> Heißt das jetzt, ich muß bei Amazon auf das Paket schauen und ermitteln, wo > es abgeschickt wurde? (Geht das überhaupt?) Steht auf der Rechnung ein > Vermerk? Was genau ist der Anwendungsfall für diese Regelung?
Habe hier zwei Rechnungen, die es betrifft:
Einmal Amazon Business: Die enthält eine franz. UStID (erster Hinweis), den Vermerk "Versendungsland: Frankreich" und den Hinweis "(1) Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung - Artikel 138 Richtlinie 2006/112/EC"
Einmal Proshop (die versenden aus Dänemark): "Intra-Community-Delivery. Reverse charge in accordance with Council Directive 2006/112/EC"
Auf normalen (nicht-business) Rechnungen steht es wahrscheinlich eher nicht drauf, weil Verbraucher das ja nicht tangiert.
> Das ganze ist insofern unkritisch, als sich ja jeder beliebige Steuerkonten > einrichten kann.
> Die Frage ist nur, ob ein Konto vom Programm vorgegeben > werden soll - und da wäre die Grundfrage, wie oft dieser Fall auftritt.