Wechsel der Gewinnermittlungsart von EÜR zu Bilanz | Übernahme von Posten in Form einer Auswertung

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Manuela

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Dec 14, 2021, 4:58:09 AM12/14/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo in die Runde,

aufgrund geplanter Geschäftsaufgabe meiner freiberuflichen Tätigkeit zum Jahresende verlangt das Finanzamt den Wechsel der Gewinnermittlungsart von (bisheriger) EÜR auf Bilanz.

Damit ich die Schlussbilanz erstellen kann, ist vorab der Übergangsgewinn zu ermitteln.
Diese Ermittlung des Übergangsgewinns bedarf (u.a.)einer Eröffnungsbilanz (Übergangsbilanz). Und um diese geht es mir. 

Meine Frage nun: gibt es in der Jes EÜR eine Auswertungsmöglichkeit, die mir die Daten/Werte auswirft, die ich für die Eröffnungsbilanz verwenden kann? 
(Ergänzende Posten für Rückstellungen/ARAP/PRAP/sonstige Forderungen/sonstige Verbindlichkeiten die es so ja in der EÜR nicht gibt habe ich bereits ermittelt. Auch wie Hinzu- und Abrechnungen zu handhaben sind, ist mir bekannt).

Mir bereitet aber bspw.. der Posten "Bank" in der Bilanz Kopfzerbrechen. In der EÜR gibt es diesen ja so nicht , sprich ich kann nicht einordnen, ob ich diesen in der Bilanz ggf. auch weglassen kann.

Wie ich verstanden habe bietet die Kaufsoftware Lexware augenscheinlich die Möglichkeit, von einer EÜR auf Bilanz "umzuswitchen" - allerdings kenne ich das Produkt nicht, und will eigentlich auf den "letzten Meter nicht noch mal die Software wechseln - zumal ich mit der Jes EÜR über viele Jahre sehr gerne gearbeitet habe.

Vielleicht hat sich ja auch schon einmal jemand mit dieser Thematik beschäftigen müssen und hat hier einen Tipp für mich.

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten und Tipps !!!

Philip Zerweck

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Dec 14, 2021, 5:07:31 AM12/14/21
to jes...@googlegroups.com
HILFE!

Ich werde wahrscheinlich meine Freiberuflichkeit ebenso aufgeben. Wie kann das sein, dass dazu das Finanzamt eine Bilanz fordert?

Bitte um Erläuterung. Danke und Gruß
Philip

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Philip Zerweck
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Dr.-Ing. Bernard Frank

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Dec 14, 2021, 5:41:56 AM12/14/21
to jes...@googlegroups.com
Hallo Manuela,

ich kann mir das so nicht vorstellen.

Dass das Finanzamt eine (Abschluss-?)Bilanz fordert, kann nicht bedeuten, dass Du die Buchführung und Gewinnermittlungsart von EÜR auf Bilanzierung umstellen musst. 
Ich würde daher von Lexware usw… die Finger lassen und noch mal genau nachfragen beim Finanzamt. 

Aus Wikipedia „Bilanz“:

"Eine Bilanz wird auf einen Bilanzstichtag aufgestellt, während die (mit der Bilanz verzahnte) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für einen Zeitraum erstellt wird. Durch Vergleich der Endbestände der verschiedenen Aktiv- und Passivkonten zu unterschiedlichen Zeitpunkten kann die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zeitübergreifend dargestellt und durch Einsichtnahme in die Buchführung nachvollzogen werden. Die Bilanz ist somit auch die Grundlage zur betriebswirtschaftlichen Gewinnermittlung (siehe Betriebsvermögensvergleich). "

Die betriebswirtschaftliche Gewinnermittlung hast Du ja über all die Jahre mit Jes gemacht, wie wir auch und kannst die nachweisen. 

Das ist doch komplett und muss genügen. 

Gegebenenfalls musst Du nur noch mal die Anfangs- und Endbestände der mit der Tätigkeit verbundenen Güter übersichtlicher darstellen? über den gesamten Zeitraum? Ist es das, was das Finanzamt verstehen möchte? Wie gesagt, ich würde das Finanzamt mit all den EÜR incl. Anlagenverzeichnis fluten und nachfragen was ihnen noch fehlt für die Art Bilanz. Und es ist auch immer gut zu verstehen warum - und auf welcher gesetzlichen Grundlage - auch diese Fragen sind gestattet.

Vielleicht sind sie schon mit den Anlagenverzeichnissen zufrieden? - zumindest wenn sie etwas erläutert sind?

Es ist natürlich für das Finanzamt auch wichtig die Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen. Sonst stufen sie das ggf. als Hobby mit den entsprechenden Folgen für die Anlagegüter, Steuern usw..

Ich bin wirklich kein Buchhalter aber ich denke man kann Selbständigen keinen Wechsel auf Bilanzierung aufzwingen bei Geschäftsaufgabe. Das muss auch vernünftig gehen. Wer hat Erfahrung?

Freundliche Grüße 
Bernard

Am 14.12.2021 um 10:58 schrieb Manuela <myka...@gmail.com>:

Lothar Weidmüller

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Dec 14, 2021, 5:51:13 AM12/14/21
to Jes - Die Java-EÜR
Moin, Google findet das hier und ich glaube das ist es inhaltlich auch:

Also zum 31.12. musst Du Positionen aus der EÜR einfach in eine BILANZ überführen.

und dieser Steuerberater hat auch noch Info's: https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Uebergangsgewinn.html

Philip Zerweck

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Dec 14, 2021, 6:10:06 AM12/14/21
to jes...@googlegroups.com
Moin,
okay, nach erstem Überfliegen fasse ich mal zusammen
(der erste Link behandelt nicht die Gründe des Wechsels, der zweite ist ebenfalls nicht sehr erhellend, denn er unterscheidet nichtmal mehr zwischen Gewerbe und Freiberuflern oder erwähnt das Erlöschen der Selbstständigkeit):
• das Finanzamt muss das fordern (wichtig!)
• es muss ein Gewerbe vorliegen, Freiberufler sind wohl aussen vor und die sind die größte Gruppe, die eine EÜR machen, statt Bilanz
• Freiberufler sind dann betroffen, wenn die Selbstständigkeit in eine juristische Person gewandelt wird (Gründung einer oder Einbringung in eine GmbH und so)
• das Gewerbe muss veräußert werden, also nicht bei Geschäftsaufgabe

Fazit: Wer bisher eine EÜR gemacht hat und das Geschäft aufgibt (also nicht die Selbstständigkeit aufgibt und das Geschäft veräußert), den/die trifft das wohl nicht.

Jemand eine andere Meinung oder mehr Infos / Wissen hierzu?

LG
Philip

20 ist wieder eine frohe Zahl
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Philip Zerweck
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Bernd Ehrenbrecht

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Dec 14, 2021, 6:12:56 AM12/14/21
to jes...@googlegroups.com
Erfahrung habe ich da auch nicht wirklich , aber es geht offenbar um die Entnahme von Vermögen .
Die Bilanzierer müssen regelmäßig eine Schlußbilanz erstellen .
Für unsereins gilt da ähnliches .
Hierbei gibt es jedoch regelmäßig Probleme , mit welchen Wert die Anlagegüter - die dann ins Privatvermögen überführt werden - anzusetzen sind .

Einen schönen Tag uns allen !

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Dr.-Ing. Bernard Frank

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Dec 14, 2021, 6:18:56 AM12/14/21
to jes...@googlegroups.com
Danke für die Links und die wunderbare Zusammenfassung. Das macht so ja auch Sinn. 

Freundliche Grüße 
Bernard

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Manuela

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Dec 14, 2021, 6:58:50 AM12/14/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Lothar,
vielen Dank für deine Antwort und Infos.

Vielleicht noch kurz zu den Rahmenbedingungen: 
1. Es geht um meine selbständige/freiberufliche Tätigkeit die ich aufgeben will.
2. Mein Steuerberater hat mich dazu informiert, dass ich dem FA mitteilein muss, dass ich die Selbständigkeit aufgebe und, dass ich eine Schlussbilanz zu erstellen habe. Er ist wirklich eine Koryphäe auf seinem Gebiet, von daher nehme ich an, er weiß wovon er spricht.

Den ersten Link, den du gesendet hast, sind der Hinweis auf mögliche Bilanzpositiionen, und deren --> wichtig --> Möglichkeit der "Hinzurechnung" oder "Abrechnung" auf den Übergangsgewinn, je nachdem ob du von der EÜR zur Bilanz wechselst oder umgekehrt. Diesen Übergangsgewinn kannst du aber erst ermitteln wenn du deine Übergangsbilanz erstellt hast .... .
In dieser Liste der Bilanzpositiionen taucht auch bspw. der Begriff "Bank" auf, den wir ja in der  EÜR beispielsweise so nicht haben, wo ich mir nun Gedanken mache, ob ich diese Bilanzpositiion so mit aufführen kann/soll, oder eben nicht.

Und es bleibt noch die Frage, welche Positionen ich aus der EÜR in die Bilanz überführe. Das war ja auch meine Eingangsfrage nach einer möglichen Auswertung die ich aus JES ziehen könnte.

Viele Grüße
Manuela

Manuela

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Dec 14, 2021, 7:09:56 AM12/14/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Philip,
danke auch für deine Infos. Kurz dazu:

- da FA muss fordern, wenn dein Jahresumsatz/-gewinn bestimmte Höhen überschreitet - wobei es diese Umsatz/Gewinnüberschreitungen bei Freiberuflern nicht gibt, so wie ich das verstanden habe.

- das ganze Prozedere gilt leider auch bei Geschäftsaufgabe siehe hier:

"...Wer seinen Betrieb aufgeben will, sollte bedenken, dass die Aufgabe der Selbständigkeit sich über einen längeren Zeitraum streckt, also ein „Wechsel über Nacht” rechtlich gesehen nicht möglich ist. Die Erstellung einer Schlussbilanz, die Veräußerung der stillen Reserven oder deren Überführung ins private Vermögen müssen vorbereitet und durchgeführt werden. Auch die Kündigung laufender Verträge und beschäftigter Mitarbeiter benötigt eine gewisse Zeit."

Hier der Link dazu: https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/selbstaendigkeit-aufgeben-so-funktioniert-die-betriebsaufgabe/ .

Aber poste doch gerne auch noch mal deine Links.

Viele Grüße
Manuela

Manuela

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Dec 14, 2021, 7:26:43 AM12/14/21
to Jes - Die Java-EÜR
... ergänzend vielleicht noch, warum ich dem FA auch von mir aus schreiben "will" ---> das FA will von mir auch für's nächste Jahr EKST Vorausszahlungen. Durch die offizielle Bekanntgabe der Aufgabe meines Unternehmens wird dann die Herabsetzung der Voraussetzungen auf 0 € möglich.

Viele Grüße
Manuela

Philip Zerweck

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Dec 14, 2021, 7:56:53 AM12/14/21
to jes...@googlegroups.com
Ich bitte Euch zu unterscheiden:

• Handelt es sich um eine Selbstständigkeit in den Freien Berufen aka „Freiberufler:in“ (Architekt:in, Künstler:in, Notar:in, Jurist:in …) oder um eine Selbstständigkeit als Unternehmer:in, wie z.B. Handel, Dienstleistung, Beispiele: Reinigungsdienste, Handwerker:in, Kioskbesitzer:in, Ebayhandel …
Zu den Freien Berufen hier eine klare Beschreibung und Definition: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Freie-Berufe/inhalt.html
• Dem Finanzamt zu melden, dass man seine Selbstständigkeit zum 31.12. aufgibt, um die EKSt-Vorauszahlungen auf 0 zu setzen kann man auch, ohne eine Bilanzierung im Sinne einer doppelten Buchführung zu machen.
• Auch eine Endabrechnung einer EÜR wird doch gerne mal umgangssprachlich als „Bilanz“ tituliert.
• Wenn man eine Unternehmung hat (z.B. Handwerksbetrieb oder Kiosk), die veräußert werden soll, dann wird das Finanzamt auf einen zukommen und eben eine solche Bilanzierung verlangen, der eine Link sprach von einer „Überführungsbilanz“.
• Nach dem einen Link ist die Übergabe im Rahmen von Erbschaft/Schenkung in der Familie davon wohl nicht betroffen. Beispiel: Ein Ebay-Handel unter 60tausend Gewinn / 600tausend Umsatz.
• Jeder Steuerberater rät einem zu einer echten Bilanz … weil das deren Geschäft ist. Nicht böse gemeint, ich rate auch jedem einen Designer zu beschäftigen, wenn er:sie ein neues Produkt machen möchte ;)

Die Quellen schreiben eindeutig, dass man warten soll, bis das Finanzamt einen auffordert. Ich wurde hier erstnahft panisch, weil ich bisher die EÜR mit JES selber mache (inkl. Abgabe der Steuererklärungen) und die hier besprochene Überführung in eine echte Bilanz mich 1. überfordern würde und daher 2. eine Menge Geld beim Steuerberater kostet, das man 3. meist nicht hat, wenn man die Selbstständigkeit aufgibt.

LG
P

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Philip Zerweck
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Manuela

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Dec 14, 2021, 8:39:02 AM12/14/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Philip,
zuerst mal ein großes "DANKE" an der Stelle auch dir, dass du dich so direkt in das Thema eingelesen hast. 

Ich bin "dienstleistende" ;) Freiberuflerin  - gehöre also nicht zu den klassischen Freien Berufen.

Was die Empfehlung einer Schlussbilanz seitens meines Steuerberaters angeht: er macht meine Buchhaltung nicht (sondern berät mich wirklich nur steuerlich) - von daher würde er an meiner Schlussbilanz nichts verdienen.

Warum ich mich selbst so in das Thema reingearbeitet habe ist, dass ich keine Lust darauf habe, abzuwarten bis mir das FA schreibt, dass ich eine Bilanz in irgend einer Form abgeben soll, und dann in Zeitstress gerate, weil nicht klar ist wie das Ganze zu bewerkstelligen ist. Wenn sie keine Bilanz wollen umso besser. Allerdings denke ich gerade noch mal an das ELSTER EÜR Formular - dort gibt es die Frage sinngemäß "wurde der Betrieb/ das Unternehmen im Kalenderjahr beendet" j/n  -- und wenn "ja," wirst du gebeten "Hinzu- und Abrechnungen" einzutragen. Und um diese zu ermitteln, brauchst du die Infos/Werte/Posten aus der --> "Übergangsbilanz" --> Überführungsbilanz. 

Viele Grüße
Manuela

Philip Zerweck

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Dec 14, 2021, 8:46:55 AM12/14/21
to jes...@googlegroups.com
Danke für Dein Feedback und die zusätzlichen Infos …

bleibt alle gesund, ein gutes Restjahr, schöne jahresendzeitliche Tage und ein besseres 2022

LG
Philip

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Manuela

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Feb 15, 2023, 10:40:20 AM2/15/23
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo in die Runde,

die Eröffnung meines Threads liegt inzwischen ja schon einige Monate zurück. Damals hatte ich hier in der Runde gefragt, ob es in  jes EÜR eine Funktion gibt in der Posten aus der EÜR in eine Bilanz übernommen werden können. Der Anlass war damals, dass mein Steuerberater mir empfohlen hatte, im Zuge meiner Geschäftsaufgabe eine Aufgabebiianz an das FA zu senden.

In der Diskussion ergab sich ja dann die Frage, ob man - insbesondere als Selbständige/r resp. Freiberufler/in überhaupt eine Bilanz erstellen müsste, und ob nicht auch Einträge in de EÜR Zeile 102 Hinzurechnungen/-abrechnungen ausreichen würden.

Ein weiterer Tip war damals, dass ich eine Bilanz ja erst dann senden könnte, wenn das FA auch eine wollte. 

Tatsächlich hatte ich, nachdem ich mich noch umfassender zu dem Thema Geschäftsaufgabe/Wechsel der Gewinnermittlungsart von EÜR zur Bilanz informiert hatte, letztendlich die Bilanzunterlagen  final erstellt.  Diese Unterlagen hatte ich jedoch, gemäß der Überlegung, diese erst an das FA zu senden, wenn das FA diese auch haben wollte, zu diesem Zeitpunkt noch nicht an das FA gesandt.

Das war jetzt, 02/2023 (Abgabe Jahressteuererklärung 2021 in 09/2022), der Fall. Das FA wollte, betreffend des Abschlusses meiner freiberuflichen Selbständigkeit im Jahr 2021, einen "Betriebsvermögensvergleich", sprich Bilanzunterlagen sehen.

Diese Info nur  für die, in der Diskussion aufgetretene, Frage, ob auf jeden Fall bei Geschäftsaufgabe Bilanzunterlagen erstellt werden müssen. Ja, tatsächlich fordert das FA diese Unterlagen an. Ob es hier Ausnahmen gibt, kann ich nicht beurteilen.
In jedem Fall scheint es mir angebracht, sich dessen bewusst zu sein, dass bei Geschäftsaufgabe diese Unterlagen angefordert werden können.

Falls jemand von euch inzwischen andere Erfahrungen gemacht hat,  würde ich mich über eine Antwort freuen.

Beste Grüße

Manuela

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