mehrere Belege für eine abzuschreibende Investition

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Matthias

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Sep 25, 2025, 3:16:14 PM (6 days ago) Sep 25
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Zusammen,
ich investiere gerade in einen Neubau. Die Bauzeit wird sich bis in den Herbst nächsten Jahres (2026) ziehen.
Meine Frage ist nun, wie kann ich in JES mehrere Belege (Baugeschäft, Zimmerer, Elektriker usw.) einem Anlagegut zuweisen? 

Wenn das Gebäude fertig ist, sollten alle Rechnungen bezahlt sein, die Vorsteuer in den jeweiligen Monaten verbucht sein und es soll begonnen werden können die Anlagesumme (bestehend aus mehreren Belegen) abzuschreiben.

Danke schon mal und Grüße Matthias


Uwe Mock

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Sep 26, 2025, 1:04:11 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
In Jes ist ein bestimmter Beleg mit Abschreibung der Ausgangspunkt, z.B. die Anschaffung einer Computeranlage. Wenn nun später etwas zu dieser Anlage hinzugefügt wird (ein nicht eigenständig nutzbares Anlagegut), wird es zu dieser bestehenden Abschreibung hinzugefügt. Dazu klickt man einen Beleg mit der rechten Maustaste an und wählt im Menü "Zu existierender Abschreibung hinzufügen...". Im nachfolgenden Dialog wählt man dann den "übergeordneten" Beleg aus.

Matthias

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Sep 26, 2025, 2:04:10 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Uwe,
danke für die schnelle Antwort. Das habe ich so gerade eben nochmal versucht. Wenn ich in der Monatsansicht mit rechtsklick auf einen Beleg klicke, dann kommt kein Menü "Zu existierender Abschreibung hinzufügen...". Eine Abschreibung auf den "Hauptbeleg" habe ich bereits eingerichtet.


Grüße Matthias

Matthias

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Sep 26, 2025, 2:14:35 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Zusammen,

das Menü kommt nur, wenn man etwas anderes als eine Nullabschreibung für den Hauptbeleg wählt. Ich dachte, ich wähle Nullabschreibung, weil ich das komplett Anlagegut ja erst nach Fertigstellung abschreiben kann. Wenn ich z.B. lineare Abschreibung wähle, dann kann ich zwar mehrere Belege zur Abschreibung hinzufügen, aber dann läuft auch die Abschreibung direkt los. 
Gibt es eine Möglichkeit mit JES Belege ins Anlageverzeichnis aufzunehmen (Vorsteuer wird direkt gebucht) und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu aktivieren? 

Grüße Matthias

ber...@lightningdesign.eu

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Sep 26, 2025, 2:37:12 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo in die Runde,
Das würde ja dann bedeuten, dass man den Abschreibungszeitpunkt frei wählen kann, wenn ich das richtig verstehe, und sich damit auch wieder jede Menge Fehler einhandeln kann. Der Abschreibungszeitpunkt ist definiert siehe z.B.: https://www.haufe.de/id/beitrag/abschreibungen-sonstiges-anlagevermoegen-8-beginn-und-ende-der-abschreibung-HI2364904.html
Die Vorsteuer könnte man ja, falls notwendig, separat buchen. 

Gruß Bernard

Uwe Mock

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Sep 26, 2025, 2:42:39 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
Die Nullabschreibung ist die Abschreibungsart für alles, was keinen Wertverlust erleidet (z.B. Grundstücke). Dadurch wird ein Anlagegut ins Anlagenverzeichnis aufgenommen, aber es entstehen keine Abschreibungsbeträge.

Bisher war der Anwendungsfall immer eine Anschaffung, die man auf einmal bezahlt - und diese Anschaffungskosten werden dann auf die folgenden Jahre verteilt. Ich habe gerade nachgesehen, wie es bei selbstgebauten Immobilien ist; dort beginnt die Abschreibung tatsächlich ab Fertigstellung. Das ist bisher in dieser Form nicht vorgesehen.

Mögliche Workarounds:
  • Manuell buchen: Bei Erhalt jeder einzelnen Rechnung wird nur der USt-Betrag gebucht, aber nicht der Nettobetrag. Die Rechnung wird zur Seite gelegt und nach Fertigstellung werden die Nettobeträge alle beteiligten Rechnungen ohne USt gebucht.
  • Das Anschaffungsdatum auf ein Datum in der Zukunft (das voraussichtliche Startdatum) setzen. Ich glaube, das habe ich nie ausführlich getestet, aber nach einem kurzen Test funktioniert das offenbar sehr gut. Man kann das Anschaffungsdatum dann auch später nochmal ändern, falls sich die Anschaffung verzögert.
Ich werde bei Gelegenheit mal genauer nachsehen, wie sich die Berechnungen genau verhalten, wenn das Anschaffungsdatum in der Zukunft liegt.

Uwe Mock

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Sep 26, 2025, 2:45:41 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
ber...@light....eu schrieb am Freitag, 26. September 2025 um 08:37:12 UTC+2:
Hallo in die Runde,
Das würde ja dann bedeuten, dass man den Abschreibungszeitpunkt frei wählen kann, wenn ich das richtig verstehe, und sich damit auch wieder jede Menge Fehler einhandeln kann.

Bei einem Gebäude gibt es natürlich die Frage, wann es als "fertiggestellt" gilt. Das ist bei einer Maschine sicher einfacher zu beantworten.

Matthias

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Sep 26, 2025, 3:22:49 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo ihr,

Das Anschaffungsdatum in die Zukunft legen und alle Belege jetzt schon komplett buchen wäre am schönsten. Allerdings:
Wenn ich das Anschaffungsdatum in die Zukunft verlege, dann werden zwar keine Abschreibungsbeträge dieses Investitionsgutes in der EÜR aufgeführt, leider wird dann aber auch die Vorsteuer nicht gebucht.

Mögliche Erweiterung in JES:
Ein "Datum der Aktivierung" bei Anlagegütern wäre gut. Ab diesem Datum sorgt JES dann dafür das alle Nettobeträge der zugehörigen Belege abgeschrieben werden. Vor diesem Datum werden nur die Vorsteuerbeträge der Belege gebucht.

Matthias

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Sep 26, 2025, 3:33:59 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
Außerdem, wenn das Anschaffungsdatum in der Zukunft liegt, dann werden nur die Beträge des Hauptbeleges mit einbezogen, nicht aber jene, welche mit der Funktion "zu existierender Abschreibung hinzufügen" hinzugefügt wurden.

Grüße aus dem Schwarzwald

Uwe Mock

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Sep 26, 2025, 7:41:05 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
fichter...@gmail.com schrieb am Freitag, 26. September 2025 um 09:22:49 UTC+2:
Ein "Datum der Aktivierung" bei Anlagegütern wäre gut. Ab diesem Datum sorgt JES dann dafür das alle Nettobeträge der zugehörigen Belege abgeschrieben werden.

Das wäre am schönsten... Ich würde es ähnlich machen wie bei den unbezahlten Belegen: Die Abschreibung wird dann durch eine Aktion des Nutzers "gestartet". Bis dahin wird nur die USt berücksichtigt.

Ich muß mir mal anschauen, wieviel Aufwand das ist.
 

Matthias

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Sep 26, 2025, 8:50:03 AM (6 days ago) Sep 26
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Uwe,
alles klar. Das hört sich gut an. Bin gerne bereit mitzuhelfen oder etwas spezielles zu testen.

Grüße Matthias

ber...@lightningdesign.eu

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Sep 27, 2025, 4:13:05 AM (5 days ago) Sep 27
to Jes - Die Java-EÜR
Bitte bei der Lösungsfindung auch beachten, dass in der Regel bei solchen Anschaffungen in Raten bezahlt wird z.B. je nach Fertigstellungsgrad oder auch noch weitere Kosten hinzu kommen und vielleicht noch so manches spezielle mehr. Mit der manuellen Lösung kann man das alles prima abbilden und auseinander halten.

Gruß Bernard 

Matthias

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Sep 27, 2025, 4:52:00 AM (5 days ago) Sep 27
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Bernard,
so wie ich das verstanden habe, müsste ich dann bei der manuellen Lösung alle Belege zweimal Buchen ? Einmal nur die Vorsteuer, und einmal dann später den Nettobetrag, sobald die Rechnungen komplett sind? Wird das nicht unübersichtlich?

Grüße Matthias 

ber...@lightningdesign.eu

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Sep 27, 2025, 10:11:17 AM (5 days ago) Sep 27
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Matthias, 
Das Immobiliensteuerrecht ist ziemlich unübersichtlich und bietet viele Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung. Ich bin kein Immobiliensteuerrechtsexperte. An Deiner Stelle würde ich erst mal klären wann in der EÜR was gebucht werden muss oder sollte in Deinem konkreten Fall und welchen Handlungsspielraum Du dabei hast - und zwar entweder mit einem Steuerberater, der sich auf Immobiliensteuerrecht versteht und/oder mit dem Finanzamt. Und dann würde ich das genau so buchen - für Dich optimiert und vom Finanzamt akzeptiert - so unübersichtlich dies dann auch immer sein wird.
Eine möglichst einfache Lösung Deines speziellen Steuerfalles in JES zu suchen ist möglicherweise nicht die beste Vorgehensweise es sei denn hier melden sich noch andere, die die selbe Anforderung haben oder eine ähnliche und ausreichend fit sind in Immobiliensteuerrecht oder zumindest schon positive Erfahrungen gemacht haben mit ihrer Vorgehensweise. Gibt es jemand, der die Anforderung kennt und seine Erfahrung hier teilen kann und will?
Gruß
Bernard

gof...@gmail.com

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Sep 27, 2025, 11:15:28 AM (4 days ago) Sep 27
to Jes - Die Java-EÜR
Moin, ich habe mal Chat dazu gefragt. Und eigentlich liest es sich ganz einfach. 

1. Grundsätzliches zur EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

  • Bei der EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) gilt Zufluss- / Abflussprinzip: Ausgaben werden im Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

  • Allerdings: Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Gebäude, Maschinen, Betriebsausstattung) sind nicht sofort als Ausgabe abzugsfähig, sondern nur über die AfA (Absetzung für Abnutzung).

  • Das gilt unabhängig davon, ob du eine Bilanz oder EÜR machst.


2. Behandlung der Baukosten

  • Zahlungen an Bauunternehmer, Architekten, Handwerker usw. stellen Herstellungskosten des Gebäudes dar.

  • Diese Kosten werden in der EÜR nicht direkt als Betriebsausgabe erfasst, sondern zunächst als „Anlagevermögen im Bau“ gesammelt (eine Art Durchgangsposten).

  • Erst wenn die Halle fertiggestellt ist und in Betrieb genommen wird, gilt sie steuerlich als aktiviert.

  • Ab diesem Zeitpunkt beginnt die AfA.


👉 In der Praxis:

In der EÜR werden die Zahlungen zunächst als nicht sofort abzugsfähige Ausgaben erfasst (Kennziffer 141 in der EÜR-Anlage: “Anschaffungen/Herstellungen von abnutzbaren Anlagegütern”).

Sie mindern den Gewinn nicht sofort, sondern erst über die jährliche AfA.


3. Beginn und Höhe der AfA

  • Beginn: Mit der Fertigstellung und Nutzungsaufnahme der Halle.

  • Dauer / Satz:

    • Für Betriebsgebäude (z. B. Lagerhalle, Werkstattgebäude) i. d. R. lineare AfA über 33 Jahre = 3 % pro Jahr (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG).

    • Ausstattung (Regale, Maschinen, Betriebseinrichtung etc.) je nach Nutzungsdauer gemäß amtlicher AfA-Tabellen (oft 5–13 Jahre).

    • Grund und Boden: nicht abnutzbar, daher keine AfA.


4. Nebenkosten

  • Grundstück: Anschaffungskosten werden separat erfasst, keine AfA.

  • Außenanlagen (z. B. Pflasterung, Zaun, Zufahrt): Werden eigenständig behandelt, mit eigener Nutzungsdauer (meist 10–19 Jahre laut AfA-Tabelle).

  • Gebäudenahe Ausstattung (z. B. Heizungsanlage, fest eingebaute Beleuchtung): Bestandteil des Gebäudes → Teil der 3%-AfA.

  • Bewegliche Ausstattung (z. B. Stapler, Regale, Büroeinrichtung): Sofort-AfA oder Sammelpostenregelung möglich (GWG bis 800 € netto sofort abschreibbar, 250–1.000 € Sammelposten möglich).


5. Praktisches EÜR-Beispiel


Angenommen:

  • 2025 werden Baukosten in Höhe von 500.000 € gezahlt.

  • Fertigstellung im Dezember 2025.

  • Anschaffungskosten Grundstück: 100.000 €.

  • Ausstattung (Regale) 20.000 €, beweglich (Nutzungsdauer 10 Jahre).


Buchung in der EÜR 2025:

  • Zahlungen für Grundstück: nicht abzugsfähig.

  • Zahlungen für Gebäude (500.000 €): in Zeile „Anschaffung/Herstellung Anlagevermögen“ → nicht sofort abziehbar.

  • Bei Fertigstellung: Gebäude aktiviert, AfA beginnt 2025.

    • Gebäude-AfA: 500.000 € × 3 % = 15.000 € (für 2025 noch zeitanteilig, wenn Dezember: 1/12 = 1.250 €).

  • Ausstattung: 20.000 € → AfA 2.000 €/Jahr (10 Jahre).


✅ Fazit:

  • Während der Bauphase: keine sofortige Betriebsausgabe (nur Aktivierungspflicht).

  • Ab Fertigstellung: AfA-Abzug in der EÜR.

  • Grundstück: keine AfA.

  • Ausstattung/Einrichtung: nach jeweiliger Nutzungsdauer.



1. Grundprinzip bei mehreren Gebäuden

  • Jedes Gebäude ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut.

  • Das heißt: Auch die Herstellungskosten müssen getrennt erfasst werden.

  • In der EÜR hast du zwar nur eine Sammelzeile („Herstellung abnutzbarer Anlagegüter“), aber intern musst du auseinanderhalten, welche Zahlungen zu welchem Bauprojekt gehören.


2. Praktische Umsetzung


a) Internes „Anlagen-im-Bau“-Konto je Gebäude

  • Lege dir für jedes Bauprojekt ein eigenes „Anlage im Bau“-Konto oder zumindest eine eigene Kostenliste an.

    • z. B.

      • 0200 – Anlage im Bau: Lagerhalle

      • 0210 – Anlage im Bau: Montagehalle

  • Jede Zahlung an Gewerke wird dem entsprechenden Projekt zugeordnet.

  • Vorteil: Am Ende kannst du problemlos die Gesamtkosten für jedes Gebäude ermitteln.


b) In der EÜR

  • Alle Zahlungen (egal welches Gebäude) landen im Formular in der gleichen Sammelzeile („Herstellung Anlagegüter“).

  • Die Unterscheidung macht das Finanzamt nicht, sondern nur dein internes Verzeichnis.

  • Wichtig ist nur, dass du im Anlagenverzeichnis (= Pflicht auch bei EÜR!) die einzelnen Gebäude mit getrennten Anschaffungs-/Herstellungskosten führst.


3. Ablauf mit deinem Beispiel

  • Gebäude 1 (Lagerhalle):

    • Bauzeit Jan–Dez 2025, Fertigstellung 12/2025.

    • Alle bis dahin gezahlten Gewerke → Herstellungskosten Lagerhalle.

    • Ab 12/2025 aktiviert → AfA ab 2025.

  • Gebäude 2 (Montagehalle):

    • Bauzeit ab 07/2025, Fertigstellung geplant 12/2026.

    • Zahlungen in 2025 (07–12/2025) landen in „Anlage im Bau: Montagehalle“.

    • In 2025 keine AfA, weil noch nicht fertiggestellt.

    • Aktivierung und Beginn der AfA erst 2026 bei Fertigstellung.


4. Wichtig für die Praxis

  • Das Anlagenverzeichnis ist bei der EÜR Pflicht (auch wenn kein Bilanzierer).

  • Dort führst du getrennt auf:

    • Lagerhalle (500.000 € HK, AfA ab 2025)

    • Montagehalle (noch im Bau, z. B. 200.000 € HK bis Ende 2025, Aktivierung erst 2026).

  • So ist sichergestellt, dass du die AfA später korrekt und getrennt berechnest.


5. Kein Problem in der EÜR

  • Die EÜR selbst verlangt keine Trennung nach Gebäuden, nur eine Gesamtsumme in Zeile 141.

  • Aber du musst intern „Bauprojekt A“ und „Bauprojekt B“ auseinanderhalten.

  • Sobald fertiggestellt, übernimmst du die jeweilige Summe als eigenständiges Wirtschaftsgut ins Anlagenverzeichnis → AfA getrennt.


✅ Fazit:

  • Ja, du kannst mehrere Bauprojekte parallel führen.

  • In der EÜR-Sammelzeile laufen die Ausgaben zusammen.

  • Die Trennung erfolgt ausschließlich intern im Anlagenverzeichnis („Anlage im Bau je Projekt“).

  • Am Ende hast du für jedes Gebäude einen separaten AfA-Posten.


Ich habe jetzt nicht jede § Angabe und Zeilennummer gegengeprüft. Mir geht es in erster Linie um den Ablauf.  


Schönes WE

Gottfried



Uwe Mock

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Sep 27, 2025, 1:12:49 PM (4 days ago) Sep 27
to Jes - Die Java-EÜR
Diese "Kennziffer 141 in der EÜR-Anlage" bzw. "Zeile 141" gibt es gar nicht...

Uwe Mock

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Sep 27, 2025, 1:22:13 PM (4 days ago) Sep 27
to Jes - Die Java-EÜR
Ich sehe in der AVEÜR die Zeilen 4, 9 und 16 "Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte". D.h. die Nettobeträge der Rechnungen werden hier schon in dem Jahr eingetragen, in dem die Rechnung eintrifft. Unter "Zugänge" müßten dann die bis zum Aktivierungszeitpunkt aufgelaufenen Kosten eingetragen werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt dann die AfA.

Richtig?

Zumeist werden die "Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte" und "Summe Zugänge" gleich sein, weil in der Regel im Moment der Anschaffung aktiviert wird. Mich irritiert allerdings, daß es diese Unterscheidung auch bei Kfz und Büroausstattung gibt. Ein Kfz wird normalerweise als Ganzes gekauft, ebenso Büroausstattung.

Irgendwas ist mir noch nicht ganz klar...

Matthias

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Sep 27, 2025, 3:23:35 PM (4 days ago) Sep 27
to Jes - Die Java-EÜR
@Gottfried
danke für die Recherche. Es werden also alle Belege gesammelt und zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktiviert. Die Vorsteuer kann/muss man schon zum Buchungszeitpunkt berücksichtigen. Oder interpretiert ihr das anders?

gof...@gmail.com

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Sep 27, 2025, 4:06:22 PM (4 days ago) Sep 27
to Jes - Die Java-EÜR
@Uwe, ich hatte ja am Ende vermerkt, dass ich die §§ und Zeilenbezüge nicht überprüft habe. 

Im Prinzip funktioniert es wohl so wie ein "Aufgeteilter Beleg". Alle anfallenden Rechnungen werden darunter verbucht aber die Abschreibung noch nicht aktiviert. Erst bei Fertigstellung wird der Beleg mit allen Unterbelegen freigegeben. Die jeweilige Vorsteuer wird aber sofort auf das Vorsteuerkonto für den Buchungsmonat gebucht. 
Dieser "Aufgeteilte Beleg" muss aber von Monat zu Monat mitgeführt werden um Zugänge entsprechend buchen zu können, und zwar so lange, bis zum Fertigstellungszeitpunkt (= Aktivierung der AfA). 
Läuft ein "Projekt" über das Geschäftsjahr hinaus, muss dieser "Aufgeteilte Beleg" mitgeführt werden, damit er dann zum Fertigstellungszeitpunkt aktiviert werden kann. Danach läuft er ja als normaler AfA-Posten weiter (Konto 300 - unbewegliche Wirtschaftsgüter). 

Uwe Mock

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Sep 28, 2025, 3:24:58 AM (4 days ago) Sep 28
to Jes - Die Java-EÜR
Nach meinem Gefühl spricht das für eine neue Art von Beleg, eine Art "Projekt-Beleg", bei dem man Buchungen hinzufügen kann und der in neue Geschäftsjahre mitgenommen wird. Umsatzsteuerlich verhalten sich die enthaltenen Einzelbelege wie normale Belege, aber die Nettobeträge wirken sich erst aus, wenn man das Projekt "abschließt". Es ist also ähnlich wie ein Abschreibungspool...

Matthias

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Sep 28, 2025, 3:50:52 PM (3 days ago) Sep 28
to Jes - Die Java-EÜR
@Uwe, ja das denke ich auch.

Grüße Matthias 

Uwe Mock

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Sep 30, 2025, 9:44:55 AM (yesterday) Sep 30
to Jes - Die Java-EÜR
Ich habe mir dazu mal Gedanken gemacht. Da ich mit dem Thema nicht selbst zu tun habe, ist es sicherlich sinnvoll, wenn Betroffene etwas dazu sagen.

Mein Plan sieht so aus:
  • In Jes kann man ein "Projekt" anlegen. Ein Projekt ist einfach eine Sammlung von Belegen, die zu einer Investition gehören.Die Belege können zu verschiedenen Zeitpunkten dem Projekt hinzugefügt werden. Ein Projekt wird beim Import auch in das nächste Geschäftsjahr mitgenommen. Die Belege in einem Projekt werden nur bei der Berechnung der Umsatzsteuer verwendet, d.h. bei der Umsatzsteuervoranmeldung und bei der EÜR in den entsprechenden Feldern. Die Nettobeträge bleiben immer unberücksichtigt.
  • Aus einem Projekt kann ein Projektbeleg, sozusagen ein "aktiviertes Projekt", gemacht werden. Dabei wird ein Belegdatum und eine Belegnummer erzeugt. Der Projektbeleg ist ein vollwertiger Beleg, der eine Abschreibung zugewiesen bekommen kann. Die Beträge eines Projektbelegs werden sowohl bei der Umsatzsteuer verwendet (natürlich nur im zugehörigen Geschäftsjahr), als auch bei der Berechnung der EÜR (im Rahmen der zugewiesenen Abschreibung).
Für die Projekte soll es folgende Aktionen geben:
  • Anlegen eines Projekts (mit eindeutigem Namen). Der Name ist das Identifikationsmerkmal für das Projekt.
  • Hinzufügen eines Belegs zum Projekt (ähnlich wie beim Abschreibungs-Pool).
  • Entfernen eines Belegs aus einem Projekt (ähnlich wie beim Abschreibungs-Pool).
  • Löschen eines (leeren) Projekts.
  • Aktivieren eines Projekts (d.h. Belegdatum, Belegnummer und Abschreibung hinzufügen). Die Aktivierung kann nicht rückgängig gemacht werden.
  • Umbenennen eines Projekts.
  • Anzeigen aller Projekte sowie aller in einem bestimmten Projekt enthaltener Belege.
Unklar sind noch folgende Punkte:
  • Wie soll ein Projekt in anderen Auswertungen gehandhabt werden? Das Geld ist ja schon ausgegeben - soll es dann auch z.B. in der Monatsübersicht berücksichtigt werden?
  • Ergeben Projektbelege ohne Abschreibung einen Sinn oder ist die Abschreibung verpflichtend?
Ich freue mich auf eure Gedanken dazu...

Matthias

unread,
3:25 PM (7 hours ago) 3:25 PM
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Uwe,
  • dein Plan hört sich für mich so absolut richtig an. Ich hab dazu noch etwas recherchiert, scheinbar müssen/dürfen die Nettobeträge der einzelnen Belege welche zum Projekt gehören, in der Anlage AVEÜR unter "Anlage im Bau" oder ähnlichem aufgeführt werden. (Kann ich mit JES auch die AVEÜR erstellen?). Diese Zeile habe ich aber nicht gefunden. Aus dieser Zeile werden sie dann herausgebucht, sobald das Projekt aktiviert wird. Evtl. kann hier zu jemand etwas sagen, weiß nicht ob das so richtig ist.
  • bzgl. der Monatsüberischt würde ich es gleich behandeln, wie bei einer "normalen Investition" mit nur einem Beleg. Dort werden ja nur die Beträge der Abschreibung angezeigt (welche den Gewinn mindern) also nicht die kompletten Anschaffungskosten.
  • Wenn es für dich einfacher zu implementieren ist, dann würde ich die Abschreibung eines Projektbeleges verpflichtend machen. Unterhalb der GWG Grenze macht ein Projekt für mich keinen Sinn.
Danke Uwe fürs Gedanken machen
Grüße Matthias
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