Ich habe dazu mal OpenAI befragt:
Wenn der IAB vollumfänglich abgebildet werden soll, erstreckt sich das auf 3 Phasen – Bildung, Nutzung (Hinzurechnung + Herabsetzung der AK/HK) und Rückgängigmachung – die im Idealfall sauber in die Anlage EÜR und Anlage AVEÜR ausgegeben werden.
Konkret bedeutet das:Neue Konten & Form-Mapping
IAB-Bildung (§ 7g Abs. 1) als eigener Ausgabenposten, der in der Anlage EÜR unter „Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen“ geführt wird (Gewinngrenze 200.000 € vor IAB beachten; kumulative IAB-Obergrenze 200.000 € über das Abzugsjahr + 3 Vorjahre).
IAB-Hinzurechnung (§ 7g Abs. 2) als Einnahmenkonto, das automatisch in die Zeilen 84–86 der Anlage EÜR läuft (jahrgangsabhängig).
Herabsetzungsbetrag (§ 7g Abs. 2 S. 3) beibehalten (z. B. Kto. 340), aber zwingend nach Zeile 35 der Anlage EÜR mappen (nicht als „sonstige Betriebsausgabe“ behandeln).
Sonder-AfA § 7g Abs. 5 als eigener Posten (EÜR Zeile 34) mit Logik: 40 % für ab 1.1.2024 angeschaffte WG, sonst 20 %.
IAB-Verwaltung (Stammdaten & Fristen)
Maske pro vorgesehenem Wirtschaftsgut (Bezeichnung/Funktion, geplante AK/HK, IAB-Prozentsatz ≤ 50 %, Abzugsjahr, Fristende +3 Jahre).
Automatische 200.000-€-Grenzprüfung (Gewinn vor IAB) und 200.000-€-Kumulgrenze über 4 Jahre.
Automatik beim Investitionsfall
Beim Anlegen des tatsächlichen Anlageguts:
a) Hinzurechnung (bis zur Höhe der gebildeten IAB) in EÜR Zeile 84–86,
b) Herabsetzungsbetrag (bis zur Höhe der Hinzurechnung) in EÜR Zeile 35,
c) AfA-Basis im Anlagemodul entsprechend gemindert; Sonder-AfA optional anwenden.
Anlageverzeichnis (Anlage AVEÜR)
Felder/Logik, damit Zugänge „gemindert um … Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2“ geführt und in die AVEÜR-Summen übernommen werden.
Rückgängigmachung & Verbleibensprüfung
Nichtinvestition nach 3 Jahren oder Verstoß gegen 90 %-Nutzung im Anschaffungsjahr + Folgejahr: Workflow, der
die Rückgängigmachung im Abzugsjahr vorbereitet (berichtigte Anlage EÜR erzeugt) und
ggf. Hinzurechnung/Herabsetzung und AfA im Anschaffungsjahr rückabwickelt.
Beiblatt/Begründung
Generator für das von der Anleitung geforderte gesonderte Blatt je Wirtschaftsgut (Betrag & Ausübung des Wahlrechts dokumentieren) zur elektronischen Übermittlung mit der Anlage EÜR.
Plausibilitäten & Hinweise
Prüfungen auf: IAB ≤ 50 % der voraussichtlichen AK/HK (Bildung), Hinzurechnung ≤ gebildeter IAB, Herabsetzung ≤ Hinzurechnung, 90 %-Nutzung, GWG/Sammelposten-Wechselwirkungen
Für Kleingewerbetreibende ist die IAB oft ein Fallstrick: Man denkt, der IAB bringt eine echte Steuerersparnis, dabei ist es nur eine Steuerstundung. Wenn die Investition nicht kommt → Bumerang.
Viele Grüße und ein schönes und erholsames Wochenende