GWG und Abschreibung

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Axel

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Oct 22, 2023, 1:02:42 PM10/22/23
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo

ich habe eine grundsatzfrage zur Buchung von GWGs: bucht Ihr die ins GWG Konto und gut, oder legt ihr zusätzlich zur Buchung in dieses Konto noch eine Abschreibung an? In Jes lässt sich ja eine Abschreibung hinzufühgen, egal auf welches Konto man etwas bucht. Ich frag mich halt reicht die Buchung ins GWG Konto oder ist das Anlagen der Abschreibung, egal auch welchen Zeitraum, notwendig, damit das Amt nichts beanstanden kann.

Danke und schönen Sonntag
Axel

Uwe Mock

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Oct 23, 2023, 12:35:20 PM10/23/23
to Jes - Die Java-EÜR
Ich buche es einfach wie eine normale Ausgabe auf das Konto für GWG. Das Finanzamt wollte ein einziges Mal wissen, was ich in dem betreffenden Jahr als GWG gebucht hatte; ich habe dann das Buchungsjournal entsprechend gefiltert ausgedruckt und hingeschickt.

Jan Walter

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Jul 12, 2025, 2:48:27 AMJul 12
to Jes - Die Java-EÜR
Lieber Uwe, 
ok, gut zu wissen, dass das gelebte Praxis ist und so funktioniert. Hm, aber wenn ich es ganz korrekt direkt im Programm erledigen wollen würde, müsste ich es doch dort in die "Anlagenliste" aufnehmen. Die entsteht bei Jes ja immer und nur dann (automatisch), wenn ich eine Abschreibung hinzufüge. Daher dachte ich jetzt, ich bin schlau, und gebe für mein GWG, aufgenommen am 1.1.2025 eine Abschreibung von 1 Jahr an, womit ich das Ding in der Anlagenliste habe, aber dennoch im selben Jahr abgeschrieben. Dann kam mit der Speicherung eine Warnung, ob ich das wirklich als GWG machen möchte oder ob ich nicht ein Afa habe. Wäre es nicht eine gute Idee, wenn es möglich wäre (oder ist es das schon), eine GWG von über 250 Euro und bis 1000 Euro  (gültige Grenzen für 2025)in die Abschreibung  mit (neuer?) Funktion "selbes Kalenderjahr" aufzunehmen? Also in meinem Fall ist es eine Einlage, dann kann ich die einfach auf 1.1. buchen, wenn ich es gekauft hätte, hätte ich diese Möglichkeit nicht gehabt.
Viele Grüße Jan

Jan Walter

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Jul 12, 2025, 2:51:05 AMJul 12
to Jes - Die Java-EÜR
also mit Anlagenliste meine ich natürlich das "Anlagenverzeichnis". LG

Uwe Mock

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Jul 12, 2025, 5:31:04 AMJul 12
to Jes - Die Java-EÜR
Das Problem ist, daß es auch Anlagegüter mit regulärer Abschreibung (also keine GWG) gibt, die im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Man müßte dann das eine vom anderen unterscheiden können.

Jan Walter

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Jul 13, 2025, 12:27:50 AMJul 13
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Ja, das wäre gut. Du meinst unterscheiden in der Liste?  Denn unterscheiden in der Buchung kann man es ja.

Leo

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Jul 13, 2025, 11:01:43 AMJul 13
to jes...@googlegroups.com
GWGs sind gem. Paragraf 6 Abs. 2 Satz 4 EStG in einem laufenden Verzeichnis zu führen. Es sei denn, die entsprechenden Angaben ergeben sich aus der Buchführung (Satz 5).
Es braucht also m.E. nichts neu- oder umprogrammiert werden, wenn die GWGs ordentlich im Konto gebucht werden und das GWG-Konto bei Bedarf (Anfrage des Finanzamts oder bei einer Betriebsprüfung) ausgedruckt wird.

Beste Grüße 
Leo

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