Hallo zusammen,
ich habe zum ersten Mal Waren aus China importiert und durfte dem DHL Fahrer Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entrichten. Diese wird (google) wie eine Vorsteuer behandelt und kann, wenn man zum Abzug von Vorsteuer berechtigt ist, wie gezahlte Vorsteuer behandelt werden.
Meine Fragen:
1. Ich habe die gezahlte EUSt auf das Konto 498 (Vorsteuer) gebucht, mit 0% Umsatzsteuer, Betrag incl. Umsatzsteuer. In der Auswertung EÜR für einfachen Kontenrahmen D2019 führt das (richtigerweise) dazu, dass in Zeile 63 (gezahlte Vorsteuerbeträge) die EUSt auf die anderen gezahlten Vorsteuerbeträge aufaddiert wird. Ich hoffe, die Buchung auf Konto 498 ist OK?
2. In der Auswertung "Umsatzsteuer" und in der "Monatsübersicht (mit Steuerkonten)" taucht die EUSt aber nicht als Vorsteuer auf. Wenn die EUSt wie eine Vorsteuer behandelt wird, sollte sie das aber, oder nicht?
3. Wenn ich die EUSt. auf Konto 498, allerdings mit "nur USt" buche, stimmen die Zahlen in der Auswertung "Umsatzsteuer" und in der Monatsübersicht, allerdings kommt bei der Auswertung EÜR für einfachen Kontenrahmen eine Warnung, dass die Buchung nicht korrekt berücksichtigt wurde, und der Betrag fehlt dann auch in Zeile 63. Wie verbuche ich das denn richtig?
Wäre für Antworten sehr dankbar!
Grüße
Claus