Nach meiner Auffassung ist das Problem am falschen Ende angegangen worden.
Eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) wird in Bilanz pflichtigen Unternehmen erstellt (und nur da) wenn z.B. Kredit- oder Kapitalgeber das zur Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit verlangen. Dabei geht es ausschließlich um den jeweiligen Betrieb.
Die EÜR hat als vereinfachte Gewinnermittlungsmethode den gleichen Zweck und JES bietet alle Auswertungsmöglichkeiten, um das Geschäft beurteilen zu können. Man muss demjenigen, der so aus Reflex eine BWA haben will, eben erklären, dass die Gewinnermittlung über eine EÜR erfolgt und nicht über eine GuV. Dann lässt man sich die Summen- und Saldenliste aus JES für eine gewünschte Periode ausdrücken und hat für diesen Zeitraum das Betriebsergebnis. That's it!
So manchen Banker verlangt aus dem täglichen Sprachgebrauch von seinen Kunden eine BWA und sollte eigentlich selbst wissen, dass nicht jede Unternehmung Bilanz pflichtig ist.
Da weiter oben aber auch die GuV ins Spiel gebracht wurde, (GuV ist ein Bilanzkonto) vermute ich, dass hier etwas gehörig durcheinander gebracht wird. EÜR und Bilanz sind 2 Begriffe, die herzlich wenig miteinander zu tun haben. Beides dient zwar der Gewinnermittlung, aber man muss sich da schon entscheiden wie man den Gewinn ermitteln will. Die Grenzen für eine Gewinnermittlung nach EÜR sind ja gesetzlich festgelegt.