Fall 1: Du hast Deine Selbstständigkeit erst in 23 begonnen. Dann eher Dinge „einbringen" als alte Beschaffungen per Abschreibung fortführen. Ich hatte damals z.B., eine Kameraausrüstung eingebracht, die ich im Jahr der Einbringung mit rund 1.500 DM beziffert hatte. Damals musste man so etwas nicht abschreiben, sondern konnte man direkt absetzen. Auf Nachfrage hätte ich die (ur-)alten Rechnungen der einzelnen Teile der Ausrüstung vorweisen können, die den Wert von 1.500 DM aufgezeigt hätten. Hatte ich mit Bürostuhl, Tisch, etc.pp. gemacht gehabt.
Fall 2: Deine Selbstständigkeit läuft bereits länger und Du bist jetzt erst auf JES umgestiegen. Dann einfach die Abschreibungen händisch eintragen, z.B. als „jährliche Abschreibung aus separater Aufstellung“, diese Aufstellung wie eine Rechnung behandeln und das Abschreibungsverzeichnis wie gehabt führen. So hatte ich es gemacht, als ich auf JES umstieg.
diese meine Tips, ohne Gewähr.
LG
Philip
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Philip Zerweck
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