Problem im JES

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Philip Zerweck

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Nov 20, 2025, 1:58:24 PMNov 20
to jes...@googlegroups.com
Lieber Uwe und Community,
mir ist bei der USt/EÜR folgendes passiert:

Ich mache die USt einmal im Jahr (keine Voranmeldung, sondern nach Abschluss des Jahres direkt), dazu benutze ich die Auswertung „Umsatzsteuervoranmeldung“, aber das Prinzip würde auch gelten, wenn man monatliche oder quartalsweise USt-Voranmeldung machen würde.

Wir hatten eine Geldzuwendung ohne erwartete Gegenleistung. Reines Mäzenatentum.
Dieses ist als Einnahmen ohne USt zu buchen.
Ich habe es auf ein Einnahmekonto gebucht. (Ich habe mehrere Einnahmekonten 511 bis 517 erstellt, um die besser trennen zu können.)

In der Saldenliste tauchen also beispielsweise auf:
515 „Konto Einnahmen §4, USt-befreit, Lehrtätigkeit“ Summe 100,-
516 „Konto Einnahmen VG-Wort, VG-Bild" Summe 10,-
517 „Konto Einnahmen Mäzenatentum, Zuwendung ohne Leistungserwartung“ Summe 100,-

In der Auswertung „EÜR für einfache Kontenrahmen“ taucht auf:
Zeile 16, "Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind …“ Summe 210,-

soweit richtig.

ABER
In der Auswertung „Umsatzsteuervoranmeldung taucht auf:

Umsatzsteuer
Umsatzsteuerfrei (0%) Summe Umsatz: 210,-

Das ist falsch, denn in dieser Zeile dürften die nicht umsatzsteuerbaren Einnahmen „Konto Einnahmen VG-Wort, VG-Bild“ und „Konto Einnahmen Mäzenatentum, Zuwendung ohne Leistungserwartung“ nicht auftauchen.

richtig wäre hier:

Umsatzsteuerfrei (0%) Summe Umsatz: 100,-

Also, entweder habe ich die Gesetze und Anweisungen nicht richtig verstanden, kapiert, oder aber JES müsste die Möglichkeit haben, Konten zwar für die EÜR, Zeile 16 zu inkludieren, aber bei der USt Umsatzsteuer, Zeile Umsatzsteuerfrei (0%) auszuschließen.

Hat jemand einen Tip für mich?

Ja, ich habe das dann auf nem Zettel ausgerechnet, aber das ist ja nicht Sinn des Programms.
BTW: Ich denke, dass viele Freiberufler im künstlerischen, gestalterischen Bereich ähnliche Herausforderungen haben.

Beste Grüße an das beste EÜR-Programm und seinen Macher.
Philip

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Philip Zerweck
zer...@heikoundphilippa.de
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Uwe Mock

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Nov 20, 2025, 3:00:45 PMNov 20
to Jes - Die Java-EÜR
Ich bin bei meiner Tätigkeit in den letzten drei Jahrzehnten davon ausgegangen, daß "nicht umsatzsteuerpflichtig" und "Umsatzsteuer 0%" synonym ist. Das wurde auch noch nie hinterfragt oder beanstandet.

In meiner VG-Wort-Abrechnung von September steht "Es erfolgt eine Ausschüttung von Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach[...], die [...] nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegt." Ich habe den Betrag mit 0% USt gebucht, und der Betrag ist in der Umsatzsteuervoranmeldung in Feld 87 gelandet.

Ist das falsch gebucht bzw. vorangemeldet? Was wäre die Alternative gewesen?

In der Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung steht:

Bitte tragen Sie die Umsätze und erhaltenen Anzahlungen zum ermäßigten Steuersatz von 0 % (§ 12 Absatz 3 UStG) in die Zeile 15 ein. Diesem Steuersatz unterliegen ausschließlich die Lieferung, Installation und unentgeltliche Wertabgabe von
  • Solarmodulen, 
  • wesentlichen Komponenten für den Betrieb einer Photovoltaikanlage und
  • Speichern, die dazu dienen, den mit den Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern,
an den Betreiber einer Photovoltaikanlage.

Denkt das Finanzamt jetzt, ich habe PV-Komponenten verkauft?

In §4 UStG wird aufgezählt, welche Umsätze "steuerfrei" sind. PV-Komponenten sind nicht dabei, die stehen in §12, denn deren "Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent".

Gibt es wirklich einen Unterschied zwischen "steuerfrei" und "0% USt"?

Uwe Mock

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Nov 21, 2025, 4:03:14 AMNov 21
to Jes - Die Java-EÜR
Ich habe mal weiter recherchiert. Die Steuerbefreiung auf PV-Komponenten gilt seit 1.1.2023. In Voranmeldungen vor 2023 habe ich Umsätze zu 0% USt tatsächlich nicht angegeben. Das Feld 87 kam erst bei den Voranmeldungen ab 2023 ins Spiel - und da habe ich es fleißig ausgefüllt. Gestört hat es niemanden...

Philip Zerweck

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Nov 21, 2025, 7:16:36 AMNov 21
to jes...@googlegroups.com
Moin,
ja, die EÜR und USt wird immer komplizierter. 

AFAIK ist die Trennung zwischen 
A) Umsatzsteurbefreite Umsätze §4 und
B) umsatzsteuerbar Umsätze

schon deutlich älter. Ich habe mich bisher aber nie drum gekümmert, weil ich bisher nur „umsatzsteuerfrei §4“ hatte.

Erst zur EÜR, welche aber kein Problem mit JES ist, sondern nur die Frage in welche Zelle des Formulars man die Zahlen von JES einträgt.
In der EÜR 2023 habe ich versehentlich die Umsätze nach „umsatzsteuerfrei §4“ in die neue Zeile für die umsatzsteuerreduzierten (§12) eingetragen, auch weil die so sackdämlich direkt unter der Zeile für die „normalen“ Umsätze stand.

Ein Mecker habe ich vom Finanzamt bisher nicht bekommen.

In der EÜR 2024 habe ich das dann wegen der Übernahme der Daten bemerkt, dass ich in 2023 0%-USt-Umsätze mit Solaranlagen angegeben hatte und die wieder in die richtige Zeile eingetragen, mit der geforderten Angabe "§4, Abs. 21, a) bb)" 

ACHTUNG: Ich kann das, wenn ich ein leeres Formular aufmache nun gar nicht mehr sehen, jetzt gibt es nur noch die Zeile 16, in die alles eingetragen werden soll????
(Ich hatte echt keine Drogen genommen und die 23er ud 24er im Abstand von 2 Wochen germacht gehabt. Ich war sogar gezungen bei den umsatzsteurfreien Einnahmen den genauen Paragraphen mit Absatz anzugeben. Habe ich was im Wasser, oder haben die in letzter Zeit radikal vereinfacht?)

Es geht aber auch nicht in erster Linie um die EÜR, denn für die ist es egal, ob „umsatzsteuerbefreit §4“, „umsatzsteuerreduziert §12“ oder „nicht umsatzsteuerbar“.

jetzt zur USt, denn da ist das Problem mit den Zahlen von JES
Es geht um die USt, denn da sind Umsätze, die „umsatzsteuerbefreit §4“ sind anzugeben, während „nicht umsatzsteuerbar“ Umsätze NICHT anzugeben sind. VG-Wort ist nicht umsatzsteuerbar, ebenso wie Mäzenatentum.

soweit mein Wunsch in JES die Umsatztseuervoranmeldung zu ändern, wozu man ein Einnahme-Konto bräuchte, das für die EÜR zur Summe der Einnahmen ohne UST summiert wird, aber bei der USt-Voranmeldung eben nicht summiert wird.

beste Grüße
Philip

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Philip Zerweck
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Am 21.11.2025 um 10:03 schrieb Uwe Mock <uwe...@gmail.com>:

Ich habe mal weiter recherchiert. Die Steuerbefreiung auf PV-Komponenten gilt seit 1.1.2023. In Voranmeldungen vor 2023 habe ich Umsätze zu 0% USt tatsächlich nicht angegeben. Das Feld 87 kam erst bei den Voranmeldungen ab 2023 ins Spiel - und da habe ich es fleißig ausgefüllt. Gestört hat es niemanden...

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Uwe Mock

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Nov 21, 2025, 8:32:23 AMNov 21
to Jes - Die Java-EÜR
Meinst Du die Zeile 23 "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug z. B. Umsätze nach § 4 Nummer 8 bis 29 oder § 19 Absatz 1 UStG"?

Ich habe mir seit gestern schon Gedanken gemacht. Wenn ich zulasse, daß man Belege ohne Umsatzsteuerkonto angibt, dann müßte Jes das alles schon können. Dann kann man "nicht steuerbar" einfach ohne Umsatzsteuerkonto eingeben und "0% Umsatzsteuer" wird dann über das bisherige Umsatzsteuerkonto abgewickelt.

Wenn ich es recht sehe, gibt es die Problematik nur bei der Umsatzsteuer, nicht aber bei der Vorsteuer. Richtig?

Philip Zerweck

unread,
Nov 21, 2025, 1:20:15 PMNov 21
to jes...@googlegroups.com
Wenn ich es recht sehe, gibt es die Problematik nur bei der Umsatzsteuer, nicht aber bei der Vorsteuer. Richtig?

Ja, so ist es. Aktuell zumindest. Wenn Elster bei EÜR wieder die komischen Sachen macht, dass es die unterschiedlichen <arten von 0% USt getrennt abfragt, dann auch dort.

LG
Philip

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Philip Zerweck
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Philip Zerweck

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Nov 21, 2025, 4:31:10 PMNov 21
to jes...@googlegroups.com
Sorry, verguckt:

Aaaaalso:
JES hat ja keine USt-Auswertung, sondern nur die Auswertung für die USt-Voranmeldung. Was kein Problem ist, weil man ja einfach die Auswertung der USt-Voranmeldung fürs ganze Jahr nehmen kann und mit den Zahlen dann die USt macht.

Und in dieser Auswertung sind eben alle 0%-USt-Umsätze summiert, weil es keine Einnahmekonten gibt, die zwar in der EÜR-Auswertung mit summiert werden, aber in der USt-Voranmeldung nicht.

In dem USt-Formular von Elster sind die Umsätze mit 0% anzugeben, aber OHNE Umsätze, die nicht umsatzsteuerbar sind.
Ob in den Elster-Formularen für die Voranmeldung dies auch so ist, weiß ich nicht, logisch wäre es.

Aber was ist schon logisch im Steuerrecht???

Beste Grüße
Philip

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Philip Zerweck
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