Ich bitte Euch zu unterscheiden:
• Handelt es sich um eine Selbstständigkeit in den Freien Berufen aka „Freiberufler:in“ (Architekt:in, Künstler:in, Notar:in, Jurist:in …) oder um eine Selbstständigkeit als Unternehmer:in, wie z.B. Handel, Dienstleistung, Beispiele: Reinigungsdienste, Handwerker:in, Kioskbesitzer:in, Ebayhandel …
Zu den Freien Berufen hier eine klare Beschreibung und Definition:
https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Freie-Berufe/inhalt.html
• Dem Finanzamt zu melden, dass man seine Selbstständigkeit zum 31.12. aufgibt, um die EKSt-Vorauszahlungen auf 0 zu setzen kann man auch, ohne eine Bilanzierung im Sinne einer doppelten Buchführung zu machen.
• Auch eine Endabrechnung einer EÜR wird doch gerne mal umgangssprachlich als „Bilanz“ tituliert.
• Wenn man eine Unternehmung hat (z.B. Handwerksbetrieb oder Kiosk), die veräußert werden soll, dann wird das Finanzamt auf einen zukommen und eben eine solche Bilanzierung verlangen, der eine Link sprach von einer „Überführungsbilanz“.
• Nach dem einen Link ist die Übergabe im Rahmen von Erbschaft/Schenkung in der Familie davon wohl nicht betroffen. Beispiel: Ein Ebay-Handel unter 60tausend Gewinn / 600tausend Umsatz.
• Jeder Steuerberater rät einem zu einer echten Bilanz … weil das deren Geschäft ist. Nicht böse gemeint, ich rate auch jedem einen Designer zu beschäftigen, wenn er:sie ein neues Produkt machen möchte ;)
Die Quellen schreiben eindeutig, dass man warten soll, bis das Finanzamt einen auffordert. Ich wurde hier erstnahft panisch, weil ich bisher die EÜR mit JES selber mache (inkl. Abgabe der Steuererklärungen) und die hier besprochene Überführung in eine echte Bilanz mich 1. überfordern würde und daher 2. eine Menge Geld beim Steuerberater kostet, das man 3. meist nicht hat, wenn man die Selbstständigkeit aufgibt.
LG
P
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