Nicht für Deinen Fall, aber falls hier andere mitlesen:
Für Bareinnahmen ohne Kassensystem, also Trödelmarkt, Hand-zu-Hand-Geschäften unter Bekannten, Bargeschäften bei Übergabe Second-Hand-Ware etc.pp. habe ich folgendes Verfahren entwickelt und seit Jahren wird das so vom Finanzamt akzeptiert:
Meine Frau verkauft selbstgemachte Postkarten. Da wir eine Designer-GbR sind, ist das Bestandteil unserer Betätigung, also Teil der EÜR.
Sie führt über solche Einnahmen ein Kassenbuch. Handschriftlich in einer klassischen Kladde. Geringe Euro-Beträge pro Verkauf. Mal 1,20 €, mal 12 €.
(Bei größeren Lieferungen mit Rechnung, z.B. an Buchhandlungen oder Museumsshops geht das natürlich direkt als Posten in die EÜR und nicht über das Kassenbuch.)
Quartalsweise summiert sie die Bareinnahmen im Kassenbuch und ich übernehme dann diese Summe in einer Einahmebuchung. Bei Beleg-ID steht dann „Bareinahmen lt. Kassenbuch, Summe Quartal XY“
Vielleicht bringt diese Beschreibung ja dem einen oder anderen was.
LG
Philip
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Philip Zerweck
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