Zuordnung Konto 113-Verbrauchsmaterial im EÜR 2021-Auwertungsplugin

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Renko Kuhlmann

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Feb 19, 2022, 12:23:06 PM2/19/22
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Uwe,
ich bin gerade dabei, die EÜR-Meldung vorzubereiten und habe bemerkt, dass beim EÜR 2021-Auswertungsplugin für den Kleinunternehmer das Konto 113 mit der Bezeichnung Verbrauchsmaterial der Zeile 26 für Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe zugeordnet wird. War bisher wohl auch immer so.
Ich habe im letzten Jahr Desinfektionsmittel im Konto 113 als Verbrauchsmaterial gebucht. Hierfür dürfte in der Anlage EÜR sachlich Zeile 57 (Arbeitsmittel) oder eher 66 (Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben) passender sein? Oder empfiehlst Du, Verbrauchsmittel wie Reiniger, auf einem anderen Konto, z.B. allgemeines Ausgabenkonto, zu buchen.
Schöne Grüße und vielen Dank für das tolle und einfach zu bedienende Buchungsprogramm
Renko

Uwe Mock

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Feb 19, 2022, 1:29:59 PM2/19/22
to Jes - Die Java-EÜR
Das ganze wird vielleicht etwas klarer, wenn man es historisch betrachtet. Konto 113 trägt ja noch den Zusatz "Bitte auf Konto 110 buchen". Andererseits ist die Zeile 57 "Arbeitsmittel" in der Anlage EÜR erst 2019 aufgetaucht. Früher waren viele Dinge als "Übrige Betriebsausgaben" zu klassifizieren (z.B. auch Porto).

Generell finde ich es nicht einfach, bestimmte Dinge in "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe", "Arbeitsmittel" und (sozusagen) "Sonstiges" einzuteilen. Letztlich wird es nicht die große Rolle spielen - sofern die Zuordnung nachvollziehbar ist. Werden irgendwelche branchenüblichen Grenzen über- oder unterschritten, wird das Finanzamt nachfragen, was man da gebucht hat. Ein Buchungsjournal der betreffenden Konten bringt dann die Aufklärung.

Die Anleitung zur Anlage EÜR enthält leider auch keine Definitionen für diese Begriffe. Gibt es anderswo Definitionen oder zumindest Abgrenzungsregeln?

Renko Kuhlmann

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Feb 19, 2022, 3:45:40 PM2/19/22
to Jes - Die Java-EÜR
Vielen Dank für die Erläuterungen.

Den Zusatz "Bitte auf Konto 110 buchen" muss ich bei meinem Kontorahmen wohl mal rausgelöscht haben, weil ich damit nichts anfangen konnte. Die zunehmende Aufsplitterung der Ausgaben in der Anlage EÜR ist beim Kleinunternehmer angesichts der in Frage kommenden Beträge sowieso sinnlos.

Dann dürfte für mich die Lösung darin bestehen, das Desinfektionsmittel auf dem Konto 100-Allgemeines Ausgabenkonto zu buchen. Dann wird es im EÜR-Plugin korrekt der Zeile 66 "Übrige Betriebsausgaben" zugeordnet.
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