Hallo, Guten Tag.
Wie bucht Ihr euer Elektrofahrzeug nach der 1 % Regel.
Bei EV sind statt 1% nur 0,25 bzw 0,5% geldwerter Vorteil anzusetzten, jedoch muss die Umsatzsteuer nach der 1 % Regel abgeführt werden.
1. Bucht man den geldwerten Vorteil von 0,25/0,5 auf "620 Private KFZ-Nutzung" hat man nur die hälfte/viertel der nötigen Umsatzsteuer verbucht. Jetzt könnte man die fehlende Umsatzsteuer direkt ohne Umsatz buchen. Dann hat man ein Problem mit dem Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung. Dort gibt man ja nur den Umsatz ein, die Steuer wird automatisch berechnet.
2. Bucht man 1 % geldwerten Vorteil auf "620" stimmt zwar die Umsatzsteuer, jedoch hat man zu viel Umsatz (bei der Einkommenssteuer). Dies könnte man mit einer "Kompensation" als Ausgabe ohne Umsatzsteuer buchen. nur wohin? Ich habe nichts wirklich sinnvolles gefunden.
habe ich ein Beispiel für SKR03 gefunden, das hilft jedoch nicht wirklich.
Kennt jemand einen eleganteren Weg?