Neuer Kleinunternehmer - Einige Fragen zu Jes

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Kai Schnittcher

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Nov 3, 2020, 9:59:30 AM11/3/20
to Jes - Die Java-EÜR
Guten Tag,
ich habe mir heute die Software Jes angeschaut und bin erstmal sehr begeistert gewesen. Für mich als Kleinunternehmer scheint das sehr plausibel zu sein und würde auf jeden Fall eine Excel Liste ersetzen.

Allerdings habe ich einige Fragen:

Ich habe gelesen, dass in der EÜR als Datum der Geldfluss uns nicht das Belegdatum hinterlegt werden muss. Hier würde ich dann also als Belegdatum einfach das Zahlungsdatum hinterlegen, richtig?

Wenn ich ein GWG über 250 € eintragen will, muss ich ja ein Anlageverzeichnis führen, so zumindest habe ich es verstanden, wird dieses von Jes gepflegt, ich konnte in dem Anlageverzeichnis bei meinem Test die Buchung nicht finden.

Vielen Dank für diese coole Software.
Ich hoffe diese Frage sind nicht allzu peinlich hier in der Community. :)

Grüße,
Kai Schnittcher

Uwe Mock

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Nov 3, 2020, 10:14:03 AM11/3/20
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo.

Ich habe gelesen, dass in der EÜR als Datum der Geldfluss uns nicht das Belegdatum hinterlegt werden muss. Hier würde ich dann also als Belegdatum einfach das Zahlungsdatum hinterlegen, richtig?

Richtig. Man kann auch Belege vorab als "unbezahlt" buchen und dann bei Geldfluß nur noch die Buchung auf "bezahlt" setzen, wobei man dann das Datum korrigieren kann.
 
Wenn ich ein GWG über 250 € eintragen will, muss ich ja ein Anlageverzeichnis führen, so zumindest habe ich es verstanden, wird dieses von Jes gepflegt, ich konnte in dem Anlageverzeichnis bei meinem Test die Buchung nicht finden.

GWG  (Anschaffungskosten bis 800 EUR) landen auf Konto 140. Das Konto kann dann bei Bedarf einfach über das Buchungsjournal oder die Suchfunktion ausgegeben werden.

Alles über 800 EUR wird dann durch Hinzufügen einer Abschreibung über mehrere Jahre aufgeteilt. Durch das Hinzufügen der Abschreibung erscheinen diese Anlagegüter dann auch im Anlagenverzeichnis.

Die Sammelabschreibungen für Anlagegüter über 250 EUR bis maximal 1000 EUR werden durch die Pools realisiert. Nach der Buchung kann man eine Buchung in den Pool des aktuellen Geschäftsjahres verschieben (und auch wieder zurück). Die Sammelabschreibungen werden zu gleichen Teilen über 5 Jahre abgeschrieben, was meines Erachtens nur selten einen Vorteil bringt.

Kai Schnittcher

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Nov 3, 2020, 10:21:17 AM11/3/20
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo,

wow vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also reicht das völlig aus, wenn ich mir das Buchungsjournal aufrufe, falls jemand eine Liste der GWG bis 800 € von mir verlangt?

Eine Frage hätte ich noch, wenn ich eine Gutschrift von einem Lieferanten erhalten, wie trage ich diesen Beleg ein? Auf das Konto 500?

Nochmal vielen Dank für deine Antwort und diese echt geniale Software!

Grüße,
Kai

Uwe Mock

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Nov 3, 2020, 10:22:38 AM11/3/20
to Jes - Die Java-EÜR
Also reicht das völlig aus, wenn ich mir das Buchungsjournal aufrufe, falls jemand eine Liste der GWG bis 800 € von mir verlangt?

Bei mir war das Finanzamt damit zufrieden.
 
Eine Frage hätte ich noch, wenn ich eine Gutschrift von einem Lieferanten erhalten, wie trage ich diesen Beleg ein? Auf das Konto 500?

Ich vermute ja. Den Fall hatte ich aber noch nicht.

Kai Schnittcher

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Nov 3, 2020, 10:24:36 AM11/3/20
to Jes - Die Java-EÜR
Super, vielen Dank!
Ich bin gerade sehr erleichtert. Dann werde ich mal nach und nach meine Excel Liste in die Software übertragen.
Ich hoffe ich darf bei Unklarheiten erneut fragen.

Grüße,
Kai

Uwe Mock

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Nov 3, 2020, 10:28:12 AM11/3/20
to Jes - Die Java-EÜR
Dafür ist das Forum da.

Die Excel-Liste dürfte übrigens von den allermeisten Finanzämtern nicht mehr akzeptiert werden.

Kai Schnittcher

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Nov 3, 2020, 10:29:47 AM11/3/20
to Jes - Die Java-EÜR
Genau deswegen habe ich nach einer Software gesucht.
Und da bin ich auf diese hier gestoßen.

Grüße,
Kai

Kai Schnittcher

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Nov 3, 2020, 10:41:11 AM11/3/20
to Jes - Die Java-EÜR
Eine Frage habe ich da noch, wenn ich zu einer Rechnung Trinkgeld erhalten habe, wie ist das zu verbuchen?

Grüße,
Kai

Uwe Mock

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Nov 3, 2020, 10:42:36 AM11/3/20
to Jes - Die Java-EÜR
Das solltest Du nochmal in einem separaten Beitrag nachfragen, damit es jemand findet, der darüber Bescheid weiß.

Kai Schnittcher

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Nov 6, 2020, 5:10:05 AM11/6/20
to Jes - Die Java-EÜR
Ich hätte noch eine Frage wie eine neue Maus, Tastatur, bzw. Mauspad zu verbuchen sind, wenn diese einzeln angeschafft worden sind.
Der Betrag liegt unter 40 €.

Ich habe es so verstanden, dass ich diese dinge als Sonstiges abziehbare Betriebsausgaben buchen kann, ist dies so richtig?

Grüße,
Kai

Uwe Mock

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Nov 6, 2020, 5:15:49 AM11/6/20
to Jes - Die Java-EÜR
In diesem Fall könnte man argumentieren, eine Maus oder Tastatur sei nicht "selbständig nutzbar" und müßte deshalb zusammen mit dem Computer, an den sie angeschlossen wird abgeschrieben werden. Der Gesamtwert des Rechners dürfte heutzutage aber unter der 800-EUR-Grenze liegen. Deshalb würde ich es als geringwertiges Wirtschaftsgut auf Konto verbuchen.

Bernard@LightnIngDesign

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Nov 6, 2020, 5:23:30 AM11/6/20
to jes...@googlegroups.com
Schauen Sie sich doch bitte mal die Konten alle an und buchen sie immer auf das Konto, das am ehesten passt. Für EDV-Ausrüstung werden Sie sicher was passenderes finden als sonstige. 
Einfacher wird es wenn sie in den Konteneinstellungen all die Konten ausblenden, die Sie für Ihre Tätigkeit sicher nicht benötigen. Dann dürfe es übersichtlicher werden und die meisten Fragen sich hier erübrigen im großen Verteiler, der dann leider viele beschäftigt. Im übrigen ist weiter gültig was Uwe neulich geschrieben hat über die Finanzämter. 
Danke. 

Gruß
Bernard
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Heinrich Schröder

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Nov 6, 2020, 9:17:07 AM11/6/20
to Jes - Die Java-EÜR
Bei den Beträgen für eine Maus: Büromaterial - das wird in allen mir bekannten Betrieben so gemacht  ausser die Maus kostet etwas mehr ... Sofortaufwand GWG

3Deoskill

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Oct 11, 2021, 6:24:17 AM10/11/21
to Jes - Die Java-EÜR
sorry wenn ich den Thread hier nochmal aufwälze, aber eine Maus oder Tastatur ist kein GWG, da nicht selbständig nutzbar. zählt meines Erachtens also als sofort abziehbarer Erhaltungssaufwand. würde beim Kauf des Computers die Maus nicht mit dabei sein, würde sie zu den Anschaffungskosten zählen und könnte dann zusammen mit dem PC entweder als GWG wenn unter 800 oder als bewegliches WG mit einer abschreibungsdauer von 3 Jahren oder nach der neuen Regel sofort abgeschrieben werden.
Da der PC aber schon eine Maus und Tastatur hat ist es Erhaltungsaufwand.

Uwe Mock

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Oct 14, 2021, 11:08:55 AM10/14/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hat das schon mal ein Finanzamt beanstandet, wenn man z.B. eine Computermaus einfach als GWG gebucht hat?

helge...@gmx.net

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Nov 2, 2021, 1:23:35 PM11/2/21
to Jes - Die Java-EÜR
Nein, nicht das ich wüsste. Also, das wäre sonst schon längst irgendwo im Netz etc. als Problem aufgeworfen worden, kann ich mir nicht anders vorstellen. Sowas Nebensächliches - zu verschiedenen, schon länger vorhandenen Computern angeschafft (man hat ja oft mehrere) - kommt bei mir schon ewig unter Kto. Büromaterial. Beschreibung nebensächlicher Erhaltungsaufwand ist sicher ebenfalls zutreffend.

Ähem, als GWG, würde das steuerlich irgendwie anders behandelt als Büromaterial? Heute bekomme ich einen USB-Stick und eine einfache, kleine SSD, zusammen ca. 50,- EUR, zum Einsatz an diversen PC, das Zeugs werde ich sicher auch wieder als Büromaterial einbuchen.
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3Deoskill

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Nov 2, 2021, 5:30:06 PM11/2/21
to Jes - Die Java-EÜR
Also, wenn die  Maus zusammen mit dem neuen PC gekauft wird, gehört sie zu den Anschaffungskosten,
wird die alte gegen die neue ausgetauscht, dann ist es Erhaltungsaufwand, entweder bei Büromaterial oder sonstige abzugsfähige Ausgaben.
Hm Festplatte dasselbe, wenn die alte kaputt geht dann ist es Erhaltungsaufwand, also sofort abzugsfähig.
Alternativ könnte man sie aber auch, wenn der Computer noch nicht ganz abgeschrieben ist, vielleicht auch als Eingang verbuchen , wodurch sich der Buchwert vom PC erhöht und die Abschreibung über die Restlaufzeit, also soviel ich weiß....
Aber grundsätzlich wäre es Erhaltungsaufwand , da man ja einen Computer ohne Festplatte gar nicht aktiviert hätte.....

Aber grundsätzlich könntest du ja nach dem neuem Schreiben des BMF was Computer Software und Hardware betrifft, alles sofort abschreiben....
Was für dich halt besser ist, Abschreibungen und Investitionen müssen manchmal schon wohl überlegt sein.....
Ich hab dieses Jahr alles sofort abgeschrieben, ich habe es zwar aktiviert hab aber dann den vollen Auflösungsbetrag genommen, so taucht es wenigstens im Anlagevermögen auf.....
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Axel

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Nov 9, 2021, 3:18:46 PM11/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
ich lese immer wieder vom "aktivieren", aber im JES kann ich ja nur etwas auf ein Konto buchen und fertig. Kann das jemand am Beispiel JES und einem Beispielgegenstand mal erklären, bitte?

Uwe Mock

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Nov 9, 2021, 3:22:39 PM11/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Aktivieren? Was aktivieren?

Axel

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Nov 9, 2021, 8:34:30 PM11/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
siehe Beitrag von 3deo... vom 02.11.2021, da ist vom Aktivieren die Rede. Generell lese ich auch in anderen Foren, dass höherwertige Anschaffungen buchhalterisch "aktiviert" werden müssen. Was bedeutet das und wie macht man so etwas im JES? Viele Grüße

uwe...@gmail.com schrieb am Dienstag, 9. November 2021 um 21:22:39 UTC+1:
Aktivieren? Was aktivieren?
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3Deoskill

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Nov 9, 2021, 10:55:16 PM11/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
von Aktivieren spricht man ganz einfach, wenn man das Wirtschaftsgut ins Anlagevermögen aufnimmt. Das geschieht in Form einer Abschreibung. schaffst du das neue Anlagegut an, buchst du es im Falle von JES auf das Konto zb bewegliche Wirtschaftsgüter und fügst eine Abschreibung hinzu. Jetzt hast du das Anlagegegut aktiviert , welches jetzt auch in deinem Anlageverzeichnis auftaucht unter Zugänge...etc
solltest du etwas aus deinem Privatvermögen ins Firmenvermögen bringen wollen ,musst du es theoretisch erst  als Privateinlage verbuchen und dann  aktivieren, du hast dann also zwei Buchungen.....

Axel

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Nov 10, 2021, 9:40:14 AM11/10/21
to Jes - Die Java-EÜR
Vielen vielen Dank, wieder etwas gelernt! 

Uwe Mock

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Nov 16, 2021, 7:48:45 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ich muß hier nochmal einhaken, weil ich mir Gedanken mache, wie ich das implementieren könnte...

Mir ist ein Rätsel, wie das funktionieren soll. Kann mir mal jemand ein einfaches Rechenbeispiel liefern - gerne als Link?

Angenommen ich kaufe ein Gerät X mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, Anschaffungspreis 5.000 EUR netto. Zu diesem Gerät kaufe ich im Nutzungsjahr 4 Zubehörteil Y, Anschaffungspreis 200 EUR netto. Wie läuft dann die Abschreibung für Y? Bleiben nachher 1 EUR Erinnerungswert oder 2 EUR Erinnerungswert? Können X und Y jeweils eigenständig aus dem Anlagevermögen ausscheiden?

3Deoskill

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Nov 16, 2021, 8:35:32 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Also wenn ein Gerät aufgerüstet, erweitert wird und die Abschreibungslaufzeit noch läuft, dann wird es einfach als Zugang gebucht...Die Laufzeit der schon laufenden Abschreibung ändert sich dadurch nicht, aber die laufenden zukünftigen Abschreibungsbeträge passen sich dann dementsprechend an, sodass dann natürlich am Ende 1 Euro Erinnerungswert dastehen müsste.
Es ist aber in Jes so noch nicht möglich, in Jes kann man zwar einen Zugang buchen aber nicht in der gleichen Abschreibung eines Wirtschaftsguts. Jes fasst alle Abschreibungen und Zugänge seperat z.B. unter bewegliche Wirtschaftsgüter zusammen...
Ich weiß zumindest nicht, wie ich das buchen soll, deswegen buch ich falls nötig es als seperate Zugänge ....

Aber vielleicht hilft Ihnen das etwas weiter, ist zwar jetzt nur auf Computer Hardware bezogen aber da steht auch bisschen was drin, was Zugänge betrifft und deren Handhabung.
Ein einfacher Tip von mir wäre, sich eine Software/Demo/Testversion zuzulegen z.b. Wieso Mein Büro pder DATEV oder eine andere sehr gute und deren Support zu fragen, wie die das handhaben...
Und das dann einfach in Jes implementieren 😁
Gute Künstler kopieren, große Künstler stehlen

3Deoskill

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Nov 16, 2021, 8:37:02 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Sorry ich hatte den Link vergessen:
Link zur Quelle

3Deoskill

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Nov 16, 2021, 8:41:18 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Und ja natürlich könnte y dann ausscheiden, ist dann wie bisher ein ganz normaler Abgang, wie bisher auch, da müsste eigentlich nichts geändert werden meiner Meinung nach..

Uwe Mock

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Nov 16, 2021, 8:56:00 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Also wenn ein Gerät aufgerüstet, erweitert wird und die Abschreibungslaufzeit noch läuft, dann wird es einfach als Zugang gebucht...Die Laufzeit der schon laufenden Abschreibung ändert sich dadurch nicht, aber die laufenden zukünftigen Abschreibungsbeträge passen sich dann dementsprechend an

Das ist mir schon klar. Aber wie berechnen sich diese Beträge? Wenn die ursprüngliche Anschaffung z.B. auf 10 Jahre abgeschrieben wird, sind das 10% pro Jahr. Wenn etwas in Jahr 4 der Abschreibung dazukommt, sind ja nur noch 7 Jahre übrig - und dann würden 30% des Anschaffungsbetrags übrig bleiben. Wie ist es dann mit den Monaten? Läuft das hinzugekommene Anlagegut dann ab dem 1.1. des Anschaffungsjahres oder ab dem Anschaffungsmonat? In beiden Fällen wird es dann mit den Restmonaten des ursprünglichen Anlageguts nicht zusammenpassen, d.h. es entsteht eine Anzahl Monate, die nicht durch 12 teilbar ist.
 
Ein einfacher Tip von mir wäre, sich eine Software/Demo/Testversion zuzulegen z.b. Wieso Mein Büro pder DATEV oder eine andere sehr gute und deren Support zu fragen, wie die das handhaben...

Selbst da könnte man sich ja nicht sicher sein, ob das die "richtige" Methode ist oder ob das lediglich vom FA so akzeptiert wird.

Uwe Mock

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Nov 16, 2021, 8:58:02 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Und ja natürlich könnte y dann ausscheiden, ist dann wie bisher ein ganz normaler Abgang, wie bisher auch, da müsste eigentlich nichts geändert werden meiner Meinung nach..
 
So einfach ist es wieder nicht... Es muß ja eine Verbindung zwischen den beiden Anlagegütern geben. Und diese Verbindung muß dann wieder aufgelöst werden.

Bernd Ehrenbrecht

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Nov 16, 2021, 9:05:17 AM11/16/21
to jes...@googlegroups.com
Hallo ,

ist es wirklich nicht . Im vierten Jahr wird der neue Anschaffungswert auf den Restbuchwert nach den drei Jahren draufgerechnet und der neue Anschaffungswert durch die verbleibende Restlaufzeit geteilt . Abgerechnet wird monatsweise .
Also 3500 + 200 = 3700 / 7 Jahre ( der Einfachheit jetzt jahresweise , weil die Aufgabe oben so stand ) ergibt den neuen Afa-Betrag . Am Ende von Jahr 10 bleibt 1 € .

Schönen Tag uns allen .

Am Di., 16. Nov. 2021 um 14:58 Uhr schrieb Uwe Mock <uwe...@gmail.com>:
Und ja natürlich könnte y dann ausscheiden, ist dann wie bisher ein ganz normaler Abgang, wie bisher auch, da müsste eigentlich nichts geändert werden meiner Meinung nach..
 
So einfach ist es wieder nicht... Es muß ja eine Verbindung zwischen den beiden Anlagegütern geben. Und diese Verbindung muß dann wieder aufgelöst werden.

--
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Uwe Mock

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Nov 16, 2021, 9:10:16 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Was ist dann, wenn X im März 2021 angeschafft wurde, d.h. die AfA läuft bis Februar 2031, Y wurde aber im August 2024 angeschafft?

Rechne ich den Anschaffungsbetrag von Y dann von August 2024 bis Februar 2031 (geteilt durch 79)? Oder von März 2024 bis Februar 2031 (geteilt durch 84)? 

Bernd Ehrenbrecht

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Nov 16, 2021, 9:15:44 AM11/16/21
to jes...@googlegroups.com
Von 2021 bis bis Juli 2024 normale 10% Afa . Dann die 200 € AHK auf den Restbuchwert drauf und durch die Restlaufzeit ( also August 24 bis Februar 31 ) teilen . Ergibt einen neuen AfA-Betrag .

Am Di., 16. Nov. 2021 um 15:10 Uhr schrieb Uwe Mock <uwe...@gmail.com>:
Was ist dann, wenn X im März 2021 angeschafft wurde, d.h. die AfA läuft bis Februar 2031, Y wurde aber im August 2024 angeschafft?

Rechne ich den Anschaffungsbetrag von Y dann von August 2024 bis Februar 2031 (geteilt durch 79)? Oder von März 2024 bis Februar 2031 (geteilt durch 84)? 

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Uwe Mock

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Nov 16, 2021, 9:26:20 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Mit dieser Rechnung käme ich auf folgende Abschreibung:

2021  417,67
2022  500
2023  500
2024  500  +  12,66
2025  500  +  30,38
2026  500  +  30,38
2027  500  +  30,38
2028  500  +  30,38
2029  500  +  30,38
2030  500  +  30,38
2031  83,33  +  5,06

(Erster Betrag ist die Abschreibung von X, zweiter Betrag ist die Abschreibung von Y. Erinnerungswert nicht eingerechnet.)

Ist das so richtig?

Bernd Ehrenbrecht

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Nov 16, 2021, 9:28:54 AM11/16/21
to jes...@googlegroups.com
Sieht gut aus .

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Bernd Ehrenbrecht

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Nov 16, 2021, 9:30:57 AM11/16/21
to jes...@googlegroups.com
In einem anderen Thread hatte ich ein BMF-Schreiben gepostet , weil ich mich dem Problem widmen mußte : Nachträglich erhaltene Gutschrift . Da ist die Verfahrensweise analog .

Uwe Mock

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Nov 16, 2021, 9:33:14 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Jetzt geht es aber weiter...

Erste Frage: Wie ist das bei degressiver Abschreibung? Einfach im Zugangsjahr den Betrag hinzurechnen und dann stur weiterrechnen? Was ist, wenn man schon in der linearen Phase ist?

Zweite Frage: Wie ist das, wenn sich durch den Zugang die Nutzungsdauer verlängert? Was ist das neue Ende - der Monat vor der Anschaffung von X oder der Monat vor der Anschaffung von Y?

Bernd Ehrenbrecht

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Nov 16, 2021, 9:35:21 AM11/16/21
to jes...@googlegroups.com
Gibt es die degressive noch ? Nutzungsdauer verlängert ? Sei zufrieden , aber für das FA wird nichts verlängert . Gilt doch das Niederstwertprinzip

--
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Uwe Mock

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Nov 16, 2021, 9:39:28 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
In dem oben verlinkten Dokument gibt es folgendes Beispiel (kursive Hervorhebung von mir):

Beispiel: Der Unternehmer kauft zu seiner PC-Anlage (Anschaffung am 05.01.2017 für 3.000 €) nachträglich einen größeren CPU-Chip (Anschaffung am 30.07.2018 für 700,00 €). Dieser neue Chip ermöglicht es dem Unternehmer, auch in Zukunft die aktuellsten Softwaresysteme, die tendenziell immer größer werden und schnellere Chips und größere Speicher benötigen, zu verwenden. Damit erhöht sich die Restnutzungsdauer der PC-Anlage um ein Jahr. Die Abschreibung im Jahr 2017 betrug 1.000,00 € (3.000,00 €/3 Jahre). Der Restbuchwert zum 01.01.2018 beträgt 2.000,00 €. Zusätzlich sind die 600,00 € für den neuen CDU-Chip nach zu aktivieren = 2.700,00 €. Da die Restnutzungsdauer nun noch drei Jahre beträgt (2 Jahre normal + 1 Jahr Verlängerung wegen des besseren Chips), ergibt sich eine jährliche Abschreibungsrate von 900 € für die VZ 2018, 2019 und 2020.

Bernd Ehrenbrecht

unread,
Nov 16, 2021, 9:44:38 AM11/16/21
to jes...@googlegroups.com
Hm . Müßte ich mich erst gründlich informieren . Bin da erstmal raus .

Am Di., 16. Nov. 2021 um 15:39 Uhr schrieb Uwe Mock <uwe...@gmail.com>:
In dem oben verlinkten Dokument gibt es folgendes Beispiel (kursive Hervorhebung von mir):

Beispiel: Der Unternehmer kauft zu seiner PC-Anlage (Anschaffung am 05.01.2017 für 3.000 €) nachträglich einen größeren CPU-Chip (Anschaffung am 30.07.2018 für 700,00 €). Dieser neue Chip ermöglicht es dem Unternehmer, auch in Zukunft die aktuellsten Softwaresysteme, die tendenziell immer größer werden und schnellere Chips und größere Speicher benötigen, zu verwenden. Damit erhöht sich die Restnutzungsdauer der PC-Anlage um ein Jahr. Die Abschreibung im Jahr 2017 betrug 1.000,00 € (3.000,00 €/3 Jahre). Der Restbuchwert zum 01.01.2018 beträgt 2.000,00 €. Zusätzlich sind die 600,00 € für den neuen CDU-Chip nach zu aktivieren = 2.700,00 €. Da die Restnutzungsdauer nun noch drei Jahre beträgt (2 Jahre normal + 1 Jahr Verlängerung wegen des besseren Chips), ergibt sich eine jährliche Abschreibungsrate von 900 € für die VZ 2018, 2019 und 2020.

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Bernd Ehrenbrecht

unread,
Nov 16, 2021, 9:52:42 AM11/16/21
to jes...@googlegroups.com
Eigentlich ist die Computertechnik ja ein blödes Beispiel , da sie ja nun unterjährig abgeschrieben wird . Aber ein Lkw , der einen neuen Motor erhält , kann doch aber nun nicht lebensverlängernd abgeschrieben werden ?! Kupplung , Getriebe usw . wird doch dadurch nicht besser ?! Sagt mir jedenfalls der gesunde Menschenverstand .

Uwe Mock

unread,
Nov 16, 2021, 9:56:06 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
"Unterjährig"? Ist damit monatsgenau gemeint? Nach meiner Kenntnis muß alles monatsgenau abgeschrieben werden...

Bernd Ehrenbrecht

unread,
Nov 16, 2021, 10:05:27 AM11/16/21
to jes...@googlegroups.com
Reduzierung der Abschreibung von Computertechnik auf ein Jahr. Die Finanzverwaltung hat die gewöhnliche Nutzungsdauer von Computertechnik von 36 Monate auf 12 Monate reduziert. Die Anschaffungen werden nun wie geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt.

Ergebnis der Google-Suche .



Am Di., 16. Nov. 2021 um 15:56 Uhr schrieb Uwe Mock <uwe...@gmail.com>:
"Unterjährig"? Ist damit monatsgenau gemeint? Nach meiner Kenntnis muß alles monatsgenau abgeschrieben werden...

--
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Uwe Mock

unread,
Nov 16, 2021, 10:08:34 AM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Deshalb habe ich über X und Y gesprochen.

3Deoskill

unread,
Nov 16, 2021, 12:28:37 PM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Naja das stimmt meiner Meinung nicht so ganz mit der Computertechnik
Denn man hat ja immer noch die Wahl zwischen der herkömmlichen  Abschreibung und der Sofortabschreibung nach der neuen Auffassung des FM..

Beispiel neuer Computerchip: Hier ändert sich aber auch die Laufzeit des Wirtschaftsguts

3Deoskill

unread,
Nov 16, 2021, 12:30:46 PM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
Nach meiner Kenntnis muss das neue Gut das als Zugung zugefügt wird, also ich rede jetzt mal nicht von dem neuen Computerchip, jedenfalls ist da das Datum egal es wird voll auf den Restbuchwert draufgerechnet der am 01.01   übrigblieb
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3Deoskill

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Nov 16, 2021, 12:45:44 PM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
§ 7 Abs. 1 oder 2 EStG  § 7a  , da steht zumindest, dass nachträgliche Anschaffungen in dem jahr der Anschaffung bis zum Ende der Laufzeit zu erfolgen haben , d.h. für mich , sollte man im Juni seine Maschine erweitern, wird das von Januar ab gerechnet

Uwe Mock

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Nov 16, 2021, 1:48:32 PM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
§ 7 Abs. 1 oder 2 EStG  § 7a  , da steht zumindest, dass nachträgliche Anschaffungen in dem jahr der Anschaffung bis zum Ende der Laufzeit zu erfolgen haben , d.h. für mich , sollte man im Juni seine Maschine erweitern, wird das von Januar ab gerechnet

Die Schlußfolgerung verstehe ich nicht...

3Deoskill

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Nov 16, 2021, 5:36:57 PM11/16/21
to Jes - Die Java-EÜR
naja dachte nur weil Sie oben gefragt haben, ob sie nun monatsgenau abschreiben sollen wenn der Zugang während des Jahres erfolgt...
ich bin so ganz mit der Auffassung von Grossforma nicht einverstanden, man kann doch immer noch entschieden, ob man über mehrere Jahre abschreibt oder sofort in dem Jahr der Anschaffung.....
Außerdem muss ich sagen, dass der Satz: Es wird wie ein geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt, nicht bedeutet, dass man es auch unter GWG einbucht......
Mir wurde beim Finanzamt gesagt: Es könne im Anlagevermögen ganz normal aktiviert werden und dann eben im selben Jahr statt der anteiligen Abschreibung einfach den vollen Auflösungsbetrag eintragen mit 1 Euro Erinnerungswert, dann hat man es im AV wenigstens drinne.....

Uwe Mock

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Nov 18, 2021, 2:27:48 AM11/18/21
to Jes - Die Java-EÜR
Also nochmal zurück zum Beispiel: X angeschafft in 03/2021 für 5.000 EUR, Y hinzugekommen in 08/2024. X abzuschreiben über 10 Jahre.

Was passiert jetzt, wenn X oder Y ausscheidet?

Bsp: Computer + Monitor. Computer wird verkauft, ich behalte den Monitor. Oder: Monitor geht kaputt, ich behalte den Computer.

Bilden die Abschreibungen dann durch den Zugang eine Einheit? Läuft die Abschreibung von X+Y also einfach weiter, wenn Y ausscheidet? Wird die Abschreibung von X+Y beendet, wenn lediglich X ausscheidet?

Oder sind es weiterhin zwei Abschreibungsvorgänge, die separat voneinander laufen und auch einzeln beendet werden können?

Bernd Ehrenbrecht

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Nov 18, 2021, 2:40:30 AM11/18/21
to jes...@googlegroups.com
Moin ,

wenn X ausscheidet , scheidet Y automatisch mit aus .

wenn Y ausscheidet verbleibt nur X und es wird dann nur noch die Abschreibung von X gerechnet . Der Abgang von Y muß in dem Moment gebucht werden . Eventuell wird dann eine Neuanschaffung von Y2 erfolgen müssen . Mit der gleichen Methode wie in 8/2024 .

Einfacher wäre es natürlich , wenn man Computer und Monitor gleich separat abgeschrieben hätte . Dann steht die Frage nach den nachträglichen AHK nicht .

Mein o.g. Beispiel mit dem Lkw-Motor wäre zur Veranschaulichung sicher besser geeignet .

Ich hoffe , mich gut ausgedrückt zu haben und wünsche allen einen erfolgreichen Tag .

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Uwe Mock

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Nov 27, 2021, 11:40:03 AM11/27/21
to Jes - Die Java-EÜR
Kurzer Zwischenstand: Ich habe die Abschreibungen komplett neu ausprogrammiert, so daß nun Buchungen hinzugefügt werden können. Die Rechnungen sind meines Erachtens richtig, und bei bisherigen Daten kommen dieselben Zahlen heraus. Momentan passe ich die Benutzeroberfläche an, so daß das ganze auch benutzbar wird. Es kann dann zeitnah (noch dieses Jahr) eine Testversion geben.

Uwe Mock

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Dec 2, 2021, 10:33:13 AM12/2/21
to Jes - Die Java-EÜR
Die erste Testversion ist online.
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