Hi Uwe,
dann haben wir es ja:
1. Schritt: der gesamte Betrag muss nach UST Sätzen aufgeteilt werden 19%; 7% und 0% für das Trinkgeld
2.Schritt: der Gesamtbetrag inkl. Trinkgeld wird in 70% betriebliche Ausgabe und 30% nicht abziehbare Ausgabe aufgeteilt
Ausnahme: Bewirtung ist betrieblich bedingt (=alle bewirteten Personen sind Mitarbeiter des Unternehmens). Dann entfällt die 70/30 Aufteilung
...herrlich wie der Amtsschimmel wiehert! Effektiver fiskalischer Effekt nahe Null - Aufwand für Unternehmer, Steuerberater, Restaurantbetreiber und Finanzämter gewaltig.