Anlage EÜR 2024 veröffentlicht

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Uwe Mock

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Oct 6, 2024, 11:43:44 AM10/6/24
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo zusammen.

Das BMF hat bereits Anfang September die Anlage EÜR 2024 veröffentlicht. Ich schaue mir das in den nächsten Tagen mal an und werde dann die ggf. angepaßten Plugins für 2024 zur Verfügung stellen.

Uwe Mock

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Oct 10, 2024, 7:09:38 AM10/10/24
to Jes - Die Java-EÜR
Ich habe jetzt einen ersten Überblick.

Auf dem Formular ist ganz am Anfang die Wirtschafts-ID hinzugekommen, die ab November vergeben werden soll. Dadurch verschieben sich praktisch alle Zeilennummern.

Außerdem möchte das Finanzamt jetzt wissen, in welchem Umfang die "Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke" Erhaltungsaufwendungen enthalten. Dieser Posten soll separat aufgeführt werden, so daß in Jes ein neues Konto dafür eingeführt werden muß (im 160er-Block).

Uwe Mock

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Nov 11, 2024, 3:25:09 AM11/11/24
to Jes - Die Java-EÜR
Die neuen Plugins sind jetzt in den aktuellen Jes-Versionen und über den Knopf "Plugins aus dem Internet laden" verfügbar.

Für die Anpassung der Plugins wurden zwei neue Buchungskonten eingeführt:
  • Buchungskonto 165 - Erhaltungsaufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke
  • Buchungskonto 175 - Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
Um die neuen Konten zu erhalten, muß lediglich im jeweiligen Einstellungsdialog ("Einstellungen" - "Steuerkonten..." bzw. "Einstellungen" - "Kontenrahmen...") der Knopf "Ergänzen" betätigt werden. Wer die beiden Kontonummern mit eigenen Konten belegt hat, muß ein wenig nacharbeiten.

Werner Holtfreter

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Nov 12, 2024, 6:53:26 AM11/12/24
to Jes - Die Java-EÜR
Wir erinnern uns: Noch vor einigen Jahren war die Form und der Detaillierungsgrad der dem Finanzamt übermittelten Zahlen dem Steuerpflichtigen freigestellt. Die Einführung des damals noch deutlich kürzeren Formulars wurde als Erleichterung "verkauft". Aber gut, die Leute haben sich ihre Regierung ja selbst gewählt.
Die Frage ist nun, was diejenigen machen sollen, bei denen die neuen Buchungskonten relevant sind. Z.B. wurden Erhaltungsaufwendungen im Laufe des Jahres bereits in anderen Buchungskonten erfasst, die dann zu ändern wären.

Axel

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Jan 14, 2026, 12:49:06 AM (3 days ago) Jan 14
to Jes - Die Java-EÜR
Guten Morgen,

ich habe dieses Konto leider jetzt erst entdeckt und auch im Changelog übersehen. Wie nutze ich dieses Konto, wenn ich die vollen 210 Tage im Home Office arbeite? einfach jeden Monat 17,5 * 6 Euro drauf buchen?? Kannst Du bitte etwas Hilfestellung zur korrekten Nutzung geben?

VG, Axel

Uwe Mock

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Jan 14, 2026, 2:29:14 AM (3 days ago) Jan 14
to Jes - Die Java-EÜR
Die Anleitung zur Anlage EÜR (2024) schreibt dazu:

"Unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorliegt, kann für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird, für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung ein Betrag von 6 € (Tagespauschale), höchstens 1.260 € im Wj., abgezogen werden. Diese Pauschale ist in Zeile 66 einzutragen. Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Die Tagespauschale darf nicht abgezogen werden, soweit für die Wohnung Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung abgezogen werden können. Dasselbe gilt, soweit tatsächliche Aufwendungen oder die Jahrespauschale für ein Arbeitszimmer abgezogen werden."

Lothar Weidmüller

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Jan 14, 2026, 1:56:34 PM (2 days ago) Jan 14
to Jes - Die Java-EÜR
Moin, da stellt sich mir die Frage (auf die ich keine passenden Antworten im internet fand) :

Ich bin fest angestellt und nebenbei selbstständig.
Ich sitze an 210-48 (beim Kunden) Tagen als Angestellter im Arbeitszimmer.(8 Stunden) 
Ich sitze auch an 210 (und mehr) Tagen im Arbeitszimmer als Selbstständiger (4 Stunden).

Meine Kostenanalyse für das AZ liegt in Summe (mit Strom, .....) unter den 1260€ (927,06€ um genau zu sein, Haus ist abbezahlt Nebenkosten gering, ....).

Kann ich jetzt sagen Jahrespauschale 1260€, davon 33% als Selbstständiger = 416,00€ und 67% als Angestellter = 844,00€.
Buche dann einen Beleg mit 416€ auf Konto 175 und 844€ auf Konto 215?
In Anlage N gebe ich dann wieder die 844€ an?

Wie macht Ihr das?

cu Lothar

ber...@lightningdesign.eu

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Jan 14, 2026, 2:56:59 PM (2 days ago) Jan 14
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Lothar,

es gibt immer mehrere Möglichkeiten sich der Lösung zu nähern. Letztlich muss das Finanzamt unter Zugrundelegung der ganzen Gesetze, die auch den Mißbrauch verhindern sollen, uns Vertrauen schenken und vor allem erst mal dem was wir angeben. Meine Vorgehensweise wäre daher wie immer die Sachlage wahrheitsgemäß anzugeben und im Begleitschreiben die Angaben zu erläutern oder schon im Vorfeld mit dem Finanzamt zu klären. Das Finanzamt wird dann schon gegebenenfalls eine Korrektur vornehmen, die dem rechtlichen Rahmen entspricht, falls dann noch nötig. Niemand kann erwarten dass wir Selbständige auch noch Experten in Steuerfragen und Buchhaltung sind. Wahrheitsgemäße Angaben sind nie falsch. Für die steuerliche Behandlung sollten die Mitarbeiter im Finanzamt Experten sein und uns helfen eine am Ende korrekte Steuererklärung zu machen. Das ist ihr Fachgebiet und sollte ein Zusammenspiel, eine Zusammenarbeit sein. Ich bin mit der Vorgehensweise immer sehr gut gefahren in Baden-Württemberg und habe das jetzt in Bayern nach einigen Hürden auch geschafft. Es ist nicht unsere Pflicht eine perfekte Steuererklärung abzugeben aber klar eine wahrheitsgemäße. Spätestens wenn Dir dann ein Mitarbeiter im Finanzamt zugeordnet wird und der Dich auch noch anruft wenn es ihm nicht ganz klar ist, hast Du gewonnen und ihr findet die richtige Lösung zusammen. So läuft das bei mir inzwischen selbst in Bayern. Bau gerechtfertigtes Vertrauen auf, dann läufts und Du erhältst Hilfe von Fach-Mensch zu Fach-Mensch wie sonst auch von Mensch zu Mensch.

Gruß
Bernard
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