Am 19.08.25 um 23:54 schrieb Manfred Schlitter:
> Als Einzelunternehmer bin ich bei Abrechnung über EÜR zur
> "Istversteuerung"
> vepflichtet.
> Ich buche also den Vorgang, wenn E-bay die Rechnung erstellt.
Das was du beschreibst ist aber Sollversteuerung (versteuert wird, was
bezahlt werden *soll*). Für die Istversteuerung ist die Zahlung
relevant, nicht die Rechnung (versteuert wird, was bezahlt worden
*ist*). Gilt umgedreht auch für Ausgaben: die Vorsteuer kannst du erst
in dem Anmeldezeitraum ziehen, in dem das Geld deinem Konto / deiner
Karte belastet wurde.
Gruß