Das mit der
USt ist ein guter Punkt. Ich dachte aber:
"(...): Kleinunternehmer, die zur
Kleinunternehmerregelung
nach § 19 UStG optiert haben, geben ihre Betriebsausgaben mit den
Bruttobeträgen ein, da sie die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht als
Vorsteuer abziehen dürfen."
lohnsteuer-kompakt.de Von daher schien mir das so korrekt.
Mich wundert allerdings, dass bei den Ausgabe-Belegen die USt unter "Vorsteuer" geführt wird, da ich ja keinen Vorsteuerabzug mache. Ob das etwas mit meinem Problem zu tun hat, kann ich leider nicht sagen. Ich habe das Gefühl hier etwas grundlegend durcheinander gebracht zu haben.
Der unerwartete Betrag erscheint in der Tat in der EÜR-Auswertung ("Saldenliste"). Für die anderen Jahre sind aber keine Sammelpostenbeträge erfasst.