Welches Konto für Internet-Domain?

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Stefan Bley

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Jan 1, 2019, 10:30:30 AM1/1/19
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo,

laut gängiger Rechtsprechnung ist die Internet-Domain für das eigene Unternehmen (bzw. der Erwerb dieser) weder eine Betriebsausgabe noch ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut. Sie wird als immaterielles Wirtschaftsgut betrachtet, das nicht an Wert verliert. Im SKR03 wird dafür das Konto "Ähnliche Rechte und Werte" verwendet.

Welches Konto aus dem Einfachen Kontorahmen würdet ihr für den Domain-Kauf empfehlen?

Beste Grüße,
Stefan

Philip Zerweck

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Jan 1, 2019, 11:13:26 AM1/1/19
to Jes - Die Java-EÜR
ich verbuche Aufwendungen für Internetauftritte immer im Konto 125 "Werbekosten (z.B. Inserate, Werbespots, Plakate)" und hatte seit Jahren keine Beanstandung

Martin Betz

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Jan 2, 2019, 9:59:36 AM1/2/19
to Jes - Die Java-EÜR
Ja, 125 Werbekosten. So buche ich das vielen Jahren ohne Probleme. Für EÜ-Rechner sind Domains Betriebsausgaben, da lediglich der tatsächliche Geldfluss und nicht abstrakte Vermögen relevant ist.

Stefan Bley

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Jan 2, 2019, 10:10:38 AM1/2/19
to Jes - Die Java-EÜR
Alles klar, ich danke euch. Die Buchung als Betriebsausgabe "Werbekosten" macht in meinem Kopf auch am meisten Sinn.

Für EÜ-Rechner sind Domains Betriebsausgaben, da lediglich der tatsächliche Geldfluss und nicht abstrakte Vermögen relevant ist.
Wo ist das geregelt? Laut https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2018/517/anlage_euer#marker2365 sind nicht abnutzbare immaterielle Werte in der EÜR im Anlagenverzeichnis zu erfassen.

Martin Betz

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Jan 2, 2019, 10:42:23 AM1/2/19
to Jes - Die Java-EÜR
Für EÜ-Rechner sind Domains Betriebsausgaben, da lediglich der tatsächliche Geldfluss und nicht abstrakte Vermögen relevant ist.
Wo ist das geregelt? Laut https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2018/517/anlage_euer#marker2365 sind nicht abnutzbare immaterielle Werte in der EÜR im Anlagenverzeichnis zu erfassen.

Sorry, das war nicht richtig. Natürlich gibt es auch für uns EÜRler Vermögenswerte, v.a. solche, die abgeschrieben werden. Genau genommen könnte darunter auch die Anschaffung der Domain fallen. Die Nutzung der Domain dagegen muss eine Betriebsausgabe und auch Werbekosten sein, denn nur eine aktive Domain macht deine Webseite zugänglich.

Falls du der Auffassung 100% folgen möchtest, dass Domains nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind, dann müsstest du wie folgt vorgehen:

- Anschaffung und jährliche Aktualisierung jeweils als Werbungskosten (125) buchen
- Im Anhangsverzeichnis unter "nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens" die Anschaffungskosten (einmalige Kosten) als konstanten Wert aufführen – und zwar jedes Jahr den gleichen Betrag


Die entsprechenden Paragraphen im EStG lassen übrigens noch deutlich kompliziertere Interpretationen zu, und es gibt ja auch Urteile, die zu deiner ursprünglichen Frage passen (vgl. https://www.iww.de/astw/archiv/--5-estg--domain-namen-sind-nicht-abnutzbare-immaterielle-wirtschaftsgueter-f52562). Es geht aber hierbei immer nur um den Erwerb der Domain, nicht um die Nutzungsgebühr, denn diese muss mMn immer als Betriebsausgabe (Werbekosten) gebucht werden können.

Stefan Bley

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Jan 2, 2019, 10:50:33 AM1/2/19
to Jes - Die Java-EÜR
Das ist gar nicht so einfach zu trennen, was bei der Domain Anschaffungskosten und was Nutzungsgebühren sind. Die Domain kostet jedes Jahr 14,90 Euro, sowohl im Anschaffungsjahr als auch in allen Folgejahren.

Im Internet findet man bei Verwendung der Buchungskreise SKR03 und SKR04 den Hinweis, dass man die Anschaffung auf "Ähnliche Rechte und Werte" buchen soll und sämtliche nachfolgenden Kosten als Betriebsausgabe "Werbung". Das war dann der Ausgangspunkt für meine Frage, weil es im Einfachen Kontenrahmen ein solches "Rechte und Werte"-Konto nicht gibt.

Ich werde es jetzt pragmatisch machen und - wie ihr - auch die 14,90 Euro vom Anschaffungsjahr auf das Konto 125 buchen. Wohl wissend, dass das offensichtlich nicht 100%ig zur Rechtsprechung passt.

Uwe Mock

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Jan 4, 2019, 5:02:04 AM1/4/19
to Jes - Die Java-EÜR
Bitte zwischen tatsächlichen Kosten des Erwerbs (die Domain gehört jemandem und ich kaufe sie für einen Betrag X) und der Pflegekosten (das, was man monatlich oder jährlich an den Webhosting-Anbieter bezahlt) unterscheiden.

Martin Betz

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Jan 4, 2019, 7:25:05 AM1/4/19
to Jes - Die Java-EÜR

Bitte zwischen tatsächlichen Kosten des Erwerbs (die Domain gehört jemandem und ich kaufe sie für einen Betrag X) und der Pflegekosten (das, was man monatlich oder jährlich an den Webhosting-Anbieter bezahlt) unterscheiden.

Ja, Webhosting (Webspace, VPS, Root-Server) und Domain benötigen auf jeden Fall eigene Buchungen. Fraglich war im Diskussionsverlauf, wie Erwerb, Nutzung und immaterieller Wert der Domain unterschiedlich behandelt werden sollen.

Uwe Mock

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Jan 4, 2019, 8:31:52 AM1/4/19
to Jes - Die Java-EÜR

Martin Betz

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Jan 4, 2019, 8:45:57 AM1/4/19
to Jes - Die Java-EÜR


Es geht hier aber weiterhin nur um die Anschaffung. Die Nutzungsgebühr sind Betriebsausgaben:

"Die an die DENIC zu entrichtenden jährlichen Gebühren führen zu Betriebsausgaben."

Das gilt damit auch für unmittelbare Gebühren via Dienstleister wie InWX oder Namecheap.

Uwe Mock

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Jan 4, 2019, 9:59:08 AM1/4/19
to Jes - Die Java-EÜR
Mir ist nicht so unmittelbar klar, worum es eigentlich geht. In einem Post stand:

"Das ist gar nicht so einfach zu trennen, was bei der Domain Anschaffungskosten und was Nutzungsgebühren sind. Die Domain kostet jedes Jahr 14,90 Euro, sowohl im Anschaffungsjahr als auch in allen Folgejahren."

Ich finde es dagegen sehr einfach zu trennen: Das, was man an den Webhosting-Anbieter bezahlt, sind Nutzungsentgelte (keine "Gebühren"!). Das, was man an den vorherigen Nutzer bezahlt, sind Anschaffungskosten.

Anschaffungskosten halte ich bei einem Domainnamen allerdings für die Ausnahme. Ich habe so was noch nie bezahlt.

Stefan Bley

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Jan 4, 2019, 10:03:19 AM1/4/19
to Jes - Die Java-EÜR
Um das aufzuklären:

In meinem Fall habe ich eine Domain angeschafft, indem ich sie registriert habe (sie gehörte noch keinem). Für micht entstand dann die Frage, ob ich die Kosten im Anschaffungsjahr dann als "Kaufpreis" betrachten muss und alle weiteren Kosten als Nutzungsentgelte.
Dem ist ja nach der Diskussion hier nicht so.

Ich nehme mit, dass Anschaffungskosten nur welche sind, wenn ich die Domain jemandem abkaufe. Für den Fall wüsste ich dann aber nicht, wie ich das in Jes buchen soll.

Uwe Mock

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Jan 4, 2019, 10:11:37 AM1/4/19
to Jes - Die Java-EÜR
So, wie ich den Artikel bei Haufe verstanden habe, als Anlagegut auf Konto 310 mit Null-Abschreibung. Wenn man die Domain dann löscht oder veräußert, wird die Abschreibung beendet, wodurch der Anschaffungspreis im betreffenden Jahr abgezogen wird. Im Fall eines Verkaufs ist der Verkaufspreis als Einnahme zu buchen.

Richtig?
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