6
to Jes - Die Java-EÜR
Diese Einträge sind nur dann relevant, wenn man in größerem Umfang Schuldzinsen in Abzug bringen will. Vielleicht hilft dieser Artikel bei Haufe weiter.
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Hoa Ng

unread,
Apr 6, 2024, 4:18:34 AMApr 6
to Jes - Die Java-EÜR
das Problem ist, wenn du das Geschäft neu gründest brauch du Kapital, und es muss von deinen Privatkonto auf das Geschäfskonto eingezahlt werden. und wiederum entnimmt man als selbständiger immer Beträge aus dem Geschäftskonto als Einkommen. bei Neugründung kann das schon mal die Summe über 5000€ locker erreichen. und manchmal muss dir auch Kredite einholen. also bei "Überentnahme"..  § 4 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Auch wenn oben gesagt wird, dass alles deins ist und alles nicht in die EüR reingehört. klingt ganz toll aber das Finanzamt will schon genau wissen wofür du alles Geld ausgibst und dass muss soweit ich weiß immer alles in die Zeile 25/26 angeben. Private entnahme für telefon/auto und sonstiges will das FA schon penibel verfolgen, da interessiert es ganz sicher was du an Dich als selbständiger auszahlst.

"[Entnahmen und Einlagen → Zeilen 125-126]
Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind...."

in welches Konto muss ich die Entnahme/einlagen tragen damit die zeile 125/126 als solches in die EüR zusammen berechnet wird?

Uwe Mock

unread,
Apr 6, 2024, 7:02:32 AMApr 6
to Jes - Die Java-EÜR
"Gesondert aufzuzeichnen" ist für mich wieder ein Hinweis, daß das nicht in die EÜR gehört.

Die private Nutzung von geschäftlichen Einrichtungen (Telefon, Auto) ist etwas anderes. Wenn man z.B. ein privates Telefonat führt, das nachher auf der Telefonrechnung auftaucht, dann mindert das den Gewinn. Das darf es aber nicht, weil es ja nicht geschäftlich veranlaßt war. Deshalb rechnet man eine fiktive Einnahme dafür, als ob die Privatperson dem Unternehmer diese Kosten "erstatten" würde. Dadurch wird dieser Posten wieder ausgeglichen.

In den Zeilen für Entnahmen und Einlagen (125, 126) trage ich immer "0" ein. IIRC sind das Felder, die man in Elster ausfüllen muß.

Philip Zerweck

unread,
Apr 6, 2024, 8:54:02 AMApr 6
to jes...@googlegroups.com
Nun:
1. Es gibt kein Firmenkapital, weil es keine Firma gibt, die als juristische Person einen eigenen Besitz haben könnte.
2. Es gibt bei Selbstständigen und Freiberuflern keinen „Betrieb“, wie ihn das verlinkte § 4 EStG (1) vorsieht und keine Bilanz, wie es (2) vorsieht.
Eine EÜR erfolgt im Rahmen des § 4 EStG (3).
3. Es gibt daher bei Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit von Personen aka Menschen, die eine EÜR machen, kein Betriebsvermögen.

4. Eine Überentnahme wie ihn (4a) vorsieht führt bei Selbstständigen / Freiberuflern nicht zu einer negativen Bilanz, weil es keine Bilanz gibt, sondern zu einem negativen Gewinn aka Verlust, der direkt einen Privatverlust darstellt. Ich hatte mal den Fall, dass die Ausgaben unserer GbR in einem Jahr die Einnahmen überstiegen und dies führte zu negativen Einnahmen der GbR-Mitglieder bei der Einkommenssteuer und weiterhin, da diese nicht durch andere Einnahmen kompensiert werden konnten zu einem privaten Verlust in der ESt. Dieser "private Verlust“, dargestellt in einem negativen zu versteuernden Einkommen kann dann als Verlustvortrag beim letzten Jahr oder den darauf folgenden Jahren bei der ESt angerechnet werden.

Entnahme und Einlagen sind nur für Güter vorgesehen die zur Gewinnerzielung ganz oder teilweise von der Selbstständigkeit verwendet wird: Z.B. eine Kameraausrüstung eines Fotografen, die er sich privat angeschafft hat und bei Aufnahme der Selbstständigkeit nun im Rahmen dieser Selbstständigkeit benutzt. Diese Einlagen schreibe ich auf das Konto, das einer Anschaffung dieses Gutes entspräche. Also z.B. Abschreibung. Die Einlage behandele ich so, als ob „das Geschäft“ der Privatperson dieses Gut abkaufen würde.

Ich habe das Gefühl, dass Du auf einen sehr speziellen Fall hinaus willst: Die Freiberuflichkeit soll einen Kredit aufnehmen, von dem Du Dich als Privatperson bezahlst. Das wird nicht funktionieren. Der Kreditnehmer wirst Du selber sein und nicht „das Geschäft“, da dieses keine juristische Person ist und daher keinen Kredit aufnehmen kann.

Eine Entnahme im Sinne eines Lohnes geht auch nicht, weil Du als Selbstständiger Dich ja nicht selber anstellen kannst.

Ich denke für solch einen speziellen Fall musst Du einen Steuerberater aufsuchen, da er weit über die Regel hinausgeht.

Wie immer: das zuvorige ist meine persönliche Meinung als Praktiker / Anwender dazu und ich bin immer gewillt dazu zu lernen.

LG
Philip

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Philip Zerweck
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Hoa Ng

unread,
Apr 12, 2024, 4:33:36 AMApr 12
to Jes - Die Java-EÜR
danke für die Erklärung. nun wird mir etwas klarer. Ich habe bisher immer angenommen das Zeile 125/126  Pflichtfelder sind, so dass man dort alles eintragen muss. ich werde dass als 0 angeben, dann ist alles gut.

da ich beginnen muss ab dieses Jahr meine Buchhaltung selbst zu machen, muss ich mir das alles noch mal lernen.

zum konkreter frage:

1. als selbstständiger : welches Konto muss ich meine Unternehmerlohn in JES eintragen?
2. ich habe bei der Eröffnung des Geschäfts ein Geschäftskonto eingerichtet und dort eingezahlt, um Waren für das Geschäft einzukaufen. Ich wollte geschäftliche Ausgaben strikt von meine privatausgaben trennen.
muss ich die Einzahlungen von meine privaten Konto in Geschäft Skonto überhaupt irgendwie in JES buchen?

Bernd Ehrenbrecht

unread,
Apr 12, 2024, 4:40:15 AMApr 12
to jes...@googlegroups.com
1. es gibt kein Unternehmerlohn . Es ist eine Privatentnahme , die nicht gebucht wird .
2. die privaten Einzahlungen sind eine Privateinlage , die nicht gebucht wird .

In JES werden lediglich Einnahmen und Ausgaben gebucht .

Privateinlagen und -entnahmen müssen gesondert (außerhalb von JES) dokumentiert werden .

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Bernd Ehrenbrecht

unread,
Apr 12, 2024, 4:49:09 AMApr 12
to jes...@googlegroups.com
Der Unternehmerlohn ist ein kakulatorischer Wert , den Du ausschließlich in Deine Preisgestaltung einfließen lässen mußt .

Hoa Ng

unread,
Apr 12, 2024, 8:15:45 AMApr 12
to Jes - Die Java-EÜR
 ich bin etwas verwirrt.

deine aussage: " Privateinlagen und -entnahmen müssen gesondert (außerhalb von JES) dokumentiert werden .", muss ich also doch die Zeile 125/126 vom EüR eintragen oder?

JES soll eine EüR erstellen und dann muss ich die  privateinlagen und -entnahmen  gesondert (außerhalb von JES) dokumentieren...

kann man bei der Auswertung-Konfiguration vielleicht selbst einpaar Sachen einstellen sodass diese  "privateinlagen und -entnahmen " dort aufgenommen werden und eine EüR mit Zusammenfassung für Zeile 125/126 zusammenfasst? Ich stelle mir etwas komplizierter vor wenn ich eine EüR habe, die von JES erzeugt wurde und dann muss ich meine Jahres Geschäftskonto noch mal zusammen rechnen muss was an Einzahlung und Auszahlung dort durch geführte wurde, um hier die zeile 125/126 ausfüllen zu können.
-------------------------------------

Ich denke ich bin nicht der einziger der hier als selbstständiger mit JES eine EüR machen muss und der ständig Privateinlagen und -entnahmen macht. wie macht ihr das? denn anschscheinend ist die zeile 125/126 nicht zu umgehen.

Bernd Ehrenbrecht

unread,
Apr 12, 2024, 8:38:33 AMApr 12
to jes...@googlegroups.com
Standardmäßig gilt in Deutschland die sogenannte doppelte Buchführung , d.h. es wird gebucht : Erfolgskonto gegen Bestandskonto .

Wenn man gewisse Umsatz- , Vermögens- bzw. Umsatzgrenzen nicht erreicht , darf man auf die sogenannte einfache Buchführung zurückgreifen , d.h. es werden nur Einnahmen bzw. Ausgaben unabhängig von den Geldströmen gebucht .

Diesen Umstand macht sich JES zunutze (Uwe sei Dank dafür !) .
Es werden in JES nur (Unternehmens-)Erfolgskonten gebucht .

Die Einnahmen und Entnahmen eines Selbständigen gehören daher NICHT in JES - sie sind UNABHÄNGIG gemäß  4 Absatz 4a aufzuzeichnen .
Eine Excel-Liste sollte reichen .

Wenn Sie diese Diskussion im Web verfolgen möchten, rufen Sie https://groups.google.com/d/msgid/jes-eur/c00c4548-9094-46e1-ad93-9ce4af729dcbn%40googlegroups.com auf.

Hoa Ng

unread,
Apr 12, 2024, 9:02:39 AMApr 12
to Jes - Die Java-EÜR
ich habe die Suche von der Groups nach "125" gemacht  Nach Konversationen suchen (google.com)  , anscheinend sind auch einige die mit EüR von 2020 und 2021 mit zeile 125/126 einträge in JES. 

sind in späteren Versionen von JES oder EüR-Plugins diese Einbeziehung der zeile 125/126 nicht mehr vorgesehen ? oder muss was machen damit es ermöglich wird.

Tim Ruffing

unread,
May 10, 2024, 4:29:33 PMMay 10
to jes...@googlegroups.com
Man kann die Entnahmen und Einlagen durchaus in jes erfassen. Man kann
dazu zusätzliche Konten "Geldentnahme" und "Geldeinlage" anlegen. Dazu
muss man dann Auswertungsplugin anpassen.

Ja, die Werte sind letztendlich nur für Schuldzinsen relevant, aber
trotzdem verpflichtet § 4 Abs. 4a EStG die Entnahmen und Einlagen
aufzuzeichen. Wenn ich das in der Praxis ignorieren und in der EÜR
einfach zwei mal 0 eintrage, dann ist das trotzdem eine falsche Angabe
und zweitens zeige ich, dass die Aufzeichungspflichten nicht ernst
nehme. Das wird einem Prüfer unter Umständen nicht gefallen. (Ich muss
allerdings dazu sagen, dass ich keine praktischen Erfahrungen mit
Prüfungen habe.) Und ja, die Entnahmen und Einlagen sind "gesondert"
aufzuzeichnen, aber das heißt ja nicht, dass mich jes nicht dabei
unterstützen kann.

Das ganze hat aber auch praktische Vorteile. Praktischer als eine
zusätzliche Excel-Tabelle ist jes allemal. Und gerade mit CSV-Import
ist eine Erfassung der Entnahmen und Einlagen sinnvoll. Beim Import der
Kontoauszüge wird man über die entsprechenden Buchungen ohnehin
stolpern, und bei gemischten Buchungen (betrieblich/privat) ist es dann
meines Erachtens auch logischer den kompletten Betrag zu
buchen. Jedenfalls meckert jes dann nicht, dass der Betrag nicht
vollständig verbucht wurde, und alles ist konsistent mit den
Kontoauszügen. Das macht die Nachvollziehbarkeit besser, nicht nur für
den Prüfer, sondern auch für einen selbst.

Ein Problem in der Praxis ist allerdings, dass man dann gemischten
Ausgaben, die dann doch recht oft vorkommen (z. B. Internetrechnung 50%
unternehmerisch / 50% privat), nicht einfach mit der prozentualen
Aufteilungsfunktion buchen kann. Man muss die Buchung doch manuell
trennen wegen der unterschiedlichen Umsatzsteuerkonten. Deshalb wäre es
toll, wenn man
1. bei prozentualer Aufteilung für die zwei Teile auch verschiedene
Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerkonten wählen könnte, und
2. vielleicht auch "krumme" Prozentbeträge buchen könnte, z. B. für den
Anteil vom häuslichen Arbeitszimmer, der typischerweise nicht exakt 50%
ist...

Viele Grüße,
Tim

Uwe Mock

unread,
May 11, 2024, 3:44:24 AMMay 11
to Jes - Die Java-EÜR
Was genau sind "krumme" Prozentbeträge?

Tim Ruffing

unread,
May 15, 2024, 12:31:26 AMMay 15
to jes...@googlegroups.com
z. B. 13,47% Prozent statt 13%.

Der Slider ist ziemlich praktisch für ganzzahlige Werte, aber
vielleicht könnte die Zahl trotzdem in einem Textfeld stehen, so dass
man sie auch durch Eintippen anpassen kann und so dann nicht-
ganzzahlige Werte eingeben kann.

On Sat, 2024-05-11 at 00:44 -0700, Uwe Mock wrote:
> Was genau sind "krumme" Prozentbeträge?
> --
> Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie in Google Groups E-Mails von
> der Gruppe "Jes - Die Java-EÜR" abonniert haben.
> Wenn Sie sich von dieser Gruppe abmelden und keine E-Mails mehr von
> dieser Gruppe erhalten möchten, senden Sie eine E-Mail an
> jes-eur+u...@googlegroups.com.
> Wenn Sie diese Diskussion im Web verfolgen möchten, rufen Sie
> https://groups.google.com/d/msgid/jes-eur/b3ad20a7-007e-4c06-bab2-00b3c22c9d3dn%40googlegroups.com
> auf.

Uwe Mock

unread,
May 15, 2024, 1:26:19 AMMay 15
to Jes - Die Java-EÜR
z. B. 13,47% Prozent statt 13%.

Was ist denn das für ein Anwendungsfall? 

Tim Ruffing

unread,
May 22, 2024, 2:09:10 AMMay 22
to jes...@googlegroups.com
Das kommt vor allem beim häusliches Arbeitszimmer vor. Wenn 13,47% der
Fläche der Mietwohnung auf das Arbeitszimmer entfallen, sind auch in
der Regel 13,47% von Miete, Strom, usw. abziehbar.


On Tue, 2024-05-14 at 22:26 -0700, Uwe Mock wrote:
> > z. B. 13,47% Prozent statt 13%.
>
>
> Was ist denn das für ein Anwendungsfall? 
> --
> Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie in Google Groups E-Mails von
> der Gruppe "Jes - Die Java-EÜR" abonniert haben.
> Wenn Sie sich von dieser Gruppe abmelden und keine E-Mails mehr von
> dieser Gruppe erhalten möchten, senden Sie eine E-Mail an
> jes-eur+u...@googlegroups.com.
> Wenn Sie diese Diskussion im Web verfolgen möchten, rufen Sie
> https://groups.google.com/d/msgid/jes-eur/8bf073d9-5930-465a-b09d-0ada1c636bean%40googlegroups.com
> auf.

Uwe Mock

unread,
May 22, 2024, 2:11:15 AMMay 22
to Jes - Die Java-EÜR
Das machst Du mit der Prozentaufteilung?

Ich hatte das einmal ausgerechnet und dann jeden Monat denselben Betrag gebucht. Gerade Miete ändert sich ja nicht so oft.

Bei Strom bin ich mir nicht so sicher. Manche haben ja extra dafür einen zusätzlichen Stromzähler.

Philip Zerweck

unread,
May 22, 2024, 1:19:18 PMMay 22
to 'Andreas' via Jes - Die Java-EÜR
Ich mache das auf der Grundlage der Jahresabrechnung im Durchschnitt, also 12 mal das Gleiche an Verbrauch (Kaltwasser, Strom & Wärme.
Den Verbrauch rechne ich einfach über die qm des beruflich benutzten Wohnungsanteils von dem Gesamten.

Wurde bisher über Jahre nie beanstandet

LG
Philip

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Philip Zerweck
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Uwe Mock

unread,
May 22, 2024, 1:21:07 PMMay 22
to Jes - Die Java-EÜR
Bei mir hat das Finanzamt ein einziges Mal nachgefragt, wie ich die Kosten für das Arbeitszimmer berechne. Ich habe dann einen Grundriß der Wohnung hingeschickt, in dem das Arbeitszimmer markiert war, und eine Dreisatzrechnung. Das Finanzamt hat sich daraufhin nie wieder deswegen gemeldet.
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