Also ich hab mich jetzt nochmal schlau gemacht und bin zu folgendem Schluss gekommen:
ich habe mich an den Herstellern der Buchführungssoftware orientiert, die das so regeln:
-Computer Kauf 1900 ,- Euro als Afa für bewegliche WG aktivieren und Abschreibungdauer auf 2 oder 3 Jahre einstellen
-Dann Abschreibung bearbeiten und auf 1 Jahr ändern und auf festgelegte Beträge einstellen
-In der Abschreibungstabelle unten dann im laufenden Jahr den vollen Auflösungsbetrag von 1899,- eintragen , es bleibt also 1 Euro übrig
-Im Anlagenverzeichnis taucht der Computer dann auf und weist den vollen Auflösungsbetrag auf
-Alternativ könnte man auch Abschreibung vorzeitig beenden, dann wird es in der EÜR in der Zeile Restbuchwert eingetragen
-oder es als sonstige Betriebsausgaben angeben
Die einen schreiben so, die anderen widerrum so, ein Steuerberater sagt gar nicht ins Anlagevermögen buchen, wohin sagt er aber auch nicht, die Hersteller der Software sagen ins Anlagevermögen vorsichtshalber, das sagen
auch diverse Steuerseiten.