Afa nach neuem BMF Schreiben

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3Deoskill

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Oct 8, 2021, 8:58:40 PM10/8/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hi ich wollte mal fragen , wie ich das machen könnte mit der Afa laut dem neuen BMF schreiben. Es heißt ja, man kann jetzt direkt abschreiben und oder den Restbuchwert vollständig abschreiben....
Buch ich das dann direkt auf das Konto z.B. Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter, ohne eine Abschreibung hinzuzufügen.......??

MfG
Tom

Uwe Mock

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Oct 9, 2021, 1:35:21 AM10/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Welches der vielen BMF-Schreiben?

3Deoskill

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Oct 11, 2021, 6:01:38 AM10/11/21
to Jes - Die Java-EÜR
sorry , das Nut­zungs­dau­er von Com­pu­ter­hard­wa­re und Soft­ware zur Da­ten­ein­ga­be und -ver­ar­bei­tung Schreiben.

uwe...@gmail.com schrieb am Samstag, 9. Oktober 2021 um 07:35:21 UTC+2:
Welches der vielen BMF-Schreiben?

3Deoskill

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Oct 14, 2021, 7:33:11 AM10/14/21
to Jes - Die Java-EÜR

Uwe Mock

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Oct 14, 2021, 11:07:49 AM10/14/21
to Jes - Die Java-EÜR
Offenbar ist dieses BMF-Schreiben die Grundlage.

Laut dieser Quelle wird die Anschaffung dann "wie ein geringwertiges Wirtschaftsgut" abgeschrieben. D.h. man würde es einfach als GWG buchen.

Alternativ könnte man es mit einjähriger Abschreibung buchen. Dann bleibt der Erinnerungswert von 1 EUR übrig, d.h. man hat die Anschaffung im Anlagenverzeichnis. Außerdem wird natürlich der Anschaffungsmonat berücksichtigt. (Bei der Buchung kann man momentan nur Nutzungsdauern ab 2 Jahren wählen. Beim Bearbeiten der AfA kann man aber die Anzahl der Jahre auf 1 reduzieren. Das sollte ich mal vereinheitlichen.)

Was jetzt "richtig" ist, ist zumindest unklar.

Bei schon laufender AfA kann man "Abschreibung vorzeitig beenden..." verwenden.

3Deoskill

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Oct 23, 2021, 7:36:46 AM10/23/21
to Jes - Die Java-EÜR

Also ich hab mich jetzt nochmal schlau gemacht und bin zu folgendem Schluss gekommen:
ich habe mich an den Herstellern der Buchführungssoftware orientiert, die das so regeln:

-Computer Kauf 1900 ,- Euro als Afa für bewegliche WG aktivieren und Abschreibungdauer auf 2 oder 3 Jahre einstellen
-Dann Abschreibung bearbeiten und auf 1 Jahr ändern und auf festgelegte Beträge einstellen
-In der Abschreibungstabelle unten dann im laufenden Jahr den vollen Auflösungsbetrag von 1899,- eintragen , es bleibt also 1 Euro übrig
-Im Anlagenverzeichnis taucht der Computer dann auf und weist den vollen Auflösungsbetrag auf

-Alternativ könnte man auch Abschreibung vorzeitig beenden,  dann wird es in der EÜR in der Zeile Restbuchwert eingetragen
-oder es als sonstige Betriebsausgaben angeben

Die einen schreiben so, die anderen widerrum so, ein Steuerberater sagt gar nicht ins Anlagevermögen buchen, wohin sagt er aber auch nicht, die Hersteller der Software sagen ins Anlagevermögen vorsichtshalber, das sagen
auch diverse Steuerseiten.
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