Sorry, das war nicht richtig. Natürlich gibt es auch für uns EÜRler Vermögenswerte, v.a. solche, die abgeschrieben werden. Genau genommen könnte darunter auch die Anschaffung der Domain fallen. Die Nutzung der Domain dagegen muss eine Betriebsausgabe und auch Werbekosten sein, denn nur eine aktive Domain macht deine Webseite zugänglich.
Falls du der Auffassung 100% folgen möchtest, dass Domains nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind, dann müsstest du wie folgt vorgehen:
- Anschaffung und jährliche Aktualisierung jeweils als Werbungskosten (125) buchen
- Im Anhangsverzeichnis unter "nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens" die Anschaffungskosten (einmalige Kosten) als konstanten Wert aufführen – und zwar jedes Jahr den gleichen Betrag