Abschreibung bei Teilzahlungen buchen

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Myriam Boos

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May 11, 2022, 5:52:32 AM5/11/22
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo in die Gruppe,
ich habe eine Frage zur Buchung von Abschreibungen, wenn ich das Wirtschaftsgut in verschiedenen Monaten bezahlt habe.
Konkreter Fall:
Kauf eines gebrauchten Firmenfahrzeugs.
Anzahlung am 19.04.2022, Schlusszahlung bei Abholung am 01.05.2022.
Dadurch habe ich grds. zwei Belege zu zwei Zahlungsterminen in unterschiedlichen Monaten.
Nun die Fragen:
1.) Wie buche ich unterschiedliche Belege zu einem Anlagegut? Sind ja duch die verschiedenen Monate unterschiedlich hohe Auflösungsbeträge im Anschaffungsjahr.

2.)Bei getrennter Buchung hätte ich ja nach Ende der Abschreibung für ein Fahrzeug auch 2(oder mehr)x 1,00 Euro Restbuchwert.

3.) und als Ergänzungsfrage: Normalerweise folgen Nebenkosten doch dem Hauptzweck. Heißt, ich müsste die Zulassungsgebühren etc. ebenfalls in die Abschreibung mit aufnehmen, da sie zum Anlagegut gehören und nicht separat genutzt werden können. Wie buche ich das? Oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Freue mich über jede Hifestellung.
Danke schön

Dr.-Ing. Bernard Frank

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May 11, 2022, 11:01:18 AM5/11/22
to jes...@googlegroups.com
Hmm…. Gar nicht so einfach.

Folgender Beitrag sollte grundsätzlich hilfreich sein:


Da es ein Gebrauchtwagen ist, entwällt wohl die Umsatzsteuer. Das macht es ein wenig einfacher.

Der Zeitpunkt, ab dem die Abschreibung läuft ist gemäß dem Artikel auch klar also bei Schlusszahlung/Abholung.

Muss nur noch so gebucht werden, dass der Gesamtbetrag für die Abschreibung passt.

Ich bin wirklich kein Buchhalter und kann hier nur sagen was ich erwägen würde:

- Einen Buchungssatz als aufgeteilter Beleg mit den zwei Zahlungen zum Zeitpunkt der Schlusszahlung erstellen und diesen mit Abschreibung versehen.

oder - und so habe ich das bisher gemacht:

- Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung also in dem Fall dem der Schlusszahlung einen Beleg mit  der Gesamtsumme und der entsprechender Abschreibung einstellen. Bei mir war das Konto 320 Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Bie Kfz gibt es aber teilweise Sonderregelungen. Diese ggf. bitte berücksichtigen. 

Damit ist zwar der Zeitpunkt der Anzahlung nicht korrekt gebucht, alles andere müsste jedoch passen. Der Zeitpunkt der Anzahlung ist ja demnach steuerlich nicht relevant.

- Einen Sammelposten erstellen geht wohl nicht, da die Beträge vermutlich zu groß (Einzelbeträge über 1000€?) sind.

Hat jemand einen besseren Vorschlag?

Freundliche Grüße 

Bernard

--
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Myriam Boos

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May 11, 2022, 12:07:59 PM5/11/22
to jes...@googlegroups.com
Vielen Dank schon mal für die Infos.

Ich hatte schon Betriebsprüfung und aktuell immer wieder Nachfrage/-prüfungen durch das Finanzamt,  daher bin ich inzwischen sehr vorsichtig, ja alles richtig zu buchen.

Zur Ergänzung: Der Gebrauchtwagen wurde über einen Händler mit Umsatzsteuer gekauft...

Hat noch jemand Erfahrungen? 
Und wie sieht es mit den "Nebenleistungen" aus?

--

Uwe Mock

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May 11, 2022, 1:16:07 PM5/11/22
to Jes - Die Java-EÜR
Wenn das Finanzamt so hinterher ist, würde ich dort explizit nachfragen, wie sie es haben wollen. Einerseits sind sie dazu verpflichtet, Fragen zu beantworten, und andererseits zeigt man damit den Willen, es "richtig" zu machen.

Dr.-Ing. Bernard Frank

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May 12, 2022, 4:13:53 AM5/12/22
to jes...@googlegroups.com
Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung gehören meines Wissens zum Kauf und sind auch mit abzuschreiben. Ich hatte das mal bei der Abholung eines Kfz. Also einen aufgeteilten Beleg erstellen in dem Fall. 

Freundliche Grüße 

Bernard Frank


Myriam Boos

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May 12, 2022, 10:26:54 AM5/12/22
to jes...@googlegroups.com
Ja so hatte ich es beim letzten Mal gemacht. Durch die unterschiedlichen Belege habe ich jetzt aber für ein Auto 4 anlagegüter mit Erinnerungsvermögen á 1 Euro. Hab das manuell bei der EÜR immer geändert. Das wollte ich dieses mal umgehen und schlauer regeln 😉
Scheint aber nicht so einfach zu sein...

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Dr.-Ing. Bernard Frank

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May 12, 2022, 10:37:46 AM5/12/22
to jes...@googlegroups.com
Verstehe nicht. Bei einem aufgeteilten Beleg gibt es doch nur einen Beleg mit einem Datum.

Freundliche Grüße 
Bernard

Myriam Boos

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May 12, 2022, 12:30:19 PM5/12/22
to jes...@googlegroups.com
Altes Problem: unterschiedliche Daten = unterschiedliche Belege = unterschiedliche Abschreibungsgüter
Ich müsste also "tricksen" und alle Belege unabhängig vom tatsächlichen Datum am selben Tag buchen. Dann kann ich diese als aufgeteilten Beleg buchen und das Problem wäre im Ergebnis gelöst. Aber eben mit dem "Trick" der "unreinen" Buchung...

Wenn Sie diese Diskussion im Web verfolgen möchten, rufen Sie https://groups.google.com/d/msgid/jes-eur/025AE5F9-15FE-4156-A5C4-F3AE20AC2720%40lightningdesign.eu auf.

Dr.-Ing. Bernard Frank

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May 12, 2022, 3:55:35 PM5/12/22
to jes...@googlegroups.com
Steuerrechtlich wäre es aber richtig siehe den Link, den ich verschickt hatte. Am besten wirklich mit dem Finanzamt klären wie Uwe vorgeschlagen hat. Ich hatte bei dieser Vorgehensweise keine Probleme. In meinem Fall waren mehrere Abschlagszahlungen im Vorfeld zu leisten, deren einzelne Zeitpunkte das Finanzamt jedoch nicht interessieren dürften - den Leistungserbringer natürlich schon. Es wird ja eh in jedem Jahr nicht der gesamte Kaufpreis gebucht beim Anlagegut sondern nur die AfA darauf. Die muss stimmen und das tut sie dann. 

Myriam Boos

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May 13, 2022, 12:45:42 AM5/13/22
to jes...@googlegroups.com
So hatte ich es auch gelesen und werde das nun so versuchen... und die Belege einfach zu einer Beleg-ID zusammen führen.

Vielen Dank für die Unterstützung 

Wenn Sie diese Diskussion im Web verfolgen möchten, rufen Sie https://groups.google.com/d/msgid/jes-eur/72848747-36BE-4E30-8378-DDAD7596AECB%40lightningdesign.eu auf.
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