Rundung bei der USt.

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Werner Holtfreter

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Jan 22, 2026, 7:30:00 AMJan 22
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo in die Runde!

Die Regelung, dass Cent-Beträge bei der USt. ignoriert werden können - und müssen, weil es in Elster gar keine Eingabemöglichkeit für Cent gibt, war sicherlich mal als Erleichterung gedacht, führt aber zur Mehrarbeit. Es gibt eine Differenz zwischen monatlicher und jährlicher Rundung. Diese liegt regelmäßig unter einem €. Das Finanzamt sagte telefonisch: Bei Differenzen bis zu einem € machen wir gar nichts. ChatGPT sagt, das muss sauber in der Jahres-USt-Erklärung angeben werden. Wer sich politisch nicht exponiert wie Ballweg, wird wegen ein paar Cent sicherlich nicht 9 Monate in Untersuchungshaft kommen, aber wir möchten es ja richtig machen:

Jes bietet dazu anscheinend keine Hilfe. Dort kann man zwar nach "USt" suchen und die ausgewählten Zeilen werden dann unten addiert - was wirklich ganz toll ist - nur hat man dann die USt die IN den betreffenden Monaten gezahlt ist, nicht diejenige USt FÜR die betreffenden Monate. Die USt für Dezember wird z.B. erst im Februar des Folgejahrs gezahlt, ist also gar nicht unter den Zahlungen des Geschäftsjahres zu finden.

Ich unterstelle oben, dass die Dauerfristverlängerung beantragt und die Sondervorauszahlung geleistet wurde, was eine weitere Komplikation dargestellt: Sie wird im Februar für das Geschäftsjahr gezahlt und im Dezember wieder abgezogen. Man kann sie also im Feb. und Dez. entweder berücksichtigen oder ignorieren, denn der Betrag hebt sich auf.

Ignoriert ihr Rundungsdifferenz und nehmt die von Jes errechnete Jahres-USt als Vorauszahlungssoll? Oder wie ermittelt ihr das Vorauszahlungssoll?

René Neumann

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Jan 22, 2026, 7:55:40 AMJan 22
to jes...@googlegroups.com
Zu den Rundungen:

ROUND(SUM(beträge)) ≠ SUM(ROUND(beträge)), das liegt in der Natur der
Sache. In den ersten Jahren, wo ich damit zu tun hatte, hat mir das echt
graue Haare gemacht, aber inzwischen nimmt man das halt so hin. Manche
Dinge im Steuerrecht sind broken by design (gibt ja auch Dinge, wo auf
USt-Seite auf ganze Euro gerundet wird, auf VSt-Seite aber nicht; gibt
auch immer lustige Differenzen).

In der Theorie kann man sicherlich in der UStE auch nur die Summe der
Beträge aus den UStVA eintragen und umgeht damit das Rundungsproblem.
Fühlt sich aber nicht korrekt an, weil ja nur die UStE die
Steuererklärung ist (und die bezieht sich auf das ganze Jahr).

Zum Vorauszahlungssoll: Das würde ich nicht aus JES nehmen. Das ist
genau definiert als die Summe der Vorauszahlungen einschl. SVZ. Die
würde ich im Zweifel aus den abgegebenen UStVA berechnen (wenn du in
Elster den Zugriff auf das Steuerkonto beantragt hast, kann man das auch
gut gegen die Buchungen dort abgleichen). Denn wie du schon schreibst,
ist die EÜR-Sicht davon unabhängig (USt-Zahlung im Februar gehört, bei
DFV, umsatzsteuerlich ins Vorjahr, einkommensteuerlich aber ins aktuelle).

Und: WISO hat übrigens genau die gleichen Probleme, auch mit den
Jahresscheiben. Ist da jedes Mal ein Krampf gegen die Automatismen.
Da ist mir JES schon lieber.

Just my 2¢.

Gruß,
René

Am 22.01.26 um 13:30 schrieb 'Werner Holtfreter' via Jes - Die Java-EÜR:
> Hallo in die Runde!
>
> Die Regelung, dass Cent-Beträge bei der USt. ignoriert werden können - und
> müssen, weil es in Elster gar keine Eingabemöglichkeit für Cent gibt, war
> sicherlich mal als Erleichterung gedacht, führt aber zur Mehrarbeit. Es
> gibt eine Differenz zwischen monatlicher und jährlicher Rundung. Diese
> liegt regelmäßig unter einem €. Das Finanzamt sagte telefonisch: Bei
> Differenzen bis zu einem € machen wir gar nichts. ChatGPT sagt, das muss
> sauber in der Jahres-USt-Erklärung angeben werden. Wer sich politisch nicht
> exponiert wie Ballweg, wird wegen ein paar Cent sicherlich nicht 9 Monate
> in Untersuchungshaft kommen, aber wir möchten es ja richtig machen:
>
> Jes bietet dazu anscheinend keine Hilfe. Dort kann man zwar nach "USt"
> suchen und die ausgewählten Zeilen werden dann unten addiert - was wirklich
> ganz toll ist - nur hat man dann die USt die *IN* den betreffenden Monaten
> gezahlt ist, nicht diejenige USt *FÜR* die betreffenden Monate. Die USt für

Werner Holtfreter

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Jan 22, 2026, 8:59:27 AMJan 22
to Jes - Die Java-EÜR
> In der Theorie kann man sicherlich in der UStE auch nur die Summe der Beträge aus den UStVA eintragen

Diese Summe wird ja nicht automatisch berechnet. Jes berechnet die Jahres-USt auf Basis des Jahresumsatzes. Die könnte sich mit nur geringem Fehler als Vorauszahlunssoll nehmen.

> wenn du in Elster den Zugriff auf das Steuerkonto beantragt hast

Was meinst du damit, wie geht das? Ich habe lediglich Zugriff auf die übermittelten Formulare.

> USt-Zahlung im Februar gehört, bei DFV [Dauerfristverlängerung], umsatzsteuerlich ins Vorjahr, einkommensteuerlich aber ins aktuelle

Ist das so? Die USt-Zahlung im Februar ist Teil der Gewinnermittlung im laufenden Jahr und damit maßgebend für die Einkommensteuer im laufenden Jahr, soweit sind wir einig. Lediglich Zahlungsgrund und -höhe der USt. beruhen auf dem Umsatz des Vorjahres.

Uwe Mock

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Jan 22, 2026, 9:04:21 AMJan 22
to Jes - Die Java-EÜR
Die Umsatzsteuer ist ein gar lustiges Thema...

Ich beschreibe euch mal meinen Workflow. Der hat sich kürzlich geändert, weil das FA von mir wieder vierteljährliche Anmeldungen will (und dadurch keine Sondervorauszahlung), aber im Prinzip ist es gleich.

Jes rundet ja die Umsatzsteuer für die Voranmeldungen schon so, wie es das FA haben will, nämlich die Umsatzsummen auf volle Euro. Die Vorsteuer wird nicht gerundet. Aus der Differenz ergibt sich der noch zu zahlende bzw. zu erstattende Betrag, der in der USt-Voranmeldung herauskommt. Sobald der Betrag eingezogen oder überwiesen wird, buche ich das auf das entsprechende Konto.

Wenn die Jahreserklärung ansteht, mache ich eine Jahres-Auswertung in Jes. Die bereits bezahlten Beträge ermittle ich aus der EÜR des Vorjahres, und zwar so, wie Werner das im Ausgangspost beschrieben hat: über die Suchfunktion. Dadurch bekomme ich eine Liste von Buchungen, bei denen ich in der Beschreibung immer notiert habe, um welchen Monat oder welches Quartal es geht (das steht auch in der Buchung auf meinem Geschäftskonto, also z.B. 1. VJ 2026). In der Suchfunktion kann ich diese Beträge exportieren. Ich öffne sie in LibreOffice Calc und lösche die, die zum vorletzten Geschäftsjahr gehören. Dann fehlen noch diejenigen Beträge, die zu den letzten Monaten des vergangenen Geschäftsjahres gehören und die im aktuellen Geschäftsjahr gebucht wurden. Die hole ich mir händisch aus der aktuellen EÜR. Zu Zeiten, als ich noch die Sondervorauszahlung leisten mußte, habe ich mit dieser Calc-Datei auch den Betrag für die Sondervorauszahlung berechnet (1/11 der Summe, IIRC).

In der USt-Jahreserklärung kann das jetzt natürlich zu der beschriebenen Differenz führen. Wenn diese Differenz unter einem Euro ist, trage ich das tapfer so ein, und das Finanzamt zieht dann auch die 10 oder 15 Cent ein.  Ist die Differenz größer, dann forsche ich nach, woran das liegt (shit happens...).


René Neumann

unread,
Jan 22, 2026, 7:09:09 PMJan 22
to jes...@googlegroups.com

Am 22.01.26 um 14:59 schrieb 'Werner Holtfreter' via Jes - Die Java-EÜR
wenn du in Elster den Zugriff auf das Steuerkonto beantragt hast
Was meinst du damit, wie geht das? Ich habe lediglich Zugriff auf die 
übermittelten Formulare.

Formulare > Steuerkontoabfrage 

Man muss erst einmal die Vollmacht für sich selber beantragen (ja, wirklich - für jede Steuernummer). Dann kann man jederzeit sehen, was so steuerlich abgeht (Sollstellung, Offene Beträge, Geleistete Zahlungen).


Werner Holtfreter

unread,
Jan 23, 2026, 11:36:14 AMJan 23
to Jes - Die Java-EÜR
ELSTER > Formulare & Leistungen > Alle Formulare
habe ich zwei mal durchsucht. "Steuerkontoabfrage" gibt es in meinem Elster nicht. Bundesland BW, sollte aber keine Rolle spielen, Elster ist ja bundeseinheitlich.


 

Werner Holtfreter

unread,
Jan 23, 2026, 12:01:58 PMJan 23
to Jes - Die Java-EÜR
Ich habe es gefunden, es ist ein größerer Akt, aber ich werde es tun:

René Neumann

unread,
Jan 23, 2026, 4:48:39 PMJan 23
to jes...@googlegroups.com
Ah, guter Punkt. Kann sein, dass das erst auftaucht im Menü, wenn man
die Registrierung als Vollmachtnehmer abgeschlossen hat.

Am 23.01.26 um 18:01 schrieb 'Werner Holtfreter' via Jes - Die Java-EÜR:
> Werner Holtfreter schrieb am Freitag, 23. Januar 2026 um 17:36:14 UTC+1:
>
> René Neumann schrieb am Freitag, 23. Januar 2026 um 01:09:09 UTC+1:
>
>
> Am 22.01.26 um 14:59 schrieb 'Werner Holtfreter' via Jes - Die Java-EÜR
>
> wenn du in Elster den Zugriff auf das Steuerkonto beantragt hast
>
> Was meinst du damit, wie geht das? Ich habe lediglich Zugriff auf die
> übermittelten Formulare.
>
> Formulare > Steuerkontoabfrage
>
> Man muss erst einmal die Vollmacht für sich selber beantragen (ja, wirklich
> - für jede Steuernummer). Dann kann man jederzeit sehen, was so steuerlich
> abgeht (Sollstellung, Offene Beträge, Geleistete Zahlungen).
>
>
> *ELSTER > Formulare & Leistungen > Alle Formulare*
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