Dagegen spricht nichts.
Auch durch die Verbuchung der Corona-Hilfen auf ein eigenes Einnahmekonto kann der in Zeile 12 einzutragende Betrag nach Aufruf der Saldenliste ja leicht ermittelt werden. Allerdings muss man ja erst auf die Idee kommen, dass die Corona-Hilfen gesondert in dieser Zeile einzutragen sind. Wenn man sich allein nach den Angaben in dem Auswertungs-Plugin richtet, könnte dieses leicht übersehen werden. Ich bin ja auch erst nach erneuter Durchsicht der gemachten Eingaben in Elster Online und anschließender Recherche im Internet darauf gestoßen. Bisher hatten wir ja solche nicht steuerbaren Einnahmen nicht gehabt.
Ich hab inzwischen für das Jahr 2020 das Auswertungs-Plugin über die Bearbeitungsfunktion entsprechend angepasst.
Allerdings ist diese Anpassung wohl nicht allgemeingültig, weil ich die Corona-Hilfen auf das Konto 518 (das letzte freie Einnahmekonto meiner Frau) gebucht und im Plugin noch einmal gesondert als Summand aufgenommen habe. Damit eine derartige Änderung auch für andere gültig wäre bzw. passen würde, müsste wohl ein gesondertes Einnahmekonto mit einer bisher nicht belegten Kontonummer, z.B. mit der Nummer 520, für derartige nicht steuerbare Umsätze in den Kontenrahmen und dementsprechend auch in das Auswertungs-Plugin aufgenommen werden. Da in diesem Jahr bei meiner Frau bereits die Dezemberhilfe eingegangen und die Neustarthilfe noch zu beantragen ist, werde ich diese Anpassung wieder benötigen und daher wohl auch im Plugin für 2021 bereits einpflegen, damit ich im nächsten Jahr bei der Steuererklärung diese Besonderheit nicht übersehe.