Einkommensteuererstattung

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Thomas Hümmler

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Mar 30, 2020, 10:27:51 AM3/30/20
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo miteinander,

ich habe letztes Jahr eine Einkommensteuererstattung bekommen und diese in JES auf das Konto 998 gebucht. Im Plugin wird dies als Einnahme in Zeile 16 "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben" gewertet. Elster hat sich daraufhin mokiert, dass damit deutlich mehr als 19 % anfielen. Jetzt weiß ich nicht so recht, was ich machen soll. Unter https://www.infoportal-buchhaltung.com/lexikon/einkommensteuer/ habe ich folgenden Hinweis gefunden:

--schnipp--

Erfolgt die Zahlung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom betrieblichen Bankkonto, handelt es sich insoweit um eine Entnahme. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Privatsteuern" (SKR03 #1810-1819 | SKR04 #2150-2179). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" (SKR03 #1200 | SKR04 #1800). Überweist das Finanzamt eine Einkommensteuererstattung auf das betriebliche Bankkonto, erfolgt die Buchung auf das Konto "Privateinlage" (SKR03 #1890-1899 | SKR04 #2180-2199). Verrechnet das Finanzamt eine Einkommensteuererstattung mit einer betrieblichen Steuerschuld, erfolgt die Buchung auf das betreffende Betriebsteuerkonto, z.B. "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" (SKR03 #1780 | SKR04 #3820). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Privateinlage" (SKR03 #1890-1899 | SKR04 #2180-2199).

--schnapp--

Ich zahle die Vorauszahlungen von meinen Betriebskonto (in JES habe ich für Privatentnahmen Konten ab 800 eingefügt [die Buchungsweise habe ich von meiner Steuerberaterin übernommen]) - Gegenbuchung wie im SKR gibt es für uns ja zum Glück nicht.
Was ist aber jetzt mit einer Einkommensteuererstattung? Wenn ich das oben zitierte richtig verstehe, wäre das eine Privateinlage, die dann auch nicht in der EÜR auftauchen dürfte. Aber wie buchen? Ein eigenes Konto oder den Summand im Plugin löschen? Wer weiß Rat?
Danke
Thomas Hümmler

Karsten Meiß

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Mar 30, 2020, 11:21:14 AM3/30/20
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Thomas,

zunächst mal sind Einnahme-Überschuss-Rechnung und Betriebsvermögensvergleich Methoden der Gewinnermittlung. Im Detail unterscheiden sich diese Methoden erheblich. EÜR ermittelt den Gewinn aus einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Woher das Geld für Ausgaben stammt, oder wohin das Geld aus den Einnahmen fließt, ist hierbei zunächst unerheblich. Es sei denn die Ausgaben betreffen betriebliche Finanzierungen bzw. Re-Investitionen. JES ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Gegenkonten wie Bank, Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz und was sonst noch so alles im Betriebsvermögensvergleich üblich ist, gibt es dort nicht. Da Du JES einsetzt, gehe ich davon aus, dass Deine Gewinnermittlung über eine EÜR erfolgt.

Wenn Du folglich eine Einkommensteuervorauszahlung geleistet hast und diese nicht dem Gewinn entspricht sondern übersteigt, kommt es natürlich zu einer Rückzahlung des Finanzamtes. Das stellt meines Wissens nach jedoch keine Einnahme dar die Du in der EÜR angeben müsstest. Denn die Höhe der Einkommensteuervorauszahlung wird ja auch von den anderen 7 Einkunftsarten des EStG beeinflusst.
  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  3. Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus Land- + Forstwirtschaft
  5. Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung
  6. Einkünfte aus Kapitalerträgen
  7. sonstige Einkünfte

Ich hatte mal einen Steuerberater der meinen Gewinn grundsätzlich auf Basis des Betriebsvermögensvergleichs ermittelt hat einschließlich der dort erforderlichen Gegenkonten (Privatentnahme, Privateinlage, usw.). Da ich mich nicht darum gekümmert habe, wie die Gewinnermittlung zu erfolgen hat, wusste ich auch nicht, dass für freiberufliche Tätigkeiten (2. selbständige Arbeit!) die EÜR möglich und üblich ist. Das führte zu erheblich höheren Steuerberatungskosten (Gebührensätze), und bedurfte bei ihm keiner Kontrolle / Überwachung der Gewinngrenzen. Mein Finanzamt war damals so freundlich, mich darauf aufmerksam zu machen (Warum machen Sie es sich so kompliziert? Sie sind Freiberufler....)

Meiner Einschätzung nach Deiner Schilderung bringst Du die EÜR und den Betriebsvermögensvergleich durcheinander. Die Erstattung der Einkommensteuervorauszahlung ist nach meiner Auffassung nicht EÜR-relevant.

Viele Grüße
Karsten

Thomas Hümmler

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Mar 30, 2020, 2:15:48 PM3/30/20
to Jes - Die Java-EÜR
Lieber Karsten,

vielen Dank für die Infos. Ich habe es nun so gelöst: Ein Konto 991 eingerichtet namens "Einkommensteuer-/Solibeitragserstattung" und das dann im Plugin über Bearbeiten/Plugin-Einstellungen" als unbenutztes Konto ausgewählt. Das funktioniert. Ob es allerdings die eleganteste Lösung ist, weiß ich nicht.

Und ja, ich hatte eine Steuerberaterin, die für mich bis vor 6 Jahren die EÜR gemacht hat. Sie hat auch immer mit dem SKR3 gearbeitet (wegen Datev). Seitdem ich es selbst mache, habe ich trotzdem einige "Altlasten" bzw. teilweise auch ihre Methoden in meine EÜR übernommen. Aus dem Grund fließen alle Ein-/Ausgaben meines Betriebskontos in JES ein, so eben auch Erstattungen, Krankenkassenbeiträge oder Kreditzahlungen für Arbeitsmittel/Auto/etc. Auch diese (Konto 640 ff. für Kredite bzw. 800 ff. für Entnahmen) habe ich als "unbenutzte Konten" deklariert - so sind sie "privat" und fließen nicht in die EÜR ein. Das funktioniert ganz gut.

Danke und viele Grüße
Thomas

Karsten Meiß

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Mar 31, 2020, 3:46:15 AM3/31/20
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Thomas,

so wie Du es beschrieben hast, klingt das unnötig kompliziert.
Schau mal auf der Seite von Datev nach, dort ist gut beschrieben, was in die EÜR gehört.


Thomas Hümmler

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Mar 31, 2020, 10:54:35 AM3/31/20
to Jes - Die Java-EÜR
Lieber Karsten,

danke. Das hilft mir bei meiner JES-Frage nur leider nicht weiter.

Viele Grüße
Thomas
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