Man kann allerdings Gegenstände, die man zu Anfang einbringt, als Ausgaben ansetzen.
z.B. einen Bürostuhl der 4 Jahre alt ist und mal 400 € gekostet hatte, mit einem Wert von
400-(400/13*4)=276,92€ einbringen und weil es unter 400 € sind sofort als Ausgabe im ersten Jahr buchen, oder weil es einzeln nicht nutzbar ist als Teil der gesamten Büromöblierung, die man ähnlich zusammenstellt auf die Restjahre abschreiben.
(13 Jahre ist die Abschreibefristen Büromöbel nach AfA)
LG
Philip
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Philip Zerweck
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> Am 05.07.2025 um 11:36 schrieb Uwe Mock <
uwe...@gmail.com>:
>
> Wir machen hier EÜR. Da geht es nur um die Summe der Einnahmen und die Summe der Ausgaben. Es ist auch egal, auf welchem Weg man Geld bekommt oder ausgibt.
>
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