Eintragung Einnahmen und Ausgaben einer Photovoltaik-(PV)-Anlage als Unternehmer

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Jan Walter

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May 17, 2025, 6:08:15 AMMay 17
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Uwe, hallo Community,

ich bin neu, sowohl bei Jes, als auch bzgl. Erstellen einer korrekten EÜR. Und bin beeindruckt, dieses coole Programm entdecken zu dürfen! Vielen Dank! 

Meine (Anfänger-)Fragen:
1.) Wie verbuche ich korrekterweise meine Einnahmen und Ausgaben aus zwei PV-Anlagen, die ich mit Hilfe der Sonneninitiative (https://www.sonneninitiative.org/home/; Bürgerenergie, nur deshalb erlaube ich mir die Werbung hier!) bereits vor mehreren Jahren installiert habe (entspr. noch ohne Nullsteuersatz und mit Wahl als Unternehmer und nicht Kleinunternehmer).
a) Bei Einnahmen macht es vermutlich Sinn, einfach z.b. "Kunde 1" in "PV-Anlage X" umzubenennen und das dort einzutragen, richtig?
b) Bei Ausgaben wähle ich welches Konto?
c) Muss ich die PV-Anlage trotz der Änderungen zum 1.1.2023 (s.u.) irgendwie als abzuschreibende Anlage in mein Vermögen nehmen in Yes?
2.) Ich habe in einem Gutschrift-Dokument der Sonneninitiative regelmäßig sowohl Ein- als auch Ausgabenposten zusammengefasst. Ich kann das in Yes aber nicht in einem gemeinsamen Beleg mit Ein- und Ausgaben je GU eintragen, sondern muss Ein- und Ausgaben separieren, richtig? (Oder wäre es OK, hier Ein- und Ausgaben aufsummiert einzutragen? Ist glaube ich eigentlich nicht i.O steuerrechtlich...)

Zum Hintergrund und für den Fall, dass hier jmd mehr Ahnung davon hat noch meine Umstände: Ich bin seit ca. 2020 PV-Betreiber. Rückwirkend zu 1.1.22 gilt Nullsteuersatz und Umsatzsteuerbefreiung in bestimmten Fällen. Meine Abschreibung der Anlage auf mehrere Jahre ist - soweit ich das verstanden habe - aber dadurch in meinem spezifischen Fall leider auch passé. Ich darf sie nicht mehr weiter abschreiben und hatte es auch versäumt Sonderabschreibung und diesen Investitionskostenabzug zuvor in höherem Modus einzutüten. Bisher habe ich das alles "hemdsärmelig" in einer Excel-Tabelle geführt und würde das nun gerne korrekt und gemeinsam mit meiner selbständigen Tätigkeit als Berater in Jes als EÜR führen.

Vielen Dank für Unterstützung mit den Anfänger-Fragen oben schon vorweg!

Weiterführend: Und falls jmd Ahnung hat bzw. ich selbst neue Erkenntnisse gewinne, können wir hier gerne gemeinsam Hinweise bzgl. der komplexen PV-Thematik vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen zum 1.1.23 (rückwirkend ab 1.1.22) wie beschrieben sammeln :-)
Beste Grüße
Jan

PS: Sorry, ich habe glaube ich noch nicht verstanden, wie ich diese Nachricht am besten tagge, damit sie gut einsortiert wird hier in der Gruppe...

ber...@lightningdesign.eu

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May 18, 2025, 7:04:36 AMMay 18
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Jan,

das sind sehr viele uns spezielle Fragen. Ich habe wohl einen sehr ähnlichen Fall und will daher gerne versuchen die zu beantworten hier in der Gruppe.

zu 1.) Die PV-Anlagen als Anlagen mit Abschreibung (wird dann automatisch jedes Jahr wieder übernommen und gerechnet), die monatlichen? Abrechnungen, die Du erhältst vom Anbieter als Einnahmen mit angehängten Belegen (ich verwende dazu eine Beleg-Vorlage für einen aufgeteilten Beleg in dem ich ,mehrere Werte immer aktualisiere also z.B.: Erlöse (nicht steuerbar 0%), Erlöse (Steuerpflichtig Umsatzsteuer 19%), Kosten (Steuerpflichtig Umsatzssteuer 19%) oder so, wie Du eben die Abrechnungen am besten zusammenfassen kannst und Umsatzsteuerrechtlich richtig behandeln. Und alle weiteren Belege eben je nach Inhalt auf die entsprechenden Konten als Einzelbelege.

So jedenfalls mache ich das seit Jahren und habe auch schon Betriebsprüfungen so problemlos bestanden.

zu 1 a.) Ja, ich würde bei mehreren Anlagen mehrere "Kunden" anlegen für die Einnahmen mit dann entsprechend erweitertem Kundenrahmen: z.B. 510, 520

zu 1 b.) ich bringe die in den erhaltenen Abrechnungen zusammengefassten Ausgaben wie zu 1.) beschrieben aufs selbe zur Anlage zugeordnete Konto (also z.B. 510) im Rahmen der aufgeteilten Belege als negativen Wert auf das Einnahme Konto mit ein, so wie bei mir auch die monatliche Abrechnung die Werte für Erlöse und Kosten ordnet und zusammenfasst.

zu 1 c.) Ob Du von den Änderungen profitieren kannst, ist mir nicht bekannt. In der Regel sind wir selbständige und als PV-Betreiber auch ein Gewerbe betreibende Umsatzssteuerpflichtig (zumindest ab einer gewissen Größe der Anlagen) und daher vermute ich dass dies für Dich irrelevant ist. Du wirst die eingenommene Umsatzssteuer in Jes siehe zu 1.) auch korrekt buchen müssen und als Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresmeldung dann auch abführen müssen. Alles andere erscheint mir nicht fair. Aber ich lerne gerne dazu.

 Ich glaube die Fragen zu 2.) habe ich damit auch schon beantwortet.

Mit sonnigen Grüßen,

Bernard

Jan Walter

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May 23, 2025, 9:50:43 AMMay 23
to Jes - Die Java-EÜR
Vielen Dank Bernard für die Tipps und Hinweise, wie du vorgehst! Sehr hilfreich!

Ich mache es jetzt auch so, dass ich alle Einnahmen und Ausgaben meiner monatlichen Gutschriften gemeinsam als aufgeteilten Beleg mit positiven und negativen Eurobeträgen auf einem Einnahmenkonto eintrage. Obwohl ich vermute, das ist nicht ganz korrekt, da das Finanzamt wohl eigentlich alle Einzelwerte aufgeschlüsselt sehen will. Was mir dabei zweimal passiert ist: Die Rundung des Centbetrags im jes-EÜR-Programm war anders, als auf der Gutschrift. Ich vermute, das liegt daran, dass ich Negativbeträge bei "Einnahmen" verbuche. Aber sei's drum, bei dir wurde es ja nicht beanstandet bisher wie du schreibst, also sollte es passen :-)

Das Thema Abschreibung schaue ich mir als nächste an, wenn ich das Jahr 2024 rückwirkend in jes-EÜR übertrage. Aber:
Stichwort "Profitieren": Mein Problem ist - und da bin ich sicher nicht alleine - dass ich vor der gesetzlichen Änderungen eine Anlage gekauft habt, aber nun - wenn ich es richtig verstehe - diese Investition seit 2022 nicht mehr als Verlust jährlich zuende abschreiben darf, sondern nur den Gewinn steuererhöhend anzeigen darf. Sozusagen als Nebeneffekt davon, dass man heute Gewinne aus PV-Anlagen (ich glaube unter 30kWp) nicht mehr angeben muss in der Einkommenssteuer, darf ich es auch nicht mehr steuermindernd angeben und abschreiben. So habe ich es zumindest verstanden. Falls ich zu dem Thema nochmal schlauer werde, schreibe ich hier gerne darüber. Falls jmd anders was Schlaues zu sagen hat, gerne!

Grüße, Jan

Bernd Ehrenbrecht

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May 23, 2025, 10:11:50 AMMay 23
to jes...@googlegroups.com
Hallo , um dem Problem der Rundung aus dem Weg zu gehen :

Du kannst incl. Umsatzsteuer wählen (Rundungsproblem) oder
exclusive Umsatzsteuer - Problem gelöst , weil Du die Einzelbeträge
eingeben kannst .
Schönen Freitag noch
> --
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Jan Walter

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Jun 3, 2025, 5:36:13 AMJun 3
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo,
das Rundungsproblem bleibt bei mir leider bisher bestehen. Wie kann ich denn die Einzelbeträge angeben? Wenn ich "ohne USt" auswähle, berechnet Jes mir das ja auch automatisch und berechnet es mir leider auch nicht so wie es in der Gutschrift aufgestellt ist. Jetzt gerade bei einer sehr kleinen Summe (1,55 netto, 1,79 brutto, 0,24 USt.) sogar um 5 Eurocent falsch... Kann ich auch netto, brutto und USt.-Beträge händisch so wie in der GU eingeben?
Danke für Tipps und viele Grüße Jan
[Hintergrund ist hier Eintragung eines negativen Gutschriftbetrags im Rahmen eines Mehrfachbelegs auf ein Einnahmenkonto, welches ich für eine konkrete PV-Anlage eingerichtet habe]

Jan Walter

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Jun 3, 2025, 5:40:35 AMJun 3
to Jes - Die Java-EÜR
...OK, sorry, ich würde sagen, für diesen Fall: Da ist ein Fehler in der Gutschrift. Wie geht man damit um? Einfach ignorieren ist vermutlich das beste. Oder ist das bei Prüfung problematisch, obwohl es nur um wenige Cent geht? ...

Uwe Mock

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Jun 3, 2025, 6:22:36 AMJun 3
to Jes - Die Java-EÜR
1,50 EUR netto macht 0,285 EUR Umsatzsteuer, also 1,785 EUR brutto. Jes rechnet das schon richtig.

Bei Mehrfachbelegen besteht das Problem meist darin, daß die Steuer auf die Einzelbeträge gerechnet und dann bereits gerundet aufaddiert wird. Eine Abweichung im 0,1ct-Bereich addiert sich dann natürlich u.U. zu mehreren Cent auf.

Bei Jes kann man die Beträge folgendermaßen einzeln eingeben:
  • "Aufgeteilter Beleg" auswählen.
  • Nettobetrag als "Betrag ohne USt" und mit Steuerkonto zu 0% hinzufügen.
  • Steuerbetrag als "nur USt" und mit dem zugehörigen Steuerkonto (z.B. zu 19%) hinzufügen.
Bei dieser Vorgehensweise geht natürlich der Bezug zum Nettobetrag verloren. D.h. bei Einnahmen wird es eine ziemliche Rechnerei, die passenden Beträge für die USt-Erklärung oder -Voranmeldung zu ermitteln. Bei Vorsteuerbeträgen ist das aber egal.

Jan Walter

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Jul 14, 2025, 11:50:45 AMJul 14
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo nochmal,
bezüglich PV kommt hier ein nächster Erkenntnisschritt für mich (1) und eine Nachfrage an die Community (2)! 

1)  Erkenntnis 
Wie bereits oben beschrieben, darf ich meine PV-Anlage nicht mehr steuerlich abschreiben als "Rückseite" der gesetzlichen Änderungen, dass man Gewinn aus PV unter 30kWp nicht mehr als Gewinn steuerlich angeben muss. ABER, dies bedeutet eben auch, dass ich den Gewinn aus meiner PV-Einnahme nicht mehr versteuern muss! Stellt mich daher also nicht schlechter! Dies bedeutet - das meine wichtige neue Erkenntnis! - dass ich in meiner EÜR für das Finanzamt die Einnahmen aus PV, die ich bisher dort angegeben habe, NICHT angeben muss. Dennoch muss ich natürlich weiterhin meine Vorsteuer aus diesen Einnahmen an das Finanzamt abführen. Das heißt jetzt aber, dass ich im Sinne der EÜR meine Jes-Einträge OHNE die Einnahmen und Ausgaben aus der PV führen muss, aber im Sinne der Vorsteuer meine JES-Buchführung MIT den Einnahmen und Ausgaben aus der PV führen muss.

2) Frage: Kann ich das so in Jes umsetzen? 
Meine bisher eigene Workaround-Antwort darauf - mit der Hoffnung dass mir jmd eine bessere Lösung vorschlagen kann: Ich führe meine Jes-Buchführung mit den Einnahmen und Ausgaben aus der PV, schließe das Thema Vorsteuer/Umatzsteuer für ein Kalenderjahr (mithilfe der entspr. Exportfunktion bei Jes) ab und lösche danach alle PV-bezogenen Buchungen in Jes wieder und reiche dann meine EÜR ohne diese Buchungen über die entsprechende Exportfunktion bei Jes ein. Hm, das klingt etwas gemurkst, geht es besser? Hat jmd eine Idee für mich? 

Dankbar für jede Unterstützung! Jan

ber...@lightningdesign.eu

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Jul 14, 2025, 3:40:50 PMJul 14
to Jes - Die Java-EÜR
Wenn Du Deine Einnahmen nicht in der EÜR angeben musst, jedoch deine vereinnahmte Umsatzsteuer, warum buchst Du dann nicht einfach nur Deine vereinnahmte Umsatzsteuer (Konto 998) aus PV. Dann sollte die Umsatzsteuervoranmeldung usw... ja wieder in der Summe korrekt sein zusammen mit Deinen anderen umsatzsteuerrechtlichen Buchungen?

Gruß Bernard

gof...@gmail.com

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Jul 15, 2025, 1:43:13 AMJul 15
to Jes - Die Java-EÜR
Hier werden zwei Unternehmungen durcheinandergeworfen "...und würde das nun gerne korrekt und gemeinsam mit meiner selbständigen Tätigkeit als Berater in Jes als EÜR führen..."
Ich bin kein Steuerberater, aber meines Erachtens nach erfordern diese beiden selbständigen Tätigkeiten auch zwei getrennte Buchführungen bzw. EÜR. Dann passt es doch wieder. 
Für die PV braucht dann nur die Umsatzsteuer abgegeben werden. Für die Beratertätigkeit die EÜR (und falls nicht Kleinunternehmer) noch die Umsatzsteuer, und ggf. die Gewerbesteuer. 
Gruß Gottfried

Uwe Mock

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Jul 15, 2025, 7:02:15 AMJul 15
to Jes - Die Java-EÜR
Ich mußte den Beitrag mehrmals lesen... Aber ja, das sind zwei Tätigkeiten, für die separat je eine Gewinnermittlung erfolgen sollte. Durch zwei EÜRen wird es dann sicher auch einfacher. Später wird ja dann offenbar trotzdem nur eine davon abgegeben.

Btw: Auch bei mir steht die PV-Anlage an. Habt ihr nützliche Links zur Abrechnung?

Jan Walter

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Jul 15, 2025, 7:02:56 AMJul 15
to jes...@googlegroups.com

heureka - das ist es - so mache ich es! Vielen Dank Bernard! Grüße Jan

--
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ber...@lightningdesign.eu

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Jul 15, 2025, 2:36:07 PMJul 15
to Jes - Die Java-EÜR
Ich hatte einen ähnlichen Fall und auch zwei getrennte Gewinnermittlungen gemacht. Ich denke das ist dann wirklich korrekt und unterstütze daher die Hinweise zu meiner vorgeschlagenen einfachen Lösung. Die Werte für die Umsatzsteuer dann jeweils zu addieren ist ja dann auch nicht kompliziert. Die Einnahmen aus PV sind ja auch steuerrechtlich Einnahmen aus Gewerbebetrieb und die Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit werden als solche getrennt behandelt in der Einkommensteuererklärung. Die zwei Dinge - und eventuell weitere - komplett zu trennen ist daher auch meine Empfehlung, selbst wenn es in diesem Falle bei PV nur um die Umsatzssteuerbeträge geht. Aber die gehören eben nicht zu Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit und sollten daher wohl nicht vermischt werden. 
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Jan Walter

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Jul 16, 2025, 8:22:59 AMJul 16
to Jes - Die Java-EÜR
Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Also zwei EÜR's - ok alles klar! 

Was ich nicht verstehe: Wenn ich aus meinen PV-Gutschriften (wir erinnern uns: Einnahmen und Ausgaben gemischt in einer Gutschrift) also nun nur die Salden, und damit entweder nur Vorsteuer- (Konto 498 Vorsteuerbeträge) oder nur USt.- (Konto 998 Vereinnahmte USt.) - Beträge  in die EÜR aufnehmen möchte, gibt Jes mir bei Auswahl dieser Konten bei der Belegeingabe standardmäßig die Steuerkonten 120 (- Umsatzsteuerfrei) oder 520 (+ Umsatzsteuerfrei) an und bucht den Wert als Haben oder Soll und ohne USt./Vorsteuer - bucht ihn eben nicht als USt./Vorsteuer. Aber eigentlich müsste ich es doch als pure USt./Vorsteuer buchen, oder nicht? Muss ich hier ein anderes Steuerkonto auswählen oder hat das schon so seine Richtigkeit? 

OK, ich glaube ich verstehe jetzt zumindest für meine Zwecke doch: Hintergrund - Elster hat bei dem Versuch, die beiden Tätigkeiten in einer EÜR (mit dem Tipp von Bernard vom 14.7. wie oben beschrieben mit PV-Betrieb nur als Saldo) gemeckert und gesagt, so geht es nicht, es sei ein nicht mögliches Verhältnis zwischen Einnahmen und abzuführendem Umsatzsteuerwert entstanden - ich glaube über 19 Prozent. 

OK, also Lösung in meinem Fall ist: Korrekt separate EÜRs führen (und in diesem Fall NICHT den Workaround nutzen mit nur Saldo auf Konto 998/498, sondern inkl. Einnahmen/Ausgaben, ist ja dann auch nicht mehr nötig, da ich die zweite EÜR dann eben nur für die Umsatzsteuer(voran)meldung nutze, nicht für die Gewinnermittlung) und dann taucht die USt./Vorsteuer auch als solche auf. Also danke euch, ich mache eine zweite EÜR auf. Wenn ihr dazu nichts mehr hört, hat das alles so geklappt. LG Jan

Jan Walter

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Jul 16, 2025, 8:23:03 AMJul 16
to jes...@googlegroups.com
Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Dann mache ich es so. Tatsächlich hat Elster auch gemeckert beim Versuch, das einzutragen. Hat vermutlich damit zu tun, dass die "USt. an das FA" in Jes als brutto=netto-Einnnahmen-Wert gebucht wird. Dabei ist dann ein eigentlich nicht mögliches Verhältnis zwischen Einnahmen und abzuführendem Umsatzsteuerwert entstanden. Hat Elster "nein" zu gesagt.
Also danke euch, ich mache eine zweite EÜR auf. LG Jan

Jan Walter

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Jul 31, 2025, 5:18:16 AMJul 31
to Jes - Die Java-EÜR
Lieber Uwe, liebe alle, 
da ich jetzt aus einer EÜR-Dateien für 2025 zwei mache, also die PV-Buchungen in eine andere Datei auslagern muss, habe ich eine ganz praktische Frage: Kann ich die Buchungen 1zu1 von der einen in die andere Datei kopieren - ggf. per Export und Import? Ich finde diese Möglichkeit nur für Buchungsvlorlagen und falls das auch für Buchungen geht, würde mir das Arbeit ersparen und ich wäre für den Tipp dankbar!
Merci und Grüße Jan

ber...@lightningdesign.eu

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Jul 31, 2025, 6:04:10 AMJul 31
to Jes - Die Java-EÜR
Ich würde zwei Kopien der EÜR-Datei machen, so dass Du 2 identische Dateien als Kopie hast. Dann würde ich in der einen umbenannten Kopie alles löschen was PV ist und in der anderen alles was nicht PV ist. Dann hast Du 2 EÜR- Dateien wie Du sie benötigst mit einem kleinen Schönheitsfehler: Es sind jeweils die gelöschten Belege noch als solche sichtbar. Aber das stört ja nicht und lässt sich leicht erklären sofern bei einer Überprüfung durch das Finanzamt die Frage aufkommt warum da so viele gelöschte Belege sind.

Gruß Bernard

ber...@lightningdesign.eu

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Jul 31, 2025, 8:15:04 AMJul 31
to Jes - Die Java-EÜR
PS: Nicht vergessen die zwei verschiedenen Steuernummern dann noch zu berichtigen und dergleichen Eigenheiten für die zwei verschiedenen Geschäfte im Menü Einstellungen. Dort auch die nicht mehr passenden Belegvorlagen löschen um die Buchführung in Zukunft noch übersichtlicher zu machen. Die Abschreibungen müssten eigentlich über die gelöschten Belege dann auch automatisch passend zugeordnet werden. 
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